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Trinkwasser-Verunreinigung

Kritik am Landratsamt: Warum haben Warn-Apps wegen Fäkalkeim-Problem im Chiemgau nicht geschrillt?

Warum hat die Warn-App nicht vor den Trinkwasser-Verunreinigungen in der Chiemgau-Region gewarnt?
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Warum hat die Warn-App nicht vor den Trinkwasser-Verunreinigungen in der Chiemgau-Region gewarnt?

Am Freitagabend wurde die Abkochverfügung für Trinkwasser teilweise aufgehoben - für etwa 20.000 Menschen zwischen Chiemsee und Simssee gilt sie jedoch weiterhin. Aber warum haben eigentlich die Warn-Apps nicht auf die akute Gesundheits-Gefahr durch in Proben nachgewiesene Fäkalkeime aufmerksam gemacht? So reagiert das Landratsamt Rosenheim auf die berechtigte Frage eines Bürgers.

Breitbrunn/Rosenheim - Als die Verunreinigung des Trinkwassers in Teilen des Chiemgau durch Fäkalkeime in einer Probe nachgewiesen war, fuhr die Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen durch betroffene Orte. Lautsprecher-Durchsagen wiesen die Bürger darauf hin, dass sie ihr Wasser aus dem Hahn bis auf Weiteres abkochen müssen. Zumindest an einigen Haustüren fand sich sogar ein von den Bürgermeistern unterzeichnetes Schreiben zum Thema.

Das Schreiben zur Trinkwasser-Abkochverfügung wurde ausgedruckt an eine Wohnungstür in Breitbrunn geklebt. Die Warn-Apps blieben jedoch stumm.

Aber warum blieben eigentlich Warn-Apps auf dem Handy stumm, mit der man fast jeden der 25.000 zwischen Chiemsee und Simssee betroffenen Menschen bequem hätte warnen können?

Genau das hat sich ein Bürger gefragt, der sich damit an das OVB wandte. Auch auf der dafür vorgesehen Warnkarte des Bundes im Internet - unter https://warnung.bund.de/meldungen - findet sich kein Eintrag über die Trinkwasser-Verunreinigungen im Chiemgau. Im Gegensatz beispielsweise zu ähnlichen Problemfällen in Berglangenbach, Fohren-Linden, Heimbach und Mettweiler zwischen Kaiserslautern und Trier oder in Leipheim nahe dem Legoland Günzburg.

„Zeitung und Radio gut und schön. Fast jeder hat die Warn-App auf seinem Handy. Nur warnt die halt nicht“, kritisiert der Bürger: „Hier scheinen Meldeketten des Landratsamtes nicht zu funktionieren. Warnung an breite Bevölkerungsschichten sind so nicht möglich!“ Konfrontiert mit diesen Vorwürfen reagiert das Landratsamt Rosenheim auf OVB-Anfrage schnell und ausführlich - und ist sich keiner Schuld bewusst.

„Informationspflicht vollständig eingehalten“

„Im aktuellen Fall der Abkochverfügung in Teilen des Landkreises Rosenheim wurde die in § 52 der Trinkwasserverordnung vorgeschriebene Informationspflicht der Wasserversorger den Verbrauchern gegenüber bei Überschreitungen von Grenzwerten oder Höchstwerten in Form von direkten Informationen, Informationen auf Homepages und Pressemitteilungen vollständig eingehalten“, erklärt Pressesprecherin Sibylle Gaßner-Nickl dem OVB.

In der Gemeinde Prien seien zusätzlich Aushänge angebracht worden, „auf den Homepages der Gemeinde und über Social Media sowie in Schulen und Kindergärten wurde gesondert informiert.“ Vulnerable Gruppen in ortsansässigen Kliniken und Altenheimen wurden vom Gesundheitsamt Rosenheim direkt über den Trinkwasser-Vorfall unterrichtet, um sie möglichst sicher zu schützen. Auch die vorgesetzte Behörde - die Regierung von Oberbayern - sei umgehend vom Gesundheitsamt informiert worden. Von dort ging die Mitteilung weiter an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention.

„Somit sind nach unserer Einschätzung und nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle der Regierung von Oberbayern alle notwendigen Maßnahmen getroffen. Eine Gefährdung der Bevölkerung kann nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden“, stellt Gaßner-Nickl fest. Bleibt trotzdem die Frage, warum die Warn-Apps auf dem Handy nicht genutzt wurden.

Schließlich bestand nach dem Nachweis von Fäkalkeimen (intestinale Enterokokken) im Trinkwasser akute Gesundheitsgefahr. Zwar kommen Enterokokken auch im menschlichen Darm als Teil der dortigen Flora natürlich vor. Allerdings können sie unter bestimmten Umständen Krankheiten wie Harnwegs- oder Hautinfektionen verursachen - für vulnerable Gruppen wie Senioren oder kleine Kinder kann eine Infektion noch schlimmere Folgen haben.

Trotzdem hat man sich bei den Verantwortlichen bewusst gegen die Einbeziehung der Warn-Apps entschieden. „Bei der Abkochverfügung handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit dem Katastrophenschutz am Landratsamt Rosenheim bewusst entschieden, in diesem Fall auf eine Einbindung der Katastrophen-Warn-Apps NINA und Katwarn zu verzichten, um Panikreaktionen in der Bevölkerung zu verhindern“, so Gaßner-Nickl zum OVB. Hamsterkäufe gab es trotzdem – zeitweise war in einigen Supermärkten zumindest das billigere Mineralwasser ausverkauft

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