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Altersgrenze für Ehrenamtliche

Bei Feuerwehren der Region Rosenheim schwelt der Ärger – Grund ist eine Gesetzesänderung

Für vieles bereit sind die Feuerwehren im Landkreis – auch zur Hilfe beim Hochwasser. Doch mit der geplanten Gesetzesänderung hat Kreisbrandrat Richard Schrank Probleme.
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Für vieles bereit sind die Feuerwehren im Landkreis – auch zur Hilfe beim Hochwasser. Doch mit der geplanten Gesetzesänderung hat Kreisbrandrat Richard Schrank Probleme.

Eine geplante Gesetzesänderung sorgt bei Feuerwehr-Kommandanten der Region für große Unruhe. Auch Rosenheims Kreisbrandrat Richard Schrank kritisiert die geplante Änderung im Feuerwehrgesetz. Worum es dabei genau geht.

Rosenheim – Es schwelt der Ärger bei den sogenannten Floriansjüngern, und das ausgerechnet wegen der Älteren. Grund ist die geplante Änderung des bayerischen Feuerwehrgesetzes, das nicht nur eine höhere Altersgrenze bei Ehrenamtlichen, sondern auch die Möglichkeit weiterer Verlängerungen vorsieht. Jeweils nach drei Jahren soll der Kommandant über eine mögliche weitere Verlängerung entscheiden.

Richard Schrank ist Kreisbrandrat. Mit den neuen Regelungen für die Feuerwehren im Freistaat ist er nicht so einverstanden.

Und genau darin steckt aus Sicht der Feuerwehr-Verantwortlichen der Fehler. „Das geht absolut nicht“, sagt Rosenheims Kreisbrandrat Richard Schrank. Die neue Regelung sei bürokratisch und belaste die Kommandanten.

Gut gemeint, schlecht gemacht?

Eben das hat der Freistaat ganz sicher nicht im Sinn gehabt. „Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch in höherem Alter gesundheitlich fit und möchten sich weiterhin aktiv bei ihren Feuerwehren einbringen“, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. „Hierdurch erweitern wir den Kreis der aktiven Feuerwehrleute und unterstützen so die Gemeinden bei ihrer Aufgabe.“

Schön gedacht, nicht gut gemacht. So kommt die Novelle bei den Feuerwehrleuten an. Auch den Wehren bereitet das Altern der Gesellschaft Sorgen, bis zum Beginn der 40er Jahre könnte sich die Zahl der Aktiven um ein Drittel verringert haben. Ausgerechnet haben das Forscher der TU Nürnberg.

Zu viel Last für Kommandanten

Aber dieser Entwurf lade den Kommandanten zu viel auf, sagt Schrank. Der Kommandant muss entscheiden, wer um drei Jahre verlängern darf, er müsse die Entscheidung begründen, er müsse Verantwortung für den dienstwilligen Senior übernehmen. Auch der Papierkram bleibe am Kommandanten hängen.

Vor allem belaste aber die Rolle als Richter. „Der Kommandant muss dann begründen, warum er bei dem einen verlängert und bei einem anderen nicht“, sagt Schrank. Und was, wenn einem gerade verlängerten älteren Feuerwehrmann dann etwas passiert? Haftet dann der Kommandeur? Was es aus seiner Sicht braucht, ist ein klärendes Wort des Freistaats, sagt Schrank: „Wir brauchen eine klare Regelung, wann Schluss ist.“

Der Chor der Kritiker an dem neuen Gesetz ist groß. „Meilenweit“ sei der Entwurf davon entfernt, das Ehrenamt zu stärken, sagt etwa Traunsteins Kreisbrandrat Christof Grundner. Er wünscht sich eine klare Regelung. Ohne zahlreiche Ausnahmen, die immer wieder zu „Ungerechtigkeiten“ führen müssten.

Veteranen-Truppe für die Feuerwehr?

Was sich Experten wie Richard Schrank vorstellen können, ist so etwas wie eine Veteranen-Truppe. Ältere Feuerwehrleute sind vielleicht körperlich nicht mehr so belastbar wie Feuerwehrler in ihren besten Jahren. „Aber sie haben viel Erfahrung“, sagt Schrank. Bei Einsätzen könnten sie „begleitend“ dabei sein, meint Schrank. Aber auch bei der Ausbildung seien sie gefragt. Vorbilder dazu gibt es bereits in der Katastrophenhilfe, etwa beim Technischen Hilfswerk.

Freistaat könnte zentral einkaufen

Es gibt noch weitere Punkte, in denen der Freistaat die Feuerwehren und damit die Kommunen unterstützen könnte, meint Richard Schrank. Bislang schafft jede Kommune Ausrüstung und Fahrzeuge für die Wehren eigens an – entsprechend teuer kommt der Ankauf jedes als Einzelstück ausgelieferten Fahrzeugs. Noch dazu äußerten Feuerwehren immer wieder spezielle Ausstattungswünsche, die die Kosten in die Höhe treiben.

Ein Wildwuchs im Ankauf, den Schrank lichten möchte. Daher spricht er sich wie seine Kollegen für eine Sammelbeschaffung von Ausrüstung, Kleidung und Fahrzeugen durch Bayern aus. Damit könnte man auch den Aufwand für Planung und Ausschreibung reduzieren. „Die Kommunen würden damit viel Geld sparen“, sagte Richard Schrank dem OVB.

Hessen spart seinen Kommunen Geld

Die Einschätzung des obersten Feuerwehrmanns des Landkreises Rosenheim bestätigt das hessische Innenministerium. Von Seiten des Landes werden unter anderem Löschgruppenfahrzeuge 10 KatS sowie mittlere Löschfahrzeuge zentral beschafft. Für die Zukunft sei auch die zentrale Beschaffung von „Einsatzleitwagen“ ELW 1 geplant, heißt es aus Wiesbaden.

„Die Möglichkeit, die Beschaffenheit der Fahrgestelle und Fahrzeuge zu bestimmen, kann kostendämpfend genutzt werden“, sagte eine Sprecherin. Ausstattungen wie Design-Blaulichter, „die Kosten mit fragwürdigem einsatztaktischen Nutzen“ nach oben treiben würden, würden dadurch ausgeschlossen. Geld sparen dabei vor allem die Kommunen, teilt das Ministerium mit – schon weil nicht jede Gemeinde den Auftrag auf eigene Faust ausschreiben muss.

Anmerkung: In einer früheren Version des Textes war vom „Kreisbrandmeister“ Schrank die Rede. Korrekt ist Kreisbrandrat. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

 

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