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Anlage für 160 Personen in Feldkirchen-Westerham

Nach „Nein“ der Gemeinde zur Flüchtlings-Unterkunft: So will das Landratsamt reagieren

Auf dieser Fläche in Westerham (rechts) will das Landratsamt Rosenheim eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 160 Personen errichten. Der Einzug der ersten Bewohner (links, Symbolfoto) ist für das vierte Quartal 2024 geplant.
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Auf dieser Fläche in Westerham (rechts) will das Landratsamt Rosenheim eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 160 Personen errichten. Der Einzug der ersten Bewohner (links, Symbolfoto) ist für das vierte Quartal 2024 geplant.

Auf das Vorhaben des Landkreises, in Feldkirchen-Westerham eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 160 Personen zu errichten, hat die Gemeinde mit der Ablehnung des Bauantrags reagiert. Nun ist das Landratsamt Rosenheim am Zug. Wie geht es weiter?

Feldkirchen-Westerham – Weil das Gremium die Containeranlage für bis zu 160 Flüchtlinge in Westerham für zu groß hält, hatte der Feldkirchen-Westerhamer Bauausschuss den Bauantrag des Landratsamtes für die Flüchtlingsunterkunft am 23. April einstimmig abgelehnt. Am 30. April hatte dann der Gemeinderat mit ebenfalls einstimmigen Ergebnissen den dortigen Bebauungsplan geändert und eine Veränderungssperre verhängt. Doch kann dieser baurechtliche Schachzug die Unterkunft an der Walter-Gessner-Straße wirklich verhindern? Wohl nicht, wie die Antwort auf eine OVB-Anfrage ans Landratsamt Rosenheim vermuten lässt.

Auf Einladung der Gemeinde hatte Rosenheims Landrat Otto Lederer am 19. April die Bürger Feldkirchen-Westerhams – rund 400 waren gekommen –bei einer Infoveranstaltung darüber informiert, dass der Landkreis die Errichtung einer Containeranlage für bis zu 160 Personen in Westerham plant. Nur wenige Tage später hatte dann der Bauausschuss der Gemeinde über den seitens des Landratsamtes eingereichten Bauantrag zu entscheiden – und lehnte diesen in Hinblick auf die Überschreitung von Baugrenzen ab. Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, dass die Gemeinde zwar durchaus die Unterbringung von 160 Flüchtlingen stemmen könne, die geplante Einrichtung dort aber zu groß sei.

In einem weiteren Schritt entfernte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 30. April einen Passus aus dem dort geltenden Bebauungsplan, nach dem dort auch „Anlagen für soziale Zwecke“, also auch eine Flüchtlingsunterkunft, erlaubt seien und verhängte für das Gebiet zudem eine sogenannte Veränderungssperre, die Bauten, die sich letztlich nicht exakt an den Bebauungsplan halten, verhindern soll.

Landratsamt hat „Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre“ nicht geprüft

Die Krux: Letztlich muss das Landratsamt als Aufsichtsbehörde bewerten, ob es seitens der Gemeinde Feldkirchen-Westerham nachvollziehbare Gründe für diese Entscheidungen gibt, oder ob es sich dabei um eine sogenannte Verhinderungsplanung handle. Auf eine Anfrage des OVB zum weiteren Vorgehen seitens der Aufsichtsbehörde weist das Landratsamt darauf hin, dass „die Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre“ durch die Behörde nicht geprüft wurde.

Die Aufsichtsbehörde verweist stattdessen auf den Paragraphen 246, Absatz 14, Satz 1 aus dem Baugesetzbuch (BauGB), der es erlaube, dass „unter bestimmten Umständen von den Vorschriften des Baugesetzbuches oder aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschrift in erforderlichem Umfang abgewichen werden“ könne, wie Sprecherin Simone Beigel mitteilt. Das sei der Fall, wenn dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. Beigel: „Dies betrifft Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende.“

Schlussfolgerung der Aufsichtsbehörde lässt wenig Interpretationsspielraum

Die Schlussfolgerung, die das Landratsamt daraus zieht, klingt dann recht eindeutig: „Da die Voraussetzungen hierfür im Landkreis Rosenheim gegeben sind, beabsichtigt das Landratsamt Rosenheim, von den Vorschriften des Baugesetzbuches und der aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschrift, wozu auch die Veränderungssperre der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zählt, abzuweichen und die beantragte Asylunterkunft zu genehmigen“, teilt das Landratsamt gegenüber dem OVB mit. Allerdings sei die Gemeinde im Vorfeld anzuhören, wozu das Landratsamt bereits ein „Anhörungsschreiben“ an die Kommune verschickt habe.

Dieses ist nach Angaben von Karolin Lohwasser, Sprecherin der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, eingegangen. Wie die Kommune Stellung nehmen, wie sie argumentieren werde, dazu könne die man aber noch keine Angaben machen. Lohwasser: „Das Anhörungsschreiben wird aktuell in den zuständigen Abteilungen unserer Gemeindeverwaltung bearbeitet.“

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