Ärztenetz sorgt für Irritation
Neue Nachricht am Eingang zur Hausarzt-Praxis in Wasserburg – bleibt bis 31. August geschlossen
Die Verunsicherung rund um die Schließung der Hausarztpraxis in der Wasserburger Burgau hält an. Die Praxis, die eingesprungen ist, tut dies nur bis zum 14. August. Und dann? Über neue Unruhe und ein Informationschaos.
Update vom Mittwoch, 20. August
An der Tür zur Hausarzt-Praxis am Willi-Ernst-Ring in Wasserburg hängt nun ein neuer Zettel. Darauf ist zu lesen, dass die Hausarztpraxis bis 31. August wegen Urlaub geschlossen sei. Die Vertretung übernehme das Änro MVZ Rosenheim in der Leitzachstraße 4a in Rosenheim sowie die umliegenden Arztpraxen. „Wir sind bemüht, den Praxisbetrieb ab 1. September 2025 wieder wie gewohnt für Sie aufzunehmen“, heißt es weiter auf dem Zettel.
Ein Patient machte sich wohl unwissend auf den Weg in die Praxis in der Burgau und hinterließ eine Nachricht auf der Klarsichtfolie des Zettels. „Na toll, ich war am 14.8. da!“, schrieb die Person. Die Hausarztpraxis ist bereits seit 28. Juli geschlossen.
Ursprünglicher Artikel vom 12. August
Wasserburg am Inn – Am Montagmorgen (28. Juli) standen Patienten vor verschlossenen Türen: Die Hausarztpraxis am Willi-Ernst-Ring in Wasserburg bleibe aufgrund von mehreren Krankheitsfällen im Team bis auf Weiteres geschlossen“, hieß es auf einem Schild an der Tür. Am 1. August dann die beruhigende Nachricht. „Die Vertretung ist geregelt; sie wird übernommen durch die Praxis Drs. Eisenhut/Stöwahse, Brunhuberstraße 1 in Wasserburg. Zudem ist die Praxis wieder durch eine unserer Medizinischen Fachangestellten besetzt, die vor Ort Angelegenheiten der Patientinnen und Patienten regelt“, teilte das Ärztenetz Rosenheim als Betreiber auf Anfrage der Redaktion mit. Alles geregelt also? Mitnichten.
Claudia Eisenhut legt Wert auf die Feststellung, dass sie und ihre Kollegin Dr. Katrin Stöwahse die Vertretung nur bis zum 14. August zugesagt hätten. Was sie ärgert: Das Ärztenetz habe auf dem Anrufbeantworter und auf einem Praxisschild vermittelt, sie übernähmen „bis auf Weiteres“. Das sei nicht der Fall. „Wir sagten die Vertretung bis zum 14. August 2025 zu, nicht länger.“
Mittlerweile ist der Wortlaut auf dem Vertretungsschild an der Tür verändert worden: Eisenhut und Kollegin würden bis zum 14. August vertreten, heißt es dort ebenso wie im gesprochenen Text auf dem Anrufbeantworter. Doch wie schaut es nächste Woche aus?
Für das Ärztenetz Rosenheim antwortet auf Anfrage der Redaktion Klaus Papke: „Um kollegiale organisatorische Hilfe gebeten, bemühe ich mich derzeit um die Organisation einer Vertretung während des bevorstehenden Urlaubs der Praxis Dr. Heiss am Willi-Ernst-Ring. Noch liegt keine positive Antwort vor.“ Das Ärztenetz Rosenheim unternehme „nach meiner Kenntnis alles, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten in der Praxis weiterhin zu gewährleisten“, so Papke.
Das hoffen auch die Wasserburger Patienten aus der Praxis in der Burgau, früher betrieben von Internist Thomas Wilsmann, 2022 gekauft vom Ärztenetz Rosenheim (Änro). Denn die hausärztliche Versorgungslage in Wasserburg gilt als angespannt: 2024 hörte neben Wilsmann auch Dr. Andreas Rottenwaller auf.
Ab einer Woche meldepflichtig
Was sagt die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) zum Informationschaos rund um die Hausarztpraxis in der Burgau? „Die KVB kann prinzipiell keine Angaben zu einzelnen Praxen machen, dies untersagt uns der Datenschutz.“ Abwesenheiten in Praxen seien jedoch an sich nichts Besonderes, da auch Ärztinnen und Ärzte Urlaub machen würden oder es auch zu (längeren) Krankheitsfällen kommen könne. Allerdings seien Abwesenheiten länger als eine Woche gegenüber der KVB meldepflichtig“, teilt deren Pressesprecher Axel Heise auf Anfrage mit.
