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Anwohner schaltet Anwältin ein

Rechtsstreit wegen zu hoher Hecke? Aiblinger empört über schlechte Sicht beim Abbiegen

Heinz Hilger zeigt auf eine Hecke, die Linksabbiegern die Sicht auf die Straße und den Gehweg erschwert.
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Heinz Hilger zeigt auf eine Hecke, die Linksabbiegern die Sicht auf die Straße und den Gehweg erschwert.

Heinz Hilger fordert seit Jahren Lösungen, um eine sensible Verkehrsstelle nahe seiner Haustüre sicherer zu machen. Doch trotz Anwältin ist seit dem wenig passiert. Wer dort besonders gefährdet ist und was die Stadt zur „Tatenlosigkeit“ sagt.

Bad Aibling – Der Schriftverkehr zwischen Heinz Hilger und der Stadt Bad Aibling reicht bis ins Jahr 2021 zurück. Schon damals machte der 74-Jährige die Verwaltung auf einen Verkehrsbereich aufmerksam, der in seinen Augen großes Gefahrenpotenzial birgt. Konkret geht es um die Kreuzung zweier Straßen im Norden der Kurstadt. Bei der entsprechenden Ausfahrt fehle ein nötiges „Sichtdreieck“, also ein ausreichendes Sichtfeld für Verkehrsteilnehmer, was beim Abbiegen äußerst gefährlich werden könnte, so Hilger.

In der Tat ist vor allem die Sicht für Autofahrer, die von der Straße Am Leoheim kommend in die Ellmosener Straße nach links abbiegen wollen, deutlich eingeschränkt. Eine Hecke vor dem Anwesen an der Ecke führt dazu, dass man Autofahrer auf der Kreisstraße (Ellmosener Straße) sowie Fußgänger und Radfahrer, die auf dem angrenzenden Gehweg unterwegs sind, erst spät erkennen kann. „Das ist wirklich eine gefährliche Stelle, an der bisher zum Glück nichts Schlimmes passiert ist“, sagt Hilger und zeigt auf die hochgewachsene Hecke.

„Da kann wirklich was Saublödes passieren“

Ihm gehe es vor allem um die Sicherheit der Fahrradfahrer, die an dieser Ausfahrt nicht gewährleistet sei. „Da kann wirklich was Saublödes passieren“, betont Hilger, der in der Nähe der Ausfahrt wohnt. Als Anwohner ist er deshalb vor Jahren auf die Stadt zugegangen und bat die Verwaltung, Lösungen zu prüfen. Dabei ging es neben dem Vorschlag, die betroffene Hecke zurückzuschneiden, auch um die mögliche Anbringung eines Verkehrsspiegels an einem gegenüberliegenden Mast, der für mehr Übersicht sorgen sollte. Doch viel passiert ist in den vergangenen Jahren nicht, die Sicht ist für Abbieger nach wie vor äußerst eingeschränkt.

Es gibt durchaus Verkehrsspiegel in Bad Aibling, wie hier an der Einfahrt zur Adalbert-Stifter-Straße.

In einem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, teilte die Stadt damals mit, dass man bereits im Austausch mit dem betroffenen Grundstückseigentümer sei und dieser den Überwuchs der Hecke bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten habe. Darüber hinaus sehe der dortige Bebauungsplan jedoch kein Sichtdreieck im Bereich der Einmündung vor. Um dieses fordern zu können, bedürfe es einer rechtliche Grundlage und somit einer Änderung des Bebauungsplanes, so die Stadt im April 2021.

74-Jähriger ärgert sich über „Tatenlosigkeit“

Da unter anderem 120 Wohnungen durch die Straße Am Leoheim erschlossen werden und das Fehlen des Sichtdreiecks fehlerhaft sei, beantragte Hilger Anfang 2022 eben diese Änderung des Bebauungsplanes. Sollte es dort zu einem tragischen Unfall kommen, werde „der rechtswidrige Bebauungsplan bei der Haftungsfrage eine Rolle spielen“, begründete Hilger seinen Antrag damals. Doch der Bauausschuss lehnte diesen einstimmig ab. Hilger ließ nicht locker und schaltete Anfang dieses Jahres zusammen mit seiner Hausverwaltung sogar eine Rechtsanwältin ein.

„Wenn mal etwas passiert und am Ende ein Radfahrer im Rollstuhl landet, dann könnte das der Stadt auf die Füße fallen.“

Anwohner Heinz Hilger

Der 74-Jährige ärgert sich auch deshalb so über die „Tatenlosigkeit“, da er selbst mit dem Thema bestens vertraut sei und hier Handlungsbedarf herrsche. Hilger, der als Stadtplaner und langjähriger Bürgermeister von Kirchheim bei München selbst viele Erfahrungen mit Verkehrsfragen und Bebauungsplänen sammelte, zeigt sich deshalb verwundert. „Wenn man nicht dran bleibt, dann passiert gar nichts.“

In einem Brief an die Stadt wies dann auch Rechtsanwältin Dr. Veronika Kessler darauf hin, dass die Einfahrtssituation ohne Sichtdreieck vor allem die Sicherheit von Radfahrern „erheblich“ gefährde. Kessler regte deshalb an, dass die Stadt den betreffenden Grundstückseigentümer zur Beseitigung der Hecke auffordern sollte. Ein wiederholtes Auffordern zum Zurückschneiden des Bewuchses reiche nicht aus. Nachdem die Rechtsanwältin nachhaken musste, habe die Stadt zuletzt mitgeteilt, dass man sich nun erneut hinter das „Verwaltungsverfahren“ klemmen werde, berichtet Hilger. Er sich sicher: „Wenn mal etwas passiert und am Ende ein Radfahrer im Rollstuhl landet, dann könnte das der Stadt auf die Füße fallen.“

