Verwaltungsgericht reagiert
Eil-Entscheidung zur Flüchtlings-Unterkunft: Was das jetzt für Feldkirchen-Westerham bedeutet
Im Streit um die Flüchtlingsunterkunft Feldkirchen-Westerham hat das Verwaltungsgericht München jetzt eine Eil-Entscheidung getroffen. Was das für das Vorhaben und die Gemeinde Feldkirchen-Westerham bedeutet.
Feldkirchen-Westerham – Es ist zumindest ein Teilerfolg, den die Gemeinde Feldkirchen-Westerham mit ihrem Eilantrag beim Verwaltungsgericht München erzielt hat in dem Ringen um die Rahmenbedingungen für die vom Landratsamt Rosenheim geplante Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Westerham. In seiner Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht tatsächlich einen Baustopp verhängt – zumindest für den Moment.
Das bedeutet, dass die im Oktober begonnenen Arbeiten auf dem Gelände an der Walter-Gessner-Straße in Westerham im Moment nicht weitergeführt werden können, da das Landratsamt von der Baugenehmigung bis auf Weiteres keinen Gebrauch machen darf. Der vom Gericht genannte Grund: Es fehlt eine Erklärung, in der sich das Landratsamt verpflichtet, die Flüchtlingsunterkunft wieder zurückzubauen und die Bodenversiegelung zu beseitigen, wenn die Einrichtung nicht mehr genutzt wird, beziehungsweise wenn die auf elf Jahre befristete Geltungsdauer der Baugenehmigung ausläuft. Verpflichten müsse sich die Behörde deswegen, weil sie baurechtliche Erleichterungen in Anspruch nehmen könne, die bei Unterkünften für Flüchtlinge oder Asylbegehrende ermöglicht werden.
Noch ist dieser Beschluss nicht rechtskräftig. Das Landratsamt kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Doch Feldkirchen-Westerhams Bürgermeister Johannes Zistl zeigt sich zumindest „erst einmal erfreut, dass das Gericht unsere Ansicht bezüglich des Maßnahmenbeginns teilt und die Baumaßnahmen vorerst gestoppt hat“. Er betont, dass die Gemeinde hier vermeiden wolle, dass dem Bauherren oder dem Landratsamt unnötige Kosten durch Vorarbeiten entstehen, falls die Baugenehmigung im Anschluss dann gänzlich widerrufen oder abgeändert werden sollte. „Damit wäre niemandem geholfen“, so Zistl.
„Wäre unsere Klage aussichtslos, glaube ich nicht, dass dann ein Baustopp ausgesprochen worden wäre.“
Grundsätzlich könne man diese Entscheidung zwar als richtungsweisend für eine spätere Entscheidung des Verwaltungsgerichtes werten, so das Gemeindeoberhaupt gegenüber dem OVB. Denn: „Wäre unsere Klage aussichtslos, glaube ich nicht, dass dann ein Baustopp ausgesprochen worden wäre.“ Bei genauerem Hinsehen allerdings beziehe sich die Entscheidung auf ein Versäumnis in der Baugenehmigung bezüglich des Rückbaus. Und dieses wäre grundsätzlich „heilbar“, wie es in der Amtssprache heißt.
Die Klage der Gemeinde Feldkirchen-Westerham richte sich jedoch vor allem gegen die lange Laufzeit von elf Jahren. „Diese Wertung fehlt weiterhin und wird vermutlich erst in einem Gerichtstermin vorgenommen, auf den wir weiterhin warten“, so Zistl. Tatsächlich hat das Gericht erklärt, dass es derzeit nicht absehbar sei, wann die mündliche Verhandlung in diesem Hauptsacheverfahren erfolgen und entschieden werden soll.
„Wir haben weiterhin die Hoffnung, dass das Gericht die Laufzeit der Baugenehmigung deutlich reduziert, damit wir das Grundstück nach ein paar Jahren wieder der ursprünglich geplanten Verwendung – nämlich Gewerbe – zuführen können. Bis zum Gerichtstermin wird es aber keine neuen Erkenntnisse in der Sache geben“, weist Zistl darauf hin, dass man sich wohl noch länger in Geduld üben müsse.
Das Landratsamt selbst hat sich hinsichtlich der Konsequenzen aus der Eilentscheidung sowie des weiteren Vorgehens noch nicht näher geäußert: „Derzeit stimmt sich das Landratsamt mit dem Antragssteller ab“, teilte eine Sprecherin auf OVB-Anfrage mit.