Jeder Vertragsarzt müsse sich ab dem ersten Tag seiner Abwesenheit um eine Vertretung kümmern – entweder in seiner Praxis (bei Gemeinschaftspraxen oder MVZ) oder um die sogenannte kollegiale Vertretung durch umliegende Praxen. Bei einer Abwesenheit, die länger als eine Woche dauere, müsse bei der Meldung an die Kassenärztliche Vereinigung angegeben werden, wer die Vertretung in der Praxis oder kollegial übernehme. Dies müsse nicht zwingend das eigene Netzwerk sein.
KVB: Versorgungsauftrag wird geprüft
„Eine kollegiale Vertretung ist vertragsarztrechtlich maximal für einen Zeitraum von drei Monaten am Stück zulässig“, schreibt die KVB. Dauere die „kollegiale Vertretung“ länger, stelle sich die Frage der Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit. Eine längere Abwesenheit wäre daher gegebenenfalls anders zu regeln, zum Beispiel durch Beschäftigung eines Vertreters in der eigenen Vertragsarztpraxis, durch Anstellung eines Sicherstellungsassistenten oder durch Beantragung des vorübergehenden Ruhens der Zulassung. Die KVB prüfe regelmäßig, ob Praxen ihren Versorgungsauftrag dauerhaft erfüllen würden.
Um das kollegiale Miteinander nicht zu strapazieren, empfiehlt die KVB nach eigenen Angaben allen Praxen in Bayern regelmäßig, mittels Rundschreiben kurz vor Weihnachten/Neujahr mit den Kollegen diese kollegiale Vertretung abzustimmen. Wenn die Kollegen nicht informiert seien und sich bei der KVB beschweren würden, müsse die KVB dem nachgehen. „Ein einfaches Verweisen auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 ist im Übrigen auch zu wenig, weil dieser nur die ambulante Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten, also vor allem am Abend, in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen übernimmt beziehungsweise überbrückt.“
Damit bei längerer Abwesenheit eine Vertretung in der Praxis organisiert werden könne, biete sich an, über die „KVB-Börse“ für alle Fachgruppen in Bayern eine Vertretervermittlung anzustreben.
Keine klaren Regeln für die Information
Schon kurz nach der Schließung war die Informationspolitik des Ärztenetzwerkes kritisiert worden. Bis heute gibt es keine Informationen auf der Internetseite von Änro. „Wie Patienten informiert werden müssen, dazu gibt es keine klaren Regularien. Selbstverständlich wäre es im Sinne der Versorgung, die Patienten vor der Schließung mindestens zwei bis vier Wochen vorher, zum Beispiel durch Aushang in der Praxis, durch eine Meldung auf der Website und auch durch eine Telefonansage, eine Anzeige in der Tageszeitung oder falls vorhanden auch durch Social Media zu informieren. Der Aushang in der Praxis oder an der Praxis (zum Beispiel Praxistür) sollte während der Schließung deutlich sichtbar mit Zeitraum, Grund der Schließung und Informationen zur Vertretung hängen“, teilt KVB-Sprecher Heise mit.
KVB zu Praxisnetzen
Anerkannte Praxisnetze sind nach Angaben der KVB Zusammenschlüsse von niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie Psychotherapeuten, die sich aus mindestens 20 Netzpraxen innerhalb einer Region zusammensetzen. In Bayern seien derzeit 20 Praxisnetze von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns anerkannt. Neben festen strukturellen Voraussetzungen wie einer verbindlichen Netzwerkstruktur (unter anderem Netzbüro inklusive Geschäftsführung, Ärztlicher Leitung sowie verbindliche Kooperationsvereinbarungen) müssten sie drei zentrale Versorgungsziele erfüllen: eine einheitliche Patientenzentrierung, eine kooperative Berufsausübung sowie eine verbesserte Effizienz/Prozessoptimierung. „Erfüllen Praxisnetze diese Anforderungen, können sie sich auf Antrag von der zuständigen KV anerkennen lassen und die Voraussetzungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens nachweisen. Die Einhaltung der Kriterien wird regelmäßig überprüft, jedoch mindestens alle fünf Jahre im Rahmen einer Rezertifizierung durch die KV.“
