Prozess-Beginn am Dienstag (27. Februar)
Tunnel statt Schranke in Reitmehring: Darum geht es im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof
20 Jahre dauerte es, bis der Plan für die Beseitigung der Schranke an der B 304 in Reitmehring stand. Bevor die Bagger ausrücken können, hat nun der Verwaltungsgerichtshof (VGH) das Sagen. Denn Meggle, drei Landwirte und eine Gärtnerei klagen dagegen. Worum es dabei geht und alle Infos zum Prozess-Start.
Wasserburg – Am Dienstag, 27. Februar, startet um 9.30 Uhr im Sitzungssaal eins des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München die Verhandlung zum geplanten Ausbau der Bundesstraße 304 in Reitmehring. Beklagter ist der Freistaat Bayern, denn die Regierung von Oberbayern ist die zuständige Behörde für die Planfeststellung. Bauherr ist der Bund, die Bauarbeiten werden durch das Staatliche Bauamt Rosenheim durchgeführt.
Es geht um das Straßen- und Wegerecht und um die Frage, ob die Pläne für eine Brücke über die Bahn, für Tunnel und Trog anliegende Höfe und Betriebe in ihrer Entwicklungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Kläger sind neben der Firma Meggle drei landwirtschaftliche und ein gärtnerischen Betrieb.
Brücke und Tunnel
Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 30. Juni 2022. Darin geht es um einen etwa 1,6 km langen Ausbau der B 304 bei Reitmehring. Dabei soll der beschrankte Bahnübergang beseitigt und der Autoverkehr auf der B 304 künftig auf einer Brücke über die Bahnlinie geführt werden. Im Anschluss daran soll die Fahrbahn auf einer Strecke von etwa 440 Metern teilweise in einem Tunnel und teilweise in einer offenen Vertiefung unterhalb der Geländeoberfläche durch den Ortsbereich von Reitmehring verlaufen. Am Bauende soll an der Anschlussstelle B 15/B 304 eine sogenannte Direktrampe von der B 304 zur B 15 in Fahrtrichtung Rosenheim hergestellt werden. Die Kläger befürchten laut VGH erheblich negative bis existenzbedrohende Auswirkungen auf ihre jeweiligen Betriebe.
Für die mündliche Verhandlung vor dem VGH ist laut Pressesprecher Andreas Spiegel ein Tag angesetzt worden. Das heiße jedoch nicht unbedingt, dass automatisch bereits am Dienstag, 27. Februar, eine Entscheidung direkt verkündet werde.
Auf einen baldigen Entschluss hoffen jedoch viele Wasserburger und Pendler, die auf der B 304 unterwegs sind. Die Bundesstraße ist in Südostbayern neben der B 12 und der Autobahn 94 eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen. In Reitmehring kreuzt die B 304 die beiden Bahnlinien Rosenheim-Mühldorf und München-Mühldorf. An der Schranke staut es sich täglich, vor allem während der Stoßzeiten am Morgen und zum Feierabend hin. Der beschrankte Bahnübergang zerschneidet außerdem den Stadtteil. Doch Brücke, Tunnel und Trog, die laut Planfeststellung geplant sind, beeinträchtigen nach Meinung der Kläger ihre Betriebe.
Darum klagt Meggle
„Meggle verfolgt mit dem klageweisen Vorgehen gegen den Planfeststellungsbeschluss B 304-Beseitigung Bahnübergang Reitmehring das Ziel eines gerechten Interessenausgleichs sowie des Schutzes der Arbeitsplätze im Bereich des gesamten Unternehmens. Die im Planfeststellungsbeschluss getroffene Lösung sowie deren Umsetzung gefährdet sowohl den aktuellen Geschäftsbetrieb als auch den weiteren Ausbau des Unternehmens nachhaltig“, hatte das Unternehmen im Sommer vergangenen Jahres zur Erklärung angeführt. „Für einen großen Teil der Bauphase soll eine fortwährende Umleitung des Verkehrs der B304 über die Megglestraße erfolgen. Aufgrund der heute bereits bestehenden, gutachterlich belegten, erheblichen Belastung der Megglestraße würde mit einer derartigen Verschärfung der Gesamtsituation die Funktionalität und Wirtschaftlichkeit des Geschäftsbetriebes infrage gestellt werden. Insbesondere könnte eine ordnungsgemäße Zulieferung der nicht haltbaren Rohstoffe und Ablieferung der frischen Produkte während der mehrjährigen Bauphase nicht mehr sichergestellt werden, was sich außerordentlich negativ auf die Betriebsabläufe auswirken würde“, hieß es weiter. Darüber hinaus würde die im Planfeststellungsbeschluss festgelegte Inanspruchnahme von Betriebsflächen den bereits konkret geplanten Ausbau des Werkes gefährden beziehungsweise in Teilen unmöglich machen.
Bürgermeister Michael Kölbl, der sich seit 20 Jahren mit dem Vorhaben beschäftigt, hat als Ziel ausgegeben, noch in seiner Amtszeit den Baustart feiern zu können, also bis 2026. Ob das noch klappen kann?
Für die Mammut-Baumaßnahme hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr laut dem Staatlichen Bauamt Rosenheim etwa 44 Millionen Euro vorgesehen.

