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Was steckt dahinter?

Grünes Kennzeichen: Welchen Vorteil Fahrzeuge mit dem speziellen Nummernschild haben

Ab und zu bemerkt man grüne Kennzeichen an Fahrzeugen – beispielsweise an Traktoren oder Krankenwagen. Aber was ist die Bedeutung dahinter?

Das Standard-Autokennzeichen in Deutschland ist weiß – die Buchstaben und Zahlenkombinationen (nicht alle sind erlaubt) darauf sind schwarz. Doch: Es gibt auch andere Farben, beispielsweise das rote Kennzeichen, das oft als „Händlerkennzeichen“ bezeichnet wird. Auch gelbe Kennzeichen existieren, die für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Eher selten zu sehen sind grüne Kennzeichen, die man beispielsweise an Anhängern entdecken kann.

Wenn ein Fahrzeug in Deutschland ein grünes Kennzeichen trägt, ist es von Kfz-Steuer befreit. (Symbolbild)

Grünes Kennzeichen: Welche Voraussetzungen ein Fahrzeug dafür erfüllen muss

Ein grünes Kennzeichen auf einem Fahrzeug in Deutschland weist darauf hin, dass es von der Kfz-Steuer befreit ist. Eine solche Befreiung ist jedoch nur für bestimmte Fahrzeuge möglich, wie die Allianz Direct Versicherung erklärt. Dazu zählen unter anderem:

  • Fahrzeuge, die in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden – etwa Traktoren
  • Schaustellerfahrzeuge
  • Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
  • „streng zweckgebundene“ Fahrzeuge wie Baumaschinen, Gabelstapler oder Räumfahrzeuge
  • Anhänger für den Transport von Hunden, Pferden oder Sportgeräten mit einem bestimmten Einsatzzweck

Grünes Kennzeichen: Fahrzeuge sind an einen speziellen Zweck gebunden

Die steuerliche Befreiung von Fahrzeugen ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftSTG 2002) § 3 festgelegt. Wichtig ist, dass ein steuerbefreites Fahrzeug nur für den zugelassenen Zweck verwendet werden darf, darauf weist der ADAC hin. Heißt: Ein Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen darf also nicht einfach für einen Umzug genutzt werden – ansonsten würde man eine Steuerhinterziehung begehen.

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Grünes Kennzeichen: Voraussetzung ist eine Steuerbefreiung vom Finanzamt

Das grüne Nummernschild wird – genau wie das „normale“ schwarz-weiße Kennzeichen – von der zuständigen Zulassungsstelle ausgegeben. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Steuerbefreiung, die beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden muss. In der Befreiung ist auch der spezielle Zweck des Fahrzeugs festgelegt. Zudem ist ein Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung erforderlich. Die Kosten für ein grünes Kennzeichen belaufen sich laut Allianz Direct Versicherung auf insgesamt rund 60 Euro für die Zulassung und das Nummernschild selbst.

Kultautos in der DDR: Es gab nicht nur den Trabi

IFA Trabant.
Trabant: Die Liste der Spitznamen für den Trabi ist wohl fast so lange wie die Wartezeit von knapp 15 Jahren. Dabei war der Kleinwagen relativ simpel. Die Karosserie bestand aus Duroplast. Für den Vortrieb der „Rennpappe“ sorgte ein Zweitaktmotor. Kurz vor der Wende bekam der Trabant 1.1 sogar noch einen Viertaktmotor von VW. Die Nachfrage hielt sich aber in Grenzen, da inzwischen auch Westautos verfügbar waren. Das Kultauto wurde von 1958 bis 1991 gebaut.  © Schöning/Imago
Trabant Universal
Trabant Universal: Wem der normale Trabi zu klein war, für den war die Kombi-Version eine Alternative. