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Berührende Worte im OVB-Exklusiv-Interview

„Wir hätten gern Aufklärung gehabt“: Warum sich Hannas Eltern aus dem Prozess zurückziehen

OVB-Exklusiv-Interview am 4. Verhandlungstag in Laufen: Hannas Vater Andreas Wörndl (links) und sein Anwalt Walter Holderle.
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Hannas Vater Andreas Wörndl (links) und sein Anwalt Walter Holderle im exklusiven OVB-Videointerview am Donnerstag (9. Oktober) in Laufen.

Sie können nicht mehr – sie wollen sich diese Verhandlung nicht mehr antun: Hannas Eltern Rosalie und Andreas Wörndl haben sich aus dem Prozess um den Tod ihrer Tochter am 3. Oktober 2022 zurückgezogen. Was für sie bei der Neuauflage des Prozesses das Fass zum Überlaufen brachte. Mit exklusivem OVB-Video-Interview.

Aschau im Chiemgau – Bei der Neuauflage des „Eiskeller-Prozesses“ war von Anfang an nur noch der Vater Andreas Wörndl dabei gewesen. Hochkonzentriert folgte er an der Seite seines Anwalts Walter Holderle der Verhandlung, schüttelte manchmal leicht den Kopf, wenn er des Kleinkleins der juristischen Auseinandersetzung gewahr wurde, wandte den Blick ab, wenn es um schreckliche Details ging. Die Mutter tat sich die Fahrt ans Amtsgericht nicht mehr an, sie sei ausgebrannt, sagte Rosalie Wörndl dem OVB.

Für den Vater wurde der Prozess zur Farce

Doch auch an dem Vater nagte das Justizdrama, das in seinen Augen immer wieder zur Farce wurde. Die erste Verhandlung unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler am Landgericht in Traunstein hatte er fast an jedem der 35 Verhandlungstage verfolgt, meist an der Seite seiner Frau Rosalie. Am zweiten Tag hatten die Eltern Hannas und ihr Bruder Andreas nochmals über Hanna gesprochen. Sie sei „innerlich total aufgewühlt“, noch immer, sagte die Mutter damals, im Oktober 2023. „Ich will wissen, warum jemand so was macht.“ Nun, zwei Jahre später, sind die Eltern von Wissen weiter entfernt denn je.

Hannas letzte Minuten werden ungeklärt bleiben

Das hatte auch Andreas Wörndl immer deutlich gemacht: dass es der Familie nicht um Rache gehe, sondern darum, zu erfahren, was ihrer Tochter in den letzten Minuten ihres Lebens widerfahren war. Hanna Wörndl hatte in der Nacht auf den 3. Oktober 2022 im Club „Eiskeller“ mit Freunden gefeiert. Gegen halb drei hatte sie den Club verlassen und sich zu Fuß auf den 885 Meter langen Heimweg gemacht. Die 23-jährige Medizinstudentin kam jedoch nie im Haus ihrer Eltern an. Zwölf Stunden später wurde ihr lebloser Körper in der Prien treibend entdeckt. Die Polizei legte sich schnell fest: Hanna sei einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen.

Die Aussage eine Häftlings änderte alles – zunächst

Angeklagt wurde schließlich Sebastian T., der wie Hanna aus Aschau stammt. Er wurde vom Landgericht Traunstein am 19. März 2024 zu neun Jahren Haft verurteilt. Weil er Hanna aus sexuellen Motiven angegriffen und bewusstlos geschlagen haben soll. Die Bewusstlose warf er dann in den Bärbach, der, unweit Hannas Elternhaus, den Parkplatz der Kampenwahn-Bahn passiert, so die Überzeugung des Gerichts.

Im großen Saal des Amtsgerichts in Laufen: Hannas Vater Andreas Wörndl (rechts) und sein Anwalt Walter Holderle.

Den entscheidenden Anstoß für diese Rekonstruktion eines Mordes hatte ein Mithäftling von Sebastian T. aus der Untersuchungshaft in der JVA Traunstein gegeben. Dieser Zeuge berichtete von einem Gespräch in der Zelle, in dem ihm Sebastian T. den Mord gestanden habe. Am Mittwoch (8. Oktober) verwickelte sich dieser wichtigste Belastungszeuge bei der Neuauflage des Hanna-Prozesses in Widersprüche, die seiner Aussage jeglichen Wert raubten.

Kritik an der Ersten Jugendkammer

Schon zuvor hatte der renommierte Aussagepsychologe Prof. Dr. Max Steller die Aussage als unglaubhaft abqualifiziert. Am Mittwochabend in Laufen sagte Steller, dass die erneute Aussage des JVA-Zeugen seine Zweifel noch verstärkt habe. Am Donnerstag dann hatten die Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg die Ermittler attackiert. Mit diesen „Rosenheim Cops“ sei die Richterin förmlich gestraft, sagte Georg zu Richterin Heike Will. Für Andreas Wörndl waren es wohl Szenen wie diese, die für ihn das Fass zum Überlaufen brachten. Schon zuvor hatte ihm zu schaffen gemacht, dass Hanna immer mehr in den Hintergrund trat. So hatte Richterin Will zu Beginn des Prozesses sehr wohl Sebastian T. nach seinem Befinden gefragt, nicht aber Andreas Wörndl. Ein Versäumnis, das Hannas Vater irritierte.

