Fäkalkeim gefunden
Grünes Licht: Trinkwasser ist sicher – Abkochverfügung für alle Chiemseegemeinden aufgehoben
Rimsting / Prien / Breitbrunn – Achtung im Chiemgau! Im Trinkwasser wurden Bakterien gefunden. Es gab in vielen Gemeinden eine Abkochverfügung. Nun gibt es Entwarnung:
Update, Samstag (30. November) - Entwarnung für alle Chiemseegemeinden
Das Trinkwasser des Zweckverbands der Wasserversorgung Chiemseegruppe muss nicht mehr abgekocht werden. Das Gesundheitsamt Rosenheim teilte am Samstag mit, dass die Laborbefunde des Trinkwassers keinerlei Auffälligkeiten aufwiesen. Bereits zuvor war eine Teil-Aufhebung des Abkochgebots bekanntgegeben worden, die nun auf alle betroffenen Gemeinden und Ortsteile ausgeweitet werden konnte.
Update, Samstag (30. November) - Entwarnung für Markt Prien
Die Abkochverfügung für das Trinkwasser in Prien am Chiemsee ist mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Dies teilte der Markt Prien am Chiemsee am Samstag, 30. November, mit. Die Verfügung war vorsorglich erlassen worden, nachdem in der Gemeinde Breitbrunn am Chiemsee das Bakterium Enterococcus in einer Wasserprobe nachgewiesen worden war.
Laut Angaben des Marktes Prien am Chiemsee wurde die Trinkwasserversorgung, einschließlich Brunnen, Hochbehälter und Leitungsnetz, umfassend untersucht. Dabei sei keine Keimbelastung festgestellt worden. Es habe zu keiner Zeit eine Gefahr für Leib und Leben bestanden.
Der Markt Prien am Chiemsee dankt den Bürgern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der vom Gesundheitsamt angeordneten Vorsichtsmaßnahme. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Marktes Prien unter www.prien.de verfügbar. Die Bürger werden gebeten, die Informationen auch an ihre Nachbarn weiterzugeben.
Update, Freitag (29. November) - Teil-Entwarnung: In einigen Gemeinden muss Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden
Mitteilung im Wortlaut
Die bestehende Abkochverfügung kann für einige Teilbereiche aufgehoben werden. Das hat das Gesundheitsamt Rosenheim mitgeteilt, nachdem am Freitag (29. November) ein Teil der erwarteten Laborbefunde eingetroffen ist.
NICHT MEHR ABGEKOCHT werden muss das Trinkwasser demnach in folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: Breitbrunn, Herrenchiemsee, Gstadt und Fraueninsel.
Von den Gemeinden Breitbrunn, Herrenchiemsee, Gstadt und Fraueninsel wurden dem Staatlichen Gesundheitsamt Befunde von am Dienstag (26.11.24) entnommenen Wasserproben übermittelt, die keinerlei Auffälligkeiten in den Brunnen oder im Leitungsnetz aufwiesen.
Die Gemeinden hatten nach Bekanntwerden des auffälligen Befundes von Breitbrunn am Dienstag (26.11.24) komplett auf Eigenversorgung umgestellt. Seitdem besteht keinerlei Verbindung zu anderen Teilen des Versorgungsnetzes mehr. Daher wird die Abkochverfügung in diesem Bereich mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Im restlichen Teil des Versorgungsnetzes liegen noch nicht alle Befunde vor. Deshalb muss hier weiterhin abgekocht werden.
WEITER ABGEKOCHT werden muss das Trinkwasser in folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: Prien am Chiemsee, Rimsting. Zudem gilt die Abkochverfügung für die Ortsteile Mauerkirchen, Antwort, Thalkirchen, Campingplatz Stein, Holzberg, Ulperting, Hirnsberg in Bad Endorf sowie für Moosen, Pietzing Parnsberg, Albersberg, Tiefenthal, Kreut, Farnach, Rögling, Wurmsdorf, Mangolding, Ofenwinkl und Ainisag, in Riedering und die Ortsteile Aich, Brandenberg, Greimelberg, Hendenham, Hierankl, Mitterreit, Mönibuch, Niesberg, Oberreit, Oed, Paulöd, Pfifferloh, Rain, Reit, Röselsberg, Stupfa und Wildenwart in Frasdorf.
Sobald das Trinkwasser auch in diesen Gemeindeteilen nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informiert. Als Sicherheitsmaßnahme werden in den kommenden Wochen erneute Beprobungen durchgeführt.
Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass in diesen Gemeindeteilen das Wasser weiterhin nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, verwendet wird. Ausgenommen ist der Gebrauch von Geschirrspülmaschinen. Außerdem muss das Wasser für medizinische Zwecke, wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen, abgekocht werden.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Auslöser für die aktuelle Abkochverfügung ist, dass in der Wasserversorgung des Zweckverbands der Chiemseegruppe in Breitbrunn bei einer routinemäßigen Beprobung ein Fäkalkeim (intestinaler Enterokokkus) nachgewiesen wurde. Die Ursache für die Verkeimung ist noch nicht bekannt.
Pressemitteilung LRA Rosenheim im Wortlaut
Update, 16.33 Uhr - Abkochverfügung ausgeweitet
Pressemeldung LRA Rosenheim im Wortlaut:
Die Abkochverfügung muss auf die Gemeinde Gstadt und die Fraueninsel ausgeweitet werden. In den jüngsten Befunden gibt es Hinweise (erhöhte Koloniezahlen) auf eine mögliche Verunreinigung des Trinkwassers.
Da etliche Ortsteile von Frasdorf zudem vom Wasserwerk Prien aus versorgt werden, gilt auch für sie ab sofort die Abkochverfügung. Diese Ortsteile sind: Aich, Brandenberg, Greimelberg, Hendenham, Hierankl, Mitterreit, Mönibuch, Niesberg, Oberreit, Oed, Paulöd, Pfifferloh, Rain, Reit, Röselsberg, Stupfa und Wildenwart.
Pressemeldung Landratsamt Rosenheim
Update, 11.30 Uhr - Landratsamt mit weiteren Infos
Mitteilung im Wortlaut
In der Wasserversorgung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Chiemseegruppe in Breitbrunn wurde bei einer routinemäßigen Beprobung ein Fäkalkeim (intestinaler Enterokokkus) nachgewiesen. Das Trinkwasser in einem Teil des Versorgungsgebiets muss daher ab sofort abgekocht werden.
Betroffen sind: Breitbrunn, Herreninsel, Prien am Chiemsee, Rimsting. Zudem gilt die Abkochverfügung für die Ortsteile Mauerkirchen, Antwort, Thalkirchen, Campingplatz Stein, Holzberg, Ulperting, Hirnsberg in Bad Endorf sowie für Moosen und Pietzing in Riedering.
Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass das Wasser nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zur Herstellung von Eiswürfeln und zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden, verwendet wird. Ausgenommen ist der Gebrauch von Geschirrspülmaschinen. Außerdem muss das Wasser für medizinische Zwecke, wie die Reinigung von Wunden oder Nasenspülungen, abgekocht werden.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Bei den Maßnahmen handelt sich um eine Vorsichtsmaßnahme. Enterokokken kommen im Darm von Menschen und Tieren vor und sind dort Teil der normalen Darmflora. Sie können beim Menschen jedoch unter bestimmten Umständen Krankheiten verursachen wie z.B. Harnwegs- oder Hautinfektionen.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informiert. Eine Ursache für die Verkeimung ist derzeit nicht bekannt.
Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim
Erstmeldung
Bis auf Weiteres gilt in der Gemeinde Rimsting eine Abkochverfügung. Darüber informiert Bürgermeister Andreas Fenzl. Grund dafür ist die Feststellung von Bakterien in der Wasserversorgung. Betroffen ist Trinkwasser und jegliches Wasser, das für die Zubereitung von Lebensmitteln verwendet wird. Das Gesundheitsamt Rosenheim ist bereits eingeschaltet und bestimmt die weiteren Maßnahmen in Absprache mit der Gemeinde.
Die Verfügung gilt, bis Kontrolluntersuchungen einen unbedenklichen Wert anzeigen. Weitere Informationen folgen entsprechend. (nt)