Tragödie von Aschau im Chiemgau
Ein Zeuge mit „wüster Biographie“: Im Hanna-Prozess rüstet sich die Verteidigung für die nächste Phase
Tag vier im Hanna-Prozess: Nach dem Debakel um die Aussage des JVA-Zeugen scheint eine Tendenz der Verhandlung am Amtsgericht Laufen klar. Und die Prozessparteien bereiten sich auf die nächste Phase vor. Unfall oder nicht? Warum die Klärung dauern könnte.
Laufen/Aschau im Chiemgau – Am Morgen des vierten Tages (9. Oktober 2025) konnte man die Verteidiger Regina Rick und Dr. Yves Georg auf dem Parkplatz des Amtsgerichts Laufen ausgesprochen entspannt aus Ricks Auto steigen sehen. Ob denn in der ersten Verhandlung am Landgericht Traunstein beim Zeugen M. niemand nachgehakt habe, fragte Rick noch, während sie ihren kleinen schwarzen Rollkoffer hinter sich herzog. Dann lachte sie, als könne sie nicht fassen, dass das Landgericht dem Zeugen aus der JVA irgendwann irgendwas hatte abkaufen können.
Hanna-Prozess: Es läuft gut für die Verteidigung
Vor wenigen Tagen ist die Neuauflage dieses Prozesses gestartet. Es läuft anscheinend gut für die Verteidigung und ihren Mandanten Sebastian T. Dessen Verurteilung im ersten Prozess war ja nur aufgrund der Aussage von Adrian M. zustande gekommen. Der heute 25-Jährige war ab Herbst 2022 für einige Monate lang T.s Mithäftling in der JVA Traunstein. Beim Kartenspielen soll ihm Sebastian T. im Gespräch unter Häftlingen den Mord an Hanna gebeichtet haben.
M. wiederholte die Aussagen am Mittwoch (8. Oktober). Doch war von ihr am Abend dieses dritten Verhandlungstages wenig bis nichts übrig. Verteidiger Georg nutzte den Morgen des vierten Tages zu einer Erklärung, in der er die Aussage des JVA-Zeugen zusammenfasste und auseinandernahm. „Dünn, blass und blutleer“ seien M.s Worte gewesen, ein Gemisch aus „wirren Aussagen“ und „gelogenen Spontanerinnerungen“.
Von Zeugenaussage bleibt nichts übrig
Es sei für seinen Mandanten hart gewesen, das Erscheinen an Tag drei am Amtsgericht habe ihn mitgenommen, sagte Michael Vogel, Anwalt von Adrian M., dem OVB. Der nervliche Zustand des 25-Jährigen entsprach dem zunehmend wackeligen Verlauf seiner Aussage, in der er sich wiederholt widersprach.
Vieles scheint nunmehr klar zu sein. Was die Beweisaufnahme am vierten Verhandlungstag allerdings nicht entscheidend abkürzte. Ein Zeuge der Polizei legte am Donnerstag (9. Oktober) dar, welche Bausteine seiner Aussage der JVA-Zeuge aus Medien hätte entleihen können; wo er etwas berichtete, was in den Medien nicht zu lesen gewesen war – etwa T.s demütigende Erfahrungen mit Mädchen. 549 Artikel, nicht zuletzt von OVB und von Rosenheim24, seien gecheckt worden, sagte der Polizeizeuge. Was darin im Einzelnen steht, interessiert die Verteidigung. „Wollen Sie die 549 Artikel lesen?“, fragte die Vorsitzende Heike Will leicht ungläubig. „Selbstverständlich!“, gab Georg kurz zurück.
Womöglich wird er sich die Lektüre sparen können, die Glaubwürdigkeit des Zeugen ist auch durch die weiteren Beiträge dieses vierten Tages nicht gestärkt worden. Gezeigt wurde auch das Video der Polizeivernehmung. Adrian M. wirkt offen und treuherzig, blickt der Vernehmungsbeamten ins Gesicht, schweift nicht ab. Unbeholfen und ehrlich, der Mann: So kann man das Video sehen. Und damit den Mangel an Substanz überhören, der am gestrigen dritten Verhandlungstag (8. Oktober) offenkundig geworden war.
Ein Mensch mit wüster Biographie
Zu Wort kam dann auch noch Gutachter Prof. Dr. Michael Soyka. Er bescheinigte dem JVA-Zeugen eine Borderline-Störung und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung. „Er ist jemand, der eine wüste Biographie hat“, sagte Soyka über den Mann. Seine Kindheit sei „fürchterlich“ gewesen, seine sexuelle Entwicklung problematisch. Und er hat eine Tendenz, „sich darzustellen“. Er sei nicht unbedingt manipulativ, wisse aber, was er sage. M. wurde 2024 wegen Missbrauchs via Social Media zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Auch Soykas Gutachten spricht nicht für seine Aussage.
Verteidigung geht von entscheidendem Etappensieg aus
War’s das mit der wichtigsten Stütze der Anklage? Die Verteidigung sagt ja, spricht von der ersten Hälfte des Weges, die geschafft sei. Nunmehr geht es ihr darum, ihre These zu untermauern: dass Hanna W. am 3. Oktober 2022 einem Unfall und nicht einem mörderischen Angriff zum Opfer gefallen sei.
Verteidigerin Rick hatte schon am Vortag deutlich gemacht, worauf sie hinauswill. Ein geodätisches Gutachten werde belegen, dass Hanna in den fraglichen Minuten vor ihrem Tod einen anderen Weg eingeschlagen habe, als von den Ermittlern angenommen. Dazu soll sich ein Fachmann für Geodäsie von der Uni Aachen äußern.
Weitere Experten sollen belegen, dass die symmetrisch gebrochenen Schulterdächer Hannas auf den Sturz des treibenden Körpers über eine Zweimeter-Stufe in der Prien und die Wunden am Kopf durch die Sechskantschraubenmuttern an einem Wehrschieber entstanden seien. Rick brachte diese Stellungnahmen als „Beweisanregung“ ein, weniger gewichtig als ein förmlicher Beweisantrag. Gegen die Gutachter aus dem ersten Prozess hatte Rick gleich am ersten Prozesstag einen Befangenheitsantrag gestellt.
Anwalt von Hannas Eltern glaubt nicht an Unfallthese
Walter Holderle glaubt nicht an die Unfallthese. Er stellte als Vertreter der Nebenklage einen förmlichen Beweisantrag. „Die im Gutachten der Verteidigung dargelegten Anknüpfungstatsachen und die Schlussfolgerungen überzeugen nicht. Es handelt sich um Parteigutachten“, sagte Holderle. Die Verletzungen Hannas seien nicht durch ein Treiben und durch Anstoßvorgänge des Körpers im Wasser erklärbar. Walter Holderle will Prof. Dr. Dirk Labudde aufbieten, um das zu belegen. Labudde ist unter anderem aus dem Prozess um eine 100 Kilo schwere Riesen-Goldmünze aus dem Bode-Museum bekannt.
Unfall oder Gewaltverbrechen? Ein langes, zähes und detailreiches Ringen der Gutachter lässt sich erwarten. Der Schlagabtausch wird möglicherweise länger dauern, als es die ursprüngliche Planung des Gerichts mit 25 Prozesstagen bis zum 19. Dezember 2025 vorsah. Zunächst wird es allerdings am Montag, 13. Oktober, mit der Verhandlung weitergehen.
