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Millionen-Einnahmen für den Investor?

212 neue Plätze in Kolbermoor geplant: So lukrativ scheint das Geschäft mit Flüchtlingen zu sein

Ist das Geschäft mit Flüchtlingen eine Goldgrube? Das behauptet zumindest ein Insider gegenüber dem OVB, der nach eigenen Angaben selbst einige Flüchtlingsunterkünfte realisiert hat.
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Ist das Geschäft mit Flüchtlingen eine Goldgrube? Das behauptet zumindest ein Insider gegenüber dem OVB, der nach eigenen Angaben selbst einige Flüchtlingsunterkünfte realisiert hat.

Jetzt geht‘s schneller, als angenommen: Bereits in der Sitzung am 11. Februar wird der Kolbermoorer Bauausschuss über den Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße beraten. Indes hat sich ein Insider mit krassen finanziellen Aspekten zu Wort gemeldet.

Kolbermoor – Dass an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen entstehen soll, hat nun auch der Landkreis bestätigt. „Das Landratsamt Rosenheim hat als staatliche Behörde im Auftrag des Freistaats Bayern einen Mietvertrag mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen“, teilte die Behörde am Donnerstagnachmittag (6. Februar) per Presseaussendung mit.

Nach Angaben des Landratsamtes ist auf dem Areal Rosenheimer Straße 62 und 62a, wo einst ein Autohandel seine Heimat hatte, zunächst der Abriss der vorhandenen Gebäude und anschließend die Errichtung einer Wohnanlage in modularer Bauweise geplant. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Anschlussunterkunft und diese „dient insbesondere der Unterbringung von bis zu 212 Geflüchteten mit positiver Bleibeperspektive“, wie eine Behördensprecherin mitteilte.

Wann die Wohnanlage – der Mietvertrag hat laut Landratsamt eine Laufzeit von 15 Jahren – bezugsfertig sein soll, dazu konnte die Behörde noch keine Angaben machen. „Der Zeitpunkt der Fertigstellung hängt vom weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens ab“, teilte die Behördensprecherin mit. Der Bauantrag liegt der Stadt Kolbermoor mittlerweile vor und wird nun im Bauausschuss beraten.

Stadt ändert die bisherige Tagesordnung der Sitzung des Bauausschusses ab

Mittlerweile steht auch ein Termin fest, wann der Bauantrag dort behandelt wird: Die Stadt hat kurzfristig die Tagesordnung für die Bauausschusssitzung am Dienstag, 11. Februar, um 18 Uhr im Sitzungsaal des Kolbermoorer Rathauses geändert und wird den Bauantrag an diesem Tag beraten. Diskussionsbedarf ist zweifelsohne vorhanden, zumal sich die CSU Kolbermoor in einer am Freitag (7. Februar) verschickten Pressemitteilung „überrascht von diesem Vorhaben mitten in einem Gewerbegebiet“ zeigte und bereits ankündigt hat, sich „im Rahmen unserer Möglichkeiten“ dafür einzusetzen, „dass dieses Vorhaben so nicht umgesetzt wird“.

Und wie soll es weitergehen, wenn dem Bauvorhaben dennoch grünes Licht gegeben wird? „Sobald der Bauantrag genehmigt ist und eine Belegung absehbar ist, werden wir mit dem Landratsamt eine Informationsveranstaltung besprechen“, konkretisierte Bürgermeister Peter Kloo gegenüber dem OVB das weitere Vorgehen. Nach Angaben des Bürgermeisters sind aktuell rund 250 geflüchtete Menschen in der Kommune untergebracht. Mit der neuen Unterkunft würde die Zahl dann bei Vollbelegung auf gut 450 steigen. Weitere im Stadtgebiet geplante Unterkünfte seien ihm „bisher nicht bekannt“.

Wie steht die Stadt bei der Flüchtlingsaufnahme im Vergleich mit anderen Kommunen da?

Wobei die Stadt Kolbermoor aus Sicht des Landkreises Rosenheim wohl mit dem Bau der neuen Unterkunft erst die eigentliche Kapazität bei der Aufnahme von Flüchtlingen erfüllen würde, wie ein Blick nach Bruckmühl zeigt. Der Marktgemeinde hatte das Landratsamt Rosenheim im September 2024 nämlich mitgeteilt, dass dort Stand August 2024 in Relation zur Einwohnerzahl der 46 Landkreisgemeinden mit damals circa 280 Geflüchteten rund 120 zu wenig untergebracht seien. Für die Stadt Kolbermoor, in der mit gut 20.000 Einwohnern rund 3000 Menschen mehr als in Bruckmühl wohnen, bedeutet das rechnerisch, dass die Stadt erst ab der Aufnahme von rund 450 Geflüchteten den Schnitt der Landkreiskommunen erfüllen würde. Eine gesetzliche Vorgabe für eine prozentuale Verteilung auf die Bevölkerung innerhalb der Landkreise gibt es indes nicht.

Insider behauptet, 500 Euro pro Flüchtling und Monat kassiert zu haben

Der Bau von Flüchtlingsunterkünften – nach Angaben eines Insiders, der selbst schon einige dieser Projekte realisiert hat, namentlich aber nicht genannt werden möchte – sei eine durchaus lukrative Angelegenheit für Grundstücksbesitzer und Investoren. Er selbst habe als Mieteinnahmen bei Flüchtlingsunterkünften, die er realisiert habe, 500 Euro pro Monat und untergebrachtem Geflüchteten kassiert. Beim geplanten Neubau in Kolbermoor gehe er von ähnlichen finanziellen Vereinbarungen aus.

Was für den Investor, die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH mit Sitz im niederbayerischen Wörth an der Isar, über einen mit dem Landkreis vereinbarten Mietzeitraum von 15 Jahren mehr als 19 Millionen Euro bedeuten würde. „Das Grundstück in Kolbermoor ist ja schon länger für eine horrende Summe angeboten worden“, behauptet der Insider. „Auf diese Art konnte der neue Besitzer das natürlich locker hinblättern.“

Doch gibt es für diese Zahlenspiele und Behauptungen auch belegbare Fakten? Tatsache ist, dass der Bund den Bundesländern für die Unterbringung von Flüchtlingen eine Pauschale von monatlich 670 Euro pro Geflüchtetem zur Verfügung stellt. Das ausführende Unternehmen, die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH, hat bislang weder auf Rückrufbitten noch auf eine E-Mail-Anfrage des OVB reagiert, weshalb Fragen nach den finanziellen Rahmenbedingungen von dieser Seite zunächst unbeantwortet bleiben.

Genaue Modalitäten der Finanzierung auf Bundesebene für Landratsamt „nicht relevant“

Auch seitens des Landratsamtes Rosenheim sind zu diesem Thema eher allgemeine Aussagen zu bekommen. „Die genauen Modalitäten der Finanzierung der Flüchtlingskosten auf Bundesebene ist für das Landratsamt Rosenheim nicht relevant, da die Kosten für die Flüchtlingsunterbringung im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Bayern vollständig vom Freistaat getragen werden“, teilte eine Behördensprecherin auf OVB-Anfrage mit.

Die Mietkosten für die Unterbringung von Geflüchteten im Landkreis Rosenheim würden jedoch „individuell zwischen dem staatlichen Landratsamt Rosenheim und den Immobilienanbietern vereinbart. Gezahlt wird die ortsübliche Miete der jeweiligen Gemeinde beziehungsweise Stadt“, teilte die Sprecherin weiter mit. „Details der Mietverträge können wir aus Datenschutzgründen nicht näher erläutern.“

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