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Anzeige wegen Beleidigung und Volksverhetzung

„Abwägungssache“: Entscheidung um Vorwürfe gegen Kolbermoorer AfD-Rat Christian Demmel gefallen

Linken-Bezirksrat Dr. Klaus Weber (oben) aus Neuried bei München hat AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor unter anderem wegen Beleidigung angezeigt. Ein Rosenheimer Staatsanwalt hat dazu nun eine Entscheidung getroffen.
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Linken-Bezirksrat Dr. Klaus Weber (oben) aus Neuried bei München hat AfD-Bezirksrat Christian Demmel aus Kolbermoor unter anderem wegen Beleidigung angezeigt. Ein Rosenheimer Staatsanwalt hat dazu nun eine Entscheidung getroffen.

Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung: Linken-Bezirksrat Dr. Klaus Weber hat 2024 heftige Vorwürfe gegen AfD-Bezirksrat Christian Demmel erhoben und den Kolbermoorer angezeigt. Jetzt gibt es neue Entwicklungen – und laut Demmel eine weitere Anzeige, die bei Behörden aber Fragen aufwirft.

Kolbermoor/Neuried – Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat die Verfahren gegen AfD-Bezirksrat Christian Demmel (58) aus Kolbermoor eingestellt. Das bestätigte Dirk Dombrowski, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, auf OVB-Anfrage. Linke-Bezirksrat Dr. Klaus Weber (64) hatte Demmel im Sommer 2024 unter anderem wegen Beleidigung und Volksverhetzung angezeigt. Demmel wiederum hat nach eigenen Angaben mittlerweile ebenfalls Anzeige gegen Weber erstattet – was bislang aber keine Behörde bestätigen kann.

Ausgangspunkt von Webers Anzeige gegen Demmel war ein Video, aufgenommen bei einer AfD-Veranstaltung, bei der Demmel dem Linken-Vertreter Weber vorwarf, „absolut einen Dachschaden“ sowie „ein bisschen ein psychisches Problem“ zu haben. Was letztlich Weber, der selbst aus Kolbermoor stammt, mittlerweile aber in Neuried bei München lebt, dazu veranlasste, Strafanträge – unter anderem wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung – zu stellen.

Zudem zeigte Weber den AfD-Vertreter wegen Volksverhetzung an. Zur Begründung führte die Anwältin Webers, die ehemalige Vorsitzende der bayerischen Linken Adelheid Rupp aus Tuntenhausen, ebenfalls die Videoaufnahme ins Feld, die Demmels Parteikollege, der AfD-Landtagsabgeordnete Franz Bergmüller aus Feldkirchen-Westerham, zeitweise auf seinem Youtube-Kanal veröffentlicht hatte.

Hat Christian Demmel „das Bild der deutschen Erinnerungskultur verzerrt“?

Demmel schildert im Verlauf seiner Rede, dass er sich in Hinblick auf ein durch den Bezirk Oberbayern initiiertes Buch, in dem alle Euthanasie-Opfer der Nationalsozialisten in der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Eglfing-Haar namentlich aufgelistet werden sollten, „erlaubt“ habe, „zu sagen und zu fragen, ob denn jede Familie tatsächlich möchte, in so einem Buch aufzutauchen“. Wobei er eine Parallele zur „Sippenhaftung“ spann und als Begründung angab, dass er nicht „den Hass von damals wieder ins Heute“ bringen möchte. Was laut Rupp wiederum „das Bild der deutschen Erinnerungskultur“ verzerre und den „Tatbestand der Volksverhetzung“ erfülle.