Keine Enteignung in Bad Aibling

Doch warum hatte der Bauausschuss den Antrag, den Bebauungsplan zu ändern, um damit eine Grundlage für ein Sichtdreieck zu schaffen, überhaupt abgelehnt? Auf OVB-Nachfrage erklärt Thomas Gems, Sachgebietsleitung Tiefbau, dass Heinz Hilger nicht der einzige Anwohner sei, der die Stadt auf die fehlende Sicht an der Abzweigung hingewiesen habe. „Natürlich wäre die Sicht ohne die Hecke besser“, betont Gems. Man führe mit dem Eigentümer immer wieder Gespräche, er habe sie auch immer wieder bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten, nur sei er nicht bereit, noch mehr von der Hecke zu beseitigen.

Um hier in die Ellmosener Straße nach links abbiegen zu können, muss man sich nach Angaben der Stadt langsam zum roten Streifen hin vortasten.

„Fakt ist: So ist das Sichtdreieck schwer einzuhalten und man muss sich als Autofahrer langsam an die Ausfahrt herantasten.“ Warum das die Stadt dann nicht ändert? Gems verweist auf den Bauausschuss, der die dafür erforderliche Änderung des Bebauungsplanes im Vorjahr ablehnte. Denn klar sei: Hätte das Gremium damals zugestimmt, „dann würde es in Richtung Enteignung gehen“, erläutert Gems. In Bad Aibling gebe es jedoch die klare Vorgabe, dass niemand enteignet wird. „In diesem Fall kann man also nur versuchen, sich mit dem Grundstückseigentümer zu einigen, wenn er nicht mitmacht, muss man das so akzeptieren.“ Darüber hinaus stehe die Stadt im Austausch mit der Polizei, die dort kein besonderes Gefahrenpotenzial sieht.

Polizei und Landratsamt sehen keine Gefahrenstelle

Im Ausschuss hatte das auch das Ordnungsamt betont. Demnach sind etwa bei Vor-Ort-Terminen sowohl Polizei als auch Landratsamt zu dem Ergebnis gekommen, dass von dieser Stelle „keine Gefahr ausgeht“. Und aus diesem Grund ist auch die Stadt nicht verpflichtet, den Bebauungsplan zu ändern und entsprechende Sichtdreiecke festzusetzen. Was wiederum bedeutet, dass die Stadt durch Unterlassen einer solchen Änderung auch keine Haftung übernehmen müsste. Denkbar sei eine Haftung der Stadt nur etwa dann, „wenn im konkreten Fall eine konkrete Gefahr besteht“, erklärte Gutachter Dr. Ferdinand Kuchler, den die Stadt damals zu einer Stellungnahme bat. Doch dies sei in besagtem Fall nicht gegeben.

Doch wie kann es jetzt angesichts der Rechtslage weitergehen? Laut Thomas Gems liegt die Hoffnung auf einem Wechsel des Grundstückseigentümers – das Anwesen sei bereits mehrmals zum Verkauf angeboten worden. Sollte es zu einem Wechsel kommen, werde man mit dem neuen Besitzer entweder über eine Grundstücksabtretung oder über einen möglichen Flächentausch sprechen. In beiden Fällen wäre dann die Beseitigung der Hecke und somit eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicht möglich, betont Gems.

Erlebt die Ausfahrt doch ein Happy End?

Zu dem Vorschlag, zumindest provisorisch einen Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite anzubringen, stellt Gems klar: „Das machen wir nicht mehr und fahren das auch an den Stellen, an denen es noch Spiegel gibt, zurück.“ Auch hier sei man im Austausch mit der Polizei zur Kenntnis gekommen, dass ein Spiegel die Sicherheit nicht erhöhen würde. Das Problem: Als Autofahrer konzentriere man sich dann nur noch auf den Spiegel, wobei dieser Geschwindigkeit und Entfernung anderer Verkehrsteilnehmer erheblich verzerre.

Anwohner Heinz Hilger hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass sich die Abbiegesituation in seiner Straße irgendwann bessert.

Bleibt die Ausfahrt also weiter ein sensibler Verkehrsbereich? Laut Angaben des bisherigen Grundstückseigentümers sei man regelmäßig den Aufforderungen der Stadt nachgekommen, die Hecke bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Da dies aber bekanntermaßen nicht ausreicht, um eine gute Sicht zu gewährleisten, bahnt sich nun doch eine Lösung an. Denn wie die OVB-Heimatzeitungen erfahren haben, hat mittlerweile tatsächlich ein Verkauf auf besagtem Grundstück stattgefunden. Der neue Eigentümer teilte auf Nachfrage mit, dass er die Hecke in den kommenden Monaten deutlich zurückschneiden wolle. Auch die komplette Beseitigung des Bewuchses mit einer alternativen Zaunlösung sei denkbar. Auf absehbare Zeit soll jedenfalls eine deutlich bessere Sicht für Verkehrsteilnehmer geschaffen werden. Gut möglich also, dass der Schriftverkehr zwischen Heinz Hilger und der Stadt bald ein Ende finden kann.

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