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Bauarbeiten in Westerham haben schon begonnen

Wird Eilantrag zum Schneckenrennen? So steht‘s um die Entscheidung zur Flüchtlingsunterkunft

Ein Mann betritt das Gebäude des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München. Dort muss demnächst über einen Eilantrag aus Feldkirchen-Westerham entschieden werden.
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Ein Mann betritt das Gebäude des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München. Dort muss demnächst über einen Eilantrag aus Feldkirchen-Westerham entschieden werden.

Vor drei Wochen hatte die Gemeinde Feldkirchen-Westerham einen Eilantrag gegen Baubeginn einer Flüchtlingsunterkunft in Westerham eingereicht. Eine Entscheidung ist dennoch nicht in Sicht. Woran es hakt.

Feldkirchen-Westerham – Wer das Wort „Eilantrag“ hört, denkt zunächst einmal an eine dringliche Entscheidung. Was in der Regel auch stimmt. Doch dass „dringlich“ ein recht dehnbarer Begriff ist, zeigt derzeit ein Vorgang rund um die Flüchtlingsunterkunft, die an der Walter-Gessner-Straße in Westerham geplant ist. Denn eine Entscheidung rund um den Eilantrag, den die Gemeinde Feldkirchen-Westerham nach dem Beginn der Bauarbeiten beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München eingereicht hat, wird erst in „den nächsten Wochen“ erwartet.

Ein Rückblick: Im April hatte das Landratsamt Rosenheim die Feldkirchen-Westerhamer Bevölkerung darüber informiert, dass auf einem Grundstück an der Walter-Gessner-Straße im Gemeindeteil Westerham eine Containersiedlung für bis zu 160 Flüchtlinge entstehen soll. Die Gemeinde zeigte sich gegenüber dem Landratsamt zwar durchaus offen für den Zuzug von Flüchtlingen, monierte aber unter anderem die geplante Größe der Unterkunft. Und reagierte schließlich mit der Änderung des Bebauungsplans für das Areal und einer Veränderungssperre, die den Bau der Containeranlage verhindern sollte.

Das Landratsamt berief sich jedoch auf den Paragraphen 246, Absatz 14, Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), der es erlaube, dass beim Bau von derartigen Unterkünften unter bestimmten Umständen von den Vorschriften des Baugesetzbuches abgewichen werden könne und segnete die Baugenehmigung schließlich ab. Woraufhin die Kommune im Juli wiederum Klage gegen die Baugenehmigung beim Bayerischen Verwaltungsgericht einreichte. Wobei sich diese Klage laut Kommune nicht gegen den Bau der Containeranlage, sondern gegen die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer von elf Jahren richtet. Durch den angedachten Zeitraum der Nutzung des Grundstücks sehe sich die Gemeinde „in ihrer Planungshoheit“ eingeschränkt, wie eine Sprecherin Feldkirchen-Westerham den Schritt damals begründete.

Warten auf den Verhandlungstermin

Seither warten die beiden Prozessbeteiligten, die Gemeinde Feldkirchen-Westerham als Kläger auf der einen Seite, das Landratsamt Rosenheim als Beklagte auf der anderen, auf einen Verhandlungstermin in München. Was das ausführende Unternehmen, das die Containeranlage errichten soll, aber nicht daran hinderte, mit dem Bau auf dem Grundstück zu beginnen. „Da die Klage gegen eine Baugenehmigung keine aufschiebende Wirkung entfaltet, wurde bereits mit den ersten Bodenarbeiten begonnen“, teilte Michael Fischer, Sprecher des Landratsamtes, mit. Eine Einschätzung, die die Kommune jedoch rechtlich geklärt haben will und daher – direkt nach Baubeginn Mitte Oktober – einen Eilantrag eingereicht hatte, um den Bau zunächst zu stoppen.

Eine Entscheidung des Gerichts dazu lässt jedoch weiter auf sich Warten. So steht beispielsweise die Stellungnahme des Landratsamtes dazu noch aus, wie Fischer gegenüber dem OVB bestätigt: „Die Klageerwiderung wird aktuell vorbereitet. Gleiches gilt für die Stellungnahme im Eilverfahren“, so der Behördensprecher. „Letztere wird in den kommenden Tagen dem Bayerischen Verwaltungsgericht übermittelt.“ So wird das Thema auch für die Gemeinde zur Geduldsprobe, wie der Stellungnahme der Stadt-Sprecherin Karolin Lohwasser zu entnehmen ist: „Wir warten auf die Einschätzung des Eilantrags. Damit rechnen wir in den nächsten Wochen.“

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