Doch sowohl die Strafanträge als auch die Strafanzeige hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile ad acta gelegt. „Beim Thema ,Volksverhetzung‘ wurde Demmel letztlich falsch zitiert“, begründet Dombrowski gegenüber dem OVB die Entscheidung, das Verfahren einzustellen. „Die Aussagen hatten mit Volksverhetzung nichts zu tun.“

Verfahren letztlich „aus rechtlichen Gründen eingestellt“

Schwerer tat sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft scheinbar bei der Entscheidung, auch die Strafanträge wegen Beleidigung, übler Nachrede und Co. fallen zu lassen. „Ich habe das Verfahren letztlich aus rechtlichen Gründen eingestellt“, sagt Dombrowski. „Denn schließlich ist es hier um keine Pauschalbeleidigung gegangen, sondern um eine inhaltliche Auseinandersetzung.“

Hier seien letztlich zwei Grundrechte – das Grundrecht der Meinungsfreiheit und das Grundrecht, nicht beleidigt zu werden – aufeinandergetroffen. Und diese Grundrechte müsse man in derartigen Fällen gegeneinander abwägen.. „Letztlich bin ich zur Meinung gekommen, dass in diesem Fall ausnahmsweise die Meinungsfreiheit überwiegt“, begründet der Vertreter der Staatsanwaltschaft in Rosenheim seine Entscheidung.

Eine Entscheidung, die bei Demmel für Erleichterung gesorgt hat, auch „wenn ich eigentlich von Anfang an keine Bedenken hatte, dass ich im Recht bin“. Er sei auf jeden Fall „zufrieden“ mit dem Ausgang, auch wenn ihn der ganze Vorgang Geld gekostet habe, nachdem er sich Rat bei einem Anwalt geholt hatte. Aber, so Demmel: „Für mich ist das Thema damit erledigt.“

Doch so ganz scheint das Thema für Demmel, der auch im Kolbermoorer Stadtrat sitzt, noch nicht ad acta gelegt zu sein. Denn nach eigenen Angaben hat er nun Weber wegen „Verleumdung, übler Nachrede und Beleidigung“ angezeigt. Er beruft sich dabei auf „Aussagen im Bezirkstag-Plenum“, die Weber getätigt haben soll, die Demmel gegenüber dem OVB aber nicht näher erläutert. Demmel: „Ob da schon etwas passiert ist, weiß ich aber nicht.“

Bei der Polizei in Rosenheim liegt keine Anzeige von Demmel vor

Dombrowski von der Staatsanwaltschaft ist zumindest von Anzeigen Demmels gegen Weber bislang „nichts bekannt“. Und auch bei der Polizei in Rosenheim, wo Demmel seinen Gremiumskollegen Weber angezeigt haben will, liegt dazu nichts vor. „Weder im vergangenen Jahr noch im laufenden Jahr ist dazu eine Anzeige bei uns eingegangen“, sagt Robert Maurer, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Rosenheim, auf OVB-Anfrage.

Und was sagt Weber zur Einstellung der Verfahren gegen Demmel und der Anzeigen-Retourkutsche gegen ihn? Er kann vor allem die Begründung in puncto Beleidigung nicht verstehen. „Es ging ja nicht um eine inhaltliche Auseinandersetzung. Denn die Aussagen hat Herr Demmel ja bei einer Rede auf einer AfD-Veranstaltung getroffen“, sagt Weber, der findet: „Meiner Meinung nach hat sich hier der Staatsanwalt hinter die AfD gestellt.“ Er hat nun bei der Generalstaatsanwaltschaft München Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Weber: „Dort muss jetzt nochmals neu darüber befunden werden, ob die Ermittlungen doch weitergeführt werden.“

Weber bezichtigt Demmel der Lüge

Was den Linken-Vertreter besonders ärgert: Dass Demmel aus seiner Sicht gegenüber der Polizei gelogen hat, wie er nach eigenen Angaben aus den Unterlagen, die seine Anwältin erhalten hatte, entnehmen kann. „Er hat gegenüber den Beamten angegeben, dass er sich bei mir entschuldigt hat“, berichtet der ehemalige Kolbermoorer. „Das stimmt aber nicht, das ist einfach gelogen.“ Auch die Behauptung Demmels, er habe Weber ebenfalls wegen Beleidigung angezeigt, hält der Linken-Bezirksrat für unwahr: „Ich habe davon überhaupt noch nichts gehört.“

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