Satzung sorgt für Diskussionsbedarf
Spielplatz-Pflicht? Was sich für Häuslebauer in Bad Aibling bald ändern könnte
Damit Kinder genug Platz zum Spielen haben, will die Stadt Bauherren künftig stärker in die Pflicht nehmen. Doch muss bald jeder Häuslebauer in Bad Aibling einen Spielplatz auf seinem eigenen Grundstück errichten? Was geplant ist und welche Folgen drohen.
Bad Aibling – Wer ein Haus baut und die erforderlichen Stellplätze nicht nachweisen kann, kommt unter Umständen drum herum, indem er eine Ablöse bezahlt. Doch wie verhält es sich eigentlich mit Spielplätzen? Immerhin sieht die Bayerische Bauordnung bei einem Bauvorhaben mit mehr als drei Wohneinheiten einen Spielplatz in angemessener Größe vor. Wer also entsprechende Häuser baut, muss eigentlich auch einen Spielplatz errichten. Anders als bei den Stellplätzen, ist das Thema Spielplätze in Bad Aibling jedoch nicht konkret per Satzung geregelt. Soll sich das nun ändern?
Zuletzt kam das Thema im März auf, nachdem der Bauausschuss über einen geplanten Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Wohneinheiten diskutiert hatte. Damals wollte der Antragsteller unter anderem die Frage nach den Spielplätzen klären. Da ihm zufolge drei Spielplätze fußläufig innerhalb von zehn Minuten erreichbar seien, fragte er nach einer möglichen Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Heißt: Der Antragsteller wollte in diesem Fall auf die Errichtung eines Kinderspielplatzes auf dem Grundstück verzichten. Damals stellte sich allerdings heraus, dass im angegebenen Radius tatsächlich nicht ausreichend Spielplätze vorhanden sind – der Bauausschuss erteilte dem Antragsteller eine Absage.
„Wir haben bis jetzt gar nichts dazu“
Doch der Fall machte deutlich, dass in Bad Aibling Handlungsbedarf herrscht, dass eine klare Regelung fehlt. „Wir haben bis jetzt gar nichts dazu“, brachte es Stadtrat Richard Lechner (SPD) damals auf den Punkt und sprach etwa festzulegende Ablösebeträge an. Hierfür müssten entsprechende Vorschriften geschaffen werden, so der SPD-Stadtrat. Das sahen auch andere Stadtratsmitglieder so. Auch aus diesem Grund kommt das Thema nun erneut auf den Tisch.
Monika Niedermaier vom städtischen Bauamt hat sich deshalb konkret mit dem Entwurf einer Spielplatz-Satzung befasst. Sie sagt: „Grundsätzlich zielt die Satzung auf alle Bauvorhaben ab.“ Sie habe sich an einer ganzen Reihe bestehender Satzungen orientiert und dabei festgestellt, dass die grundsätzliche Vorgabe aus der Bayerischen Bauordnung nicht in jedem Fall sinnvoll sein muss. So sei die Errichtung eines Spielplatzes etwa dann nicht zwingend erforderlich, wenn beispielsweise jede Wohneinheit eines Bauvorhabens über einen Garten verfügt. Denn dann wäre ohnehin Platz für Kinder zum Spielen vorhanden.
Satzung sorgt für Gesprächsbedarf
Klar ist: Die Satzung gilt für private Spielplätze und ist bei der Neuerrichtung oder Erweiterung von Gebäuden auf einem Baugrundstück anzuwenden, wenn mehr als drei Wohneinheiten entstehen. Insgesamt, so der Entwurf, regelt die Satzung die Lage, Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Unterhaltung der Kinderspielanlagen sowie eine mögliche Ablöse, sollte kein Spielplatz errichtet werden können. Die Höhe dieser Ablöse errechnet sich dann durch eine entsprechende Formel. Niedermaier stellt klar, dass der Entwurf durchaus noch grundlegend überarbeitet werden könne. Und unter Aiblings Stadträten herrscht durchaus Gesprächsbedarf.
So steht CSU-Stadtrat Erwin Kühnel einer solchen Satzung, die er als „gewaltiges Werk“ bezeichnet, skeptisch gegenüber. „Ich frage mich, warum wir eine Satzung brauchen, wenn noch nicht einmal klar ist, wie man das realisieren will.“ Damit meinte Kühnel etwa die unklare Kontrolle, also ob entsprechende Spielplätze bei Bauvorhaben dann auch wirklich satzungskonform umgesetzt werden. „Ich finde es nämlich traurig, wenn dann überall Pseudospielplätze errichtet werden“, so Kühnel.
Etwas anders sieht das Martina Thalmayr (Grüne). „Man muss erstmal etwas in der Hand haben, um dann etwas durchzusetzen und um eben diese Pseudospielplätze zu verhindern.“ Sollten die Anlagen auf gewissen Grundstücken ungeeignet oder baulich schlicht unmöglich sein, könne eine Ablöse sinnvoll eingesetzt werden. Die Stadt Bad Aibling würde diesen Geldbetrag dann zur Herstellung oder Unterhaltung öffentlicher Spielplätze verwenden. Thalmayr sieht darin eine „echte Chance“, da die Stadt bislang kein Vorreiter im Bereich der Spielplätze sei, „gerade für die kleineren Kinder ist die Lage hier nicht super“.
Für Schweiger ist es eine „reine Preisfrage“
Laut Bürgermeister Schlier sind die städtischen Spielplätze zwar „nicht die schlechtesten“, er stehe einer Satzung jedoch „sehr sehr offen gegenüber“. Auch die zweite Bürgermeisterin Kirsten Hieble-Fritz (ÜWG) hält eine Spielplatzsatzung grundsätzlich für sinnvoll. Für sie gebe es aber noch zu viele Unklarheiten. „Was passiert zum Beispiel bei einem Verstoß gegen die Satzung?“, fragt sie.
Johann Schweiger (CSU) glaubt indes nicht, dass die Kontrolle das Hauptproblem werde. Er sehe vielmehr eine „reine Preisfrage“, die sich Betroffene stellen werden. „Die entscheidende Frage: Ist es sinnvoller abzulösen oder den Spielplatz selber zu bauen?“ Rathauschef Schlier ergänzt, dass in manchen Fällen eine Ablöse sinnvoller und sogar gewünscht sein kann. „Im Innenstadtbereich kann es zum Beispiel mal komisch sein, direkt auf dem Grundstück einen Spielplatz zu bauen.“ Hier könne es ratsamer sein, in einen fußläufig erreichbaren städtischen Spielplatz zu investieren. „Es gibt aber auch Fälle, in denen die Stadt nicht die Möglichkeit hat, einen Spielplatz fußläufig erreichbar zu errichten“, merkte dazu SPD-Rat Lechner an, für den die Satzung ansonsten in Ordnung geht.
Andreas Winhart (AfD) gefällt die Satzung indes sehr gut. Er ergänzte: „Wir sollten bei der Stoßrichtung schauen, zu größeren Ausrichtungen zu kommen, damit man beispielsweise auch mal Fußball spielen kann.“ Damit würde man auch einen „Flickenteppich“ an kleinen Spielanlagen verhindern. Bürgermeister Schlier versprach nach der Beratung, dass die Verwaltung nun die Anmerkungen einarbeiten und schließlich der Stadtrat über die Satzung abstimmen werde.