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Gemeinde reagiert auf Baubeginn mit Eilantrag

Flüchtlings-Unterkunft in Westerham: Verwaltungsgericht in München kündigt Entscheidung an

Der Eingang des Bayerischen Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße in München. Hier wird über den Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sowie über die Klage der Kommune gegen die Nutzungsdauer für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham entschieden.
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Der Eingang des Bayerischen Verwaltungsgerichts an der Bayerstraße in München. Hier wird über den Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sowie über die Klage der Kommune gegen die Nutzungsdauer für die geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham entschieden.

Ist die Nutzungsdauer von elf Jahren für die in Westerham geplante Flüchtlingsunterkunft rechtens? Wann es auf diese Frage eine Antwort geben wird, ist unklar. Zumindest für den Eilantrag der Gemeinde hat das Verwaltungsgericht jetzt aber eine Entscheidung angekündigt.

Feldkirchen-Westerham – Kommt jetzt Bewegung in den Rechtsstreit um die geplante Wohncontainersiedlung für Flüchtlinge in Westerham für bis zu 160 Personen? Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat nun gegenüber dem OVB zumindest eine Entscheidung zum Eilantrag der Kommune in absehbarer Zeit angekündigt. Wohingegen sich die Entscheidung zum Hauptverfahren noch hinziehen wird.

Rund um den Bau der Flüchtlingsunterkunft direkt gegenüber des Spinner-Werks an der Aiblinger Straße geht es seit April zwischen dem Landratsamt Rosenheim und der Gemeinde Feldkirchen-Westerham hin und her: So hatte zunächst das Landratsamt in einer Informationsveranstaltung rund 400 interessierte Bürger über den geplanten Bau der Containeranlage informiert.

Die Kommune reagierte daraufhin mit der Ablehnung des Bauantrags aufgrund baurechtlicher Überschreitungen. In einem zweiten Schritt änderte die Gemeinde den dort gültigen Bebauungsplan dahingehend ab, dass derartige Einrichtungen wie eben die Flüchtlingsunterkunft nicht realisiert werden dürfen, und verhängte für das Gebiet zudem eine sogenannte Veränderungssperre. Diese lässt Bauprojekte über einen gewissen Zeitraum nur zu, wenn sie sich strickt an den Bebauungsplan halten.

Landratsamt erteilt die Baugenehmigung für die Unterkunft

Maßnahmen, die das Landratsamt aber nicht davon abhielten, als übergeordnete Behörde dennoch die Baugenehmigung für die Unterkunft zu erteilen. Das Landratsamt berief sich bei seiner Entscheidung auf das Baugesetzbuch (BauGB). Dort ist im Paragraf 246, Absatz 14, Satz 1 geregelt, dass bei derartigen Unterkünften „unter bestimmten Umständen von den Vorschriften des Baugesetzbuches oder aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschrift in erforderlichem Umfang abgewichen werden“ kann.

Eine Entscheidung, die die Kommune letztlich nicht infrage stellte. Ganz im Gegensatz zur langen Nutzungsdauer des Areals, die zwischen dem Landratsamt sowie der TT FeWe GmbH mit Sitz in München, die die Containeranlage errichtet, auf elf Jahre vereinbart worden war. Ein Zeitraum, der nach Angaben von Feldkirchen-Westerham die Planungshoheit der Kommune zu sehr einschränke. Weshalb die Gemeinde Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München einreichte. Mittlerweile liegt dort seitens der Kommune als Reaktion auf den Baubeginn Mitte Oktober auch ein Eilantrag vor, um laut Feldkirchen-Westerhams Bürgermeister Johannes Zistl (OLV) „schneller zu einem Ergebnis zu kommen“.

Zumindest über den Eilantrag will das Bayerische Verwaltungsgericht noch vor dem Jahreswechsel entscheiden, wie Gerichtssprecher Dr. Matthias Prinzler auf OVB-Anfrage erklärte. „Mit einer Entscheidung im Eilverfahren kann noch in diesem Jahr gerechnet werden“, teilte Prinzler mit. Mittlerweile lägen nach Angaben des Gerichtssprechers auch die Stellungnahme des Antragsgegners sowie die Behördenakten vor.

Anders sieht es allerdings im Hauptverfahren aus, wie Prinzler deutlich machte. „Im Hauptsacheverfahren liegen derzeit die Klagebegründung und eine Stellungnahme der Beigeladenen vor“, teilte das Gericht auf OVB-Anfrage mit. „Derzeit ist nicht absehbar, wann in der Hauptsache entschieden werden wird.“

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung des Gerichts?

Eine Entscheidung, der sicherlich die beiden Streitparteien, aber auch die TT FeWe GmbH als Investor, entgegenfiebern. Zumal nach Angaben des Landratsamtes Rosenheim von der Entscheidung abhängen wird, ob die Unterkunft an der Walter-Gessner-Straße überhaupt realisiert wird. Denn gegenüber dem OVB hatte eine Sprecherin der Behörde Mitte Oktober mitgeteilt: „Falls die Gemeinde Recht bekommen sollte, können die 160 Personen an diesem Standort nicht untergebracht werden.“

Seitens der TT FeWe GmbH, die nicht nur die Containeranlage in Westerham errichten will, sondern auch eine Flüchtlingsunterkunft in der unterfränkischen Stadt Volkach plant, gibt es keine Reaktion auf die Frage, ob eine verkürzte Nutzungsdauer das Projekt in Westerham gefährde. Anfragen seitens des OVB blieben bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

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