Nun der Rückzug aus der Nebenklage, den Anwalt Walter Holderle im Namen von Rosalie und Andreas Wörndl am Freitag, 10. Oktober, per Pressemitteilung publik machte. Für die Erste Jugendkammer des Landgerichts Traunstein spiele Hanna als Mensch keine Rolle mehr. In der Verfahrensführung sei zudem mittlerweile ein Zustand erreicht, „der für die Eltern von Hanna die weitere Teilnahme an diesem Verfahren nicht mehr ertragbar macht“, heißt es darin. Die Verteidigung nutze diesen Umstand nicht nur zu einer „unerträglichen Selbstdarstellungsinszenierung“, sondern lasse auch keine Gelegenheit aus, Polizei, Staatsanwaltschaft und die damalige Erste Jugendkammer zu diskreditieren.

Aufklärung ist nicht mehr zu erwarten

Vor allem aber sei keine Aufklärung mehr zu erwarten, heißt es in der Mitteilung. Genau darauf hätten Hannas Eltern aber gehofft. „Für uns ist es absolut nicht wichtig, dass irgendjemand in den Knast geschickt wird“, hatte Andreas Wörndl dem OVB nach dem vierten Verhandlungstag gesagt. „Die Hanna kommt nicht wieder, das ist uns schon bewusst“, sagte er weiter. „Aber wir hätten schon gern Aufklärung.“

Walter Holderle sieht im Instrument der Nebenklage vor allem einen Akt der Fairness für Menschen, die unter den Folgen eines Verbrechens leiden. „Die Nebenklage ist über die Jahre gestärkt worden, um die Opferrechte zu stärken“, sagt er. Zu den Rechten gehört zum Beispiel die Akteneinsicht. Die Nebenkläger können auch Anträge einreichen und so einem Verfahren auf Augenhöhe folgen – idealerweise zumindest. „Dem Opfer ein Gesicht zu geben“, das sei ein Zweck der Nebenklage. Problematisch sei es, dass die jetzige Strafkammer das nicht mehr so sehe. Schon bei der Aufhebung des Haftbefehls sei er nicht mehr gehört worden.

Stellungnahme der Verteidigung zu den Vorwürfen

Die Presseerklärung des Nebenklägervertreters ist indiskutabel. Würde er wirklich glauben, der Kammer sei nicht an einer umfassenden Aufklärung gelegen, wäre der prozessual richtige Weg ein Befangenheitsantrag – den er aber wohlweislich nicht stellt.

Stattdessen wendet er sich mit abseitigen Anschuldigungen an die Medien. Damit verletzt er auch seine Pflicht seinen Mandanten gegenüber: Dass Eltern schwer darunter leiden, wenn bei der Aufklärung des Todes ihrer Tochter mit harten Bandagen um das Recht gekämpft wird, können wir verstehen. Es wäre aber die Aufgabe des Nebenklägervertreters gewesen, seinen Mandanten zu erklären, dass und weshalb ein Strafprozess so abläuft und was die Aufgabe der Verteidigung ist.

Unsere Kritik an Polizei, Staatsanwaltschaft und der früheren Kammer ist gerechtfertigt. Gerade der gestrige Prozesstag hat gezeigt, dass die Polizei weiterhin hinter dem Rücken der Verteidigung – und sogar des Gerichts und der Staatsanwaltschaft – agiert.

Noch entlegener ist der Vorwurf, die Strafkammer habe die Verhandlungsführung der Verteidigung überlassen. Die Vorsitzende führt die Verhandlung souverän, die gesamte Kammer zeigt einen ausgeprägten Willen zur Sachaufklärung.

Regina Rick, Dr. Yves Georg

Eine endlose Strapaze für Hannas Eltern

So kritisiert Walter Holderle die Erste Jugendkammer für ihre Entscheidung, die U-Haft für Sebastian T. unmittelbar nach Abschluss von Max Stellers Gutachten aufzuheben. So gelangte Sebastian T. Wochen vor Beginn des neu aufgerollten Prozesses auf freien Fuß. Neu verhandelt wird, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im April 2025 das erste Urteil kassiert und den Fall an das Landgericht in Traunstein zurückverwiesen hatte. Die vielen Verhandlungstage des ersten Prozesses, das Warten nach dem Revisionsantrag, der Spruch des BGH – für Hannas Eltern wurde die juristische Aufarbeitung des Todes ihrer Tochter zur endlosen Seelen-Strapaze.

Der Prozess selbst ist vom Rückzug der Nebenklage nicht betroffen. Er wird am 13. Oktober voraussichtlich mit dem Gutachten von Max Steller am Amtsgericht Laufen fortgesetzt.

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