Nicht alles ist erlaubt
Wunschkennzeichen: Welche Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen verboten sind
Viele möchten an ihrem Auto ein „Wunschkennzeichen“. Doch nicht jede Buchstaben- und Zahlenkombination ist in Deutschland erlaubt. Wir klären auf.
Für die einen ist ein Nummernschild einfach nur eine Kombination aus Buchstaben und Zahlen – für andere ist ein Autokennzeichen Ausdruck persönlicher Individualität. Viele Menschen wollen an ihrem Fahrzeug ein sogenanntes Wunschkennzeichen. In Dubai zahlte vor einiger Zeit ein vermögender Autobesitzer für ein spezielles Nummernschild sogar mehr als 13 Millionen Euro. In Deutschland die wohl beliebteste Wahl: Für die Buchstaben nach der Ortskennung nimmt man die Initialen des eigenen Namens, die vier Zahlen bilden das Geburtsjahr. Doch es gibt Menschen, denen zumindest ersteres verwehrt bleibt. Der Grund: ihre Initialen ergeben eine „verbotene Kombination“. Aber: Was genau ist denn nun hierzulande nicht erlaubt?
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Kombinationen auf Kennzeichen dürfen „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“
Der entscheidende Satz findet sich in § 9 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Dort heißt es, die Kombinationen auf dem Kennzeichen dürfe „nicht gegen die guten Sitten verstoßen“. Was genau verboten ist, wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Einige Abkürzungen, die in Zeiten des Nationalsozialismus eine Bedeutung hatten, werden bundesweit nicht ausgegeben, dazu gehören:
- „KZ“ (Konzentrationslager)
- „HJ“ (Hitlerjugend)
- „SS“ (Schutzstaffel)
- „SA“ (Sturmabteilung)
- „NS“ (Nationalsozialismus)
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Auch bestimmte Ziffernfolgen können in Deutschland verboten sein
Um das „Buchstaben-Verbot“ zu umgehen, nutzen laut der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung Rechtsextreme auch bestimmte Zahlenkombinationen. Zum Beispiel:
- 14 – weist auf eine US-amerikanische Neonazi-Parole mit 14 Wörtern hin
- 18 – steht für den ersten („A“) und achten („H“) Buchstaben im Alphabet, die Abkürzung für Adolf Hitler
- 28 – steht für den zweiten („B“) und achten („H“) Buchstaben im Alphabet, die Abkürzung für die im Jahr 2000 verbotene Skinheadorganisation Blood & Honor
- 88 – steht für den achten („H“) Buchstaben im Alphabet, Abkürzung für „Heil Hitler“
Die oben genannten Ziffernkombinationen sind deshalb in Brandenburg genauso wenig erlaubt, wie die Zahlenreihen „188“, „888“, „1888“, „8818“ und „8888“. Ebenso ist in einigen Bundesländern zusätzlich zu den weiter oben genannten Kombinationen die Abkürzung „SD“ („Sicherheitsdienst“ der Nazis) auf Kennzeichen verboten.
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Kennzeichen müssen stets lesbar sein – sonst droht ein Bußgeld
Doch nicht nur für die geprägten Buchstaben und Zahlen gibt es Vorschriften. So ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass sein Kennzeichen lesbar ist: In §12 FZV ist festgelegt, dass ein Nummernschild weder spiegeln noch verdreckt sein darf. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Gleiches gilt, wer sein Kennzeichen mit Folien, Aufkleber oder Glas versieht.
Für ein Wunschkennzeichen wird übrigens eine Gebühr fällig: Bundesweit werden dafür 10,20 Euro fällig, eine Online-Reservierung kostet zusätzliche 2,60 Euro – alles in allem, kann man also zumeist mit mindestens 12,80 Euro für das Nummernschild der Wahl rechnen. Natürlich nur, wenn der Wunsch legal – und die gewünschte Kombination noch nicht vergeben ist. Ganz spezielle Kennzeichen haben beispielsweise Diplomatenfahrzeuge – wer den Code entschlüsseln kann, erfährt einiges über den Fahrer.
Ob man nun in Esslingen gerne als „ES-EL“ unterwegs sein will, in Dortmund mit dem Wörtchen „DO-OF“ oder vielleicht im Kreis Mettmann unter der Bezeichnung „ME-GA“ muss natürlich jeder für sich entscheiden. Und: Nicht immer muss es eine eigens gewählte Kombination sein, die andere Verkehrsteilnehmer zum Lachen bringt: Viele Ortskennungen auf Nummernschildern werden gerne allgemein verspottet.
Rubriklistenbild: © blickwinkel/Imago
