Erdarbeiten trotz ausstehendem Prozess
Eilantrag bei Gericht: Feldkirchen-Westerham reagiert auf Baubeginn für Flüchtlingsunterkunft
Baubeginn trotz Klage der Gemeinde: An der Walter-Gessner-Straße in Westerham haben am Dienstag (15. Oktober) Erdarbeiten im Zuge des Baus einer Flüchtlingsunterkunft stattgefunden. So reagiert die Gemeinde.
Feldkirchen-Westerham – Der Verhandlungstermin rund um die Klage der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gegen das Landratsamt Rosenheim wegen des Baus einer Flüchtlingsunterkunft ist noch gar nicht terminiert. Dennoch sind am Dienstag, 15. Oktober, erstmals Bagger auf dem Areal an der Walter-Gessner-Straße im Gemeindeteil Westerham zum Einsatz gekommen. Doch ist das überhaupt rechtens? Eine Frage, die die Kommune jetzt per Eilantrag klären will.
Gegen die Absicht des Landratsamtes, auf dem vis-à-vis des Spinner-Werks an der Aiblinger Straße gelegenen Areals, eine Container-Wohnanlage für bis zu 160 Flüchtlinge zu errichten, hatte die Gemeinde Feldkirchen-Westerham am 11. Juli 2024 Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht. Die Klage richtet sich jedoch nicht gegen die Flüchtlingsunterkunft an sich, sondern gegen die seitens des Landratsamtes vereinbarte Nutzungsdauer von elf Jahren für das Grundstück. Eine Nutzungsdauer, die die Kommune nach eigener Einschätzung „in ihrer Planungshoheit“ zu sehr einschränke.
„Da die Baugenehmigung bisher gerichtlich nicht überprüft wurde, reicht die Gemeinde als logische Folge des Baubeginns einen Eilantrag nach Paragraf 80, Absatz 5 in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Gericht ein“, teilte Bürgermeister Johannes Zistl in Hinblick auf den Baustart in einer kurzen Stellungnahme gegenüber dem OVB mit. „Das Gericht muss nun kurzfristig innerhalb der nächsten Tage und Wochen entscheiden, ob die Baumaßnahmen bis zum Verhandlungsergebnis fortgesetzt werden dürfen oder nicht.“ Ein Vorgehen, dass die Gemeinde dem Investor sowie dem Landratsamt übrigens bereits im Vorfeld angekündigt habe.
Landratsamt Rosenheim „zunächst aufgefordert, sich sofort zum Eilantrag zu äußern“
Doch wie geht es jetzt weiter? Der „Antragsgegner“ – also das Landratsamt Rosenheim – werde nach Angaben von Joel Hollaender, Pressesprecher des Bayerischen Verwaltungsgerichts München, „zunächst aufgefordert, sich sofort zum Eilantrag zu äußern“. Eine Entscheidung ergehe frühestens, „wenn die Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme hatten“. Hollaender: „Das Gericht wird anschließend zeitnah über den Antrag entscheiden.“
Das Landratsamt Rosenheim bestätigte auf OVB-Anfrage, dass die Gemeinde bereits im Vorfeld angekündigt habe, im Falle eines Baustarts diesen Schritt zu gehen. Behörden-Sprecherin Simone Beigel: „Bei diesem Vorgehen handelt es sich um ein legitimes und rechtsstaatliches Mittel.“