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Meggle-Klage noch nicht entschieden

B304-Staufalle am Bahnübergang Reitmehring: Wann hat das Warten endlich ein Ende?

Eine Staufalle: der Bahnübergang Reitmehring.
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Eine Staufalle: der Bahnübergang Reitmehring.

Wann ist die Staufalle am Bahnübergang Reitmehring Geschichte? Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die Klagen von drei Anliegerfamilien gegen die Pläne für Tunnel, Trog und Brücke abgelehnt hatte, fehlt noch immer ein Urteil: die Entscheidung über die Klage der Firma Meggle. So ist der Stand.

Wasserburg – Zu früh gefreut? Bürgermeister Michael Kölbl machte Ende vergangenen Jahres keinen Hehl aus seiner Erleichterung, dass der Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Klage von drei Anliegerfamilien gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Auflösung des Bahnübergangs Reitmehring zurückgewiesen hatte. Daraus folgerte er: „Das ist ein faktisches Baurecht.“ Der VGH habe das Konzept, an dem seit über 20 Jahren das Staatliche Bauamt Rosenheim im Auftrag des Bundes sowie die Regierung von Oberbayern als Vorhabenträgerin arbeiten, bestätigt. Es sieht vor, dass Fahrzeuge, die von Edling aus die B 304 befahren, in Zukunft über eine Brücke die Gleise queren und anschließend in einem Tunnel- und Trogbauwerk durch Reitmehring fahren. Auf Höhe der Bürgermeister-Schmid-Straße soll der Tunnel beendet und wieder an die Erdoberfläche führen. Von hier aus soll dann auch eine Direktrampe auf die B 15 führen.

Zweites Verfahren: Entscheidung offen

Tatsache ist jedoch auch: Es gibt noch ein zweites Verfahren vor Gericht: Auch die Firma Meggle klagt. Dazu kann der VGH „noch keinen konkreten Entscheidungszeitpunkt mitteilen“, teilt die Pressestelle auf Anfrage der Wasserburger Zeitung und wasserburg24.de mit. Eine Entscheidung stehe „nicht unmittelbar bevor“, so VGH-Pressesprecher Florian Schlämmer.

Das Verfahren Meggle war abgekoppelt worden. Es wird schriftlich weitergeführt. Wasserburgs Bürgermeister unterstreicht, dass es bei dieser Klage im Wesentlichen nicht um das Vorhaben an sich gehe, sondern insbesondere um die Art der Umsetzung der mehrjährigen Bauarbeiten mit Umleitungsregelung.

In der Tat hatten die Anwälte von Meggle am ersten Verhandlungstag vor dem Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, worum es dem weltweit tätigen Unternehmen mit Hauptsitz in Wasserburg vor allem gehe: Eine mehrjährige Baustellenzeit, in der der Verkehr über die bereits jetzt stark belastete Meggle-Straße direkt an der Werkseinfahrt umgeleitet werde, sei inakzeptabel. Ein Gutachten, das Meggle in Auftrag gegeben hatte, zeige auf, wie sich aufgrund der Vervierfachung des Verkehrs Rückstaus bilden würden, die zu Verzögerungen bei den An- und Abfahrten der Lkw zum Werksgelände führen könnten. Die Planung und die daraus folgenden Umleitungskonzepte würden die betrieblichen Abläufe stark gefährden, argumentierten die Meggle-Anwälte vor Gericht.

Es fehlen noch Ausführungsplanung und Mittelbereitstellung

Hier deutete sich an, dass es darum geht, diese Belastungen durch die Baustellenzeit und Umleitungen aus der Welt zu schaffen. Bis es zu Lösungen kommt, wird es wohl noch dauern. Fest steht außerdem: Sollte der VGH die Ampel für die Auflösung des Bahnübergangs auf Grün stellen, also eine Einigung mit der Meggle Group erreicht oder auch deren Klage abgewiesen werden, muss noch die Ausführungsplanung für das Mammutvorhaben folgen. Und die Mittelbereitstellung: Die Rede ist behördlicherseits von 30 Euro bis 40 Millionen Euro.

Auch die Anlieger, die gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Auflösung des Bahnübergangs auf der B 304 geklagt haben, warten noch auf die schriftliche Urteilsbegründung. Sie wird laut VGH-Pressestelle noch erarbeitet.

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