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Baubeginn in Feldkirchen-Westerham

Nach Eilantrag gegen Flüchtlings-Unterkunft: Behörde lässt mit überraschender Aussage aufhorchen

Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München liegt ein Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zum Baustart (unten links) für eine Flüchtlingsunterkunft in Westerham vor. Johannes Zistl, Bürgermeister der Kommune, hat dazu im OVB Stellung genommen.
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Dem Bayerischen Verwaltungsgericht München liegt ein Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zum Baustart (unten links) für eine Flüchtlingsunterkunft in Westerham vor. Johannes Zistl, Bürgermeister der Kommune, hat dazu im OVB Stellung genommen.

Die Bagger rollen – Feldkirchen-Westerham reagiert mit einem Eilantrag: Rund um die geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham kommt Bewegung. Doch was passiert, wenn die Gemeinde mit ihrer Klage gegen die Nutzungsdauer Erfolg hat? Auf diese Frage gibt es eine überraschende Antwort.

Feldkirchen-Westerham – Ob der Eilantrag der Gemeinde Feldkirchen-Westerham beim Bayerischen Verwaltungsgericht München den Bau einer Flüchtlingsunterkunft bei Westerham, der am Montag, 15. Oktober, begonnen hat, vorerst stoppen kann, wird das Gericht voraussichtlich in den kommenden Tagen entscheiden. Doch wie sieht es mittlerweile eigentlich mit dem genauen Zeitplan für die Unterkunft aus? Und was passiert, wenn die Gemeinde im Rahmen ihrer Klage gegen die Nutzungsdauer Recht bekommen sollte? Das OVB hat nachgehakt – und aus dem Landratsamt Rosenheim eine überraschende Aussage erhalten.

Mit Erdarbeiten war am 15. Oktober auf dem Areal an der Walter-Gessner-Straße in Westerham der Bau einer Containeranlage für bis zu 160 Flüchtlinge gestartet. Der Eigentümer des Areals hatte das Landratsamt bereits in der Vorwoche über den Beginn der Arbeiten informiert, wie Simone Beigel, Pressesprecherin am Landratsamt Rosenheim, gegenüber dem OVB mitteilte. Ihre Behörde habe daraufhin die Kommune über den Baustart informiert. Was Feldkirchen-Westerhams Bürgermeister Johannes Zistl (OLV) bestätigte. Trotz des Streits um die Errichtung der Unterkunft bezeichnete Zistl die Kommunikation zwischen seiner Kommune und der Aufsichtsbehörde als „weiterhin sehr gut“.

Vorgehen der Gemeinde ist „legitimes und rechtsstaatliches Mittel“

Beispielsweise hat der Eilantrag gegen den Baustart das Landratsamt nicht unvorbereitet getroffen. „Die Gemeinde hat dem Landratsamt Rosenheim im Vorfeld mitgeteilt, dass der eingereichten Klage ein Eilantrag nachgeschoben wird, sobald mit den Bauarbeiten begonnen wird“, bestätigte Beigel, die das Vorgehen Feldkirchen-Westerhams als „legitimes und rechtsstaatliches Mittel“ bezeichnete.

Und auch Bürgermeister Zistl hatte bereits damit gerechnet, dass die Bauarbeiten in Westerham zeitnah beginnen werden. „Ich bin nicht überrascht“, teilte der Rathauschef auf OVB-Anfrage mit, „da seit der Baugenehmigung Ende Juni 2024 durch das Landratsamt grundsätzlich Baurecht besteht“. Nach Einschätzung des Bürgermeisters könne der Bauwerber „auf eigenes Risiko mit der Baumaßnahme beginnen, obwohl das Baurecht aufgrund unserer Klage vom 11. Juli 2024 noch durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts zu überprüfen ist“.

Daher richtet sich der Fokus der beiden Streitparteien wohl auch weniger auf den Eilantrag, sondern vielmehr auf den Gegenstand der eigentlichen Klage, die Feldkirchen-Westerham bereits im Juli eingereicht hatte. Denn die Kommune sieht durch die zwischen dem Landratsamt und dem Grundstückseigentümer vereinbarte Nutzungsdauer von elf Jahren einen „Eingriff in die Planungshoheit“ der Gemeinde. Zistl: „Wir brauchen das Gewerbegrundstück dringend für die vorgesehenen gewerblichen Zwecke, was durch kürzere ,Fremdnutzung‘ gewährleistet wäre.“ Daher richte sich die Klage vor dem Verwaltungsgericht auch nicht grundsätzlich gegen die Einrichtung, denn: „Die Bereitschaft, zeitlich begrenzt Geflüchtete aufzunehmen, besteht weiterhin.“

Landratsamt-Sprecherin nimmt zu Folgen einer möglichen Niederlage vor Gericht Stellung

Doch was passiert eigentlich, wenn die Gemeinde mit ihrer Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht Erfolg hat? Dann steht wohl die Einrichtung an diesem Standort vor dem Aus, wie eine überraschende Antwort aus dem Landratsamt offenbart. „Falls die Gemeinde Recht bekommen sollte, können die 160 Personen an diesem Standort nicht untergebracht werden“, teilte Behördensprecherin Beigel mit. „Damit ist auch die Umverteilung aus den Ankunftseinrichtungen nicht möglich.“

So wird der Streit um die Nutzungsdauer des Grundstücks scheinbar letztlich zur Hopp-oder-Top-Entscheidung, ob an der Walter-Gessner-Straße die Einrichtung überhaupt kommen wird. Geplant war ursprünglich, dass die ersten der maximal 160 Flüchtlinge bereits im vierten Quartal 2024 in die Containersiedlung einziehen werden. Derzeit geht das Landratsamt jedoch „von einer Verzögerung von einem halben Jahr aus“.

Prozesstermin „lässt sich derzeit nicht vorhersagen“

Und wie steht es um den Prozesstermin für die Klage vor dem Verwaltungsgericht München? Der bleibt weiter völlig offen. „Im Verfahren liegen die Klagebegründung und die beigezogenen Behördenakten vor“, teilte Joel Hollaender, Pressesprecher am Bayerischen Verwaltungsgericht, gegenüber dem OVB mit. Der Beklagte habe auf die Klage „noch nicht erwidert“. Hollaender: „Wann eine Terminierung erfolgen kann, lässt sich derzeit nicht vorhersagen.“

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