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Nicht nur für Händler
Rotes Kennzeichen: Welche Fahrzeuge damit fahren dürfen
Das rote Kennzeichen wird oft auch „Händlerkennzeichen“ genannt. Doch es kann beispielsweise auch für Besitzer von Oldtimern eine Option sein.
Kein Kennzeichen, keine Fahrt auf öffentlichen Straßen. Ohne Nummernschild darf in Deutschland kein Auto unterwegs sein. Vielen ist ihr Kennzeichen relativ egal, andere wiederum legen großen Wert auf ein sogenanntes Wunschkennzeichen. Und auch beim vorderen Teil des Kennzeichens könnte es bald etwas individueller werden: Eine Initiative setzt sich für die Einführung von rund 320 neuen Ortskennungen ein. Üblicherweise sind Kennzeichen weiß mit schwarzer Schrift, aber es gibt Ausnahmen – wie zum Beispiel das grüne Kennzeichen. Auch rote Nummernschilder sind im Umlauf. Wozu sind sie gut?
Rotes Kennzeichen: Was die verschiedenen Zahlenkombinationen verraten
Rote Kennzeichen unterscheiden sich nicht nur durch ihre Farbe von Standardkennzeichen. Denn neben der Ortskennung, die manchmal zum Gegenstand von Spott wird, sind auf ihnen keine Buchstaben zu finden. Die ersten beiden Ziffern geben Aufschluss darüber, wem das Kennzeichen zugeordnet ist. Die Zahlenkombination „06“ deutet beispielsweise auf ein sogenanntes „Händlerkennzeichen“ hin.
Wie der ADAC erklärt, darf ein „Händlerkennzeichen“ nur für bestimmte Fahrten genutzt werden, darunter Probefahrten für potenzielle Kunden, Überführungsfahrten und Fahrten zur oder von der Werkstatt – und Testfahrten nach einer Reparatur. Das „06“-Kennzeichen wird jedoch nicht nur an Autohändler ausgegeben – auch Werkstätten oder Hersteller können es erhalten.
Rotes Kennzeichen: Auch Sachverständige und Oldtimerbesitzer können es nutzen
Eine andere Zahlenkombination ist „05“. Diese Kennzeichen werden an Sachverständige, Prüfstellen und Überwachungsorganisationen vergeben, um Prüfungsfahrten durchführen zu können. Die Zahlenfolge „07“ ist hingegen für Oldtimerbesitzer reserviert. Mit diesem Kennzeichen können sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und Probefahrten, Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung durchführen. Wer seinen Oldtimer im regulären Straßenverkehr nutzen möchte, benötigt ein H-Kennzeichen.
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Rotes Kennzeichen: Fahrtenbuch und Fahrzeugscheinheft sind immer mitzuführen
Die Allianz Direct Versicherung weist darauf hin, dass rote Kennzeichen nicht an Privatpersonen vergeben werden dürfen. Es gibt weitere Vorschriften: In einem Fahrzeug mit rotem Kennzeichen muss ein „Fahrzeugscheinheft“ mitgeführt werden, das normalerweise bei der Zulassung ausgehändigt wird. In diesem Heft müssen Informationen zum Fahrzeug eingetragen werden, das mit dem roten Kennzeichen genutzt wird. Zudem ist es erforderlich, ein Fahrtenbuch zu führen. Jede Fahrt muss dokumentiert und die entsprechenden Aufzeichnungen müssen ein Jahr lang aufbewahrt werden.
Rotes Kennzeichen: Inhaber muss „zuverlässig“ sein
Wer ein rotes Kennzeichen beantragen möchte, muss „zuverlässig“ sein, wie in § 16 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) festgelegt. Laut ADAC darf der Antragsteller keine Vorstrafen oder Eintragungen in Flensburg haben, die darauf hindeuten, dass er seine Pflichten nicht erfüllt. Für den Antrag sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die regional variieren können. Daher sollte man sich zunächst mit der zuständigen Zulassungsbehörde in Verbindung setzen.
Die Kosten für ein rotes Kennzeichen variieren: Für die Zulassung fallen in der Regel bis zu 200 Euro an. Das Kennzeichen selbst kostet noch einmal 10 bis 20 Euro, die Kfz-Steuer beträgt 191,73 Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch, zusätzlich kann aber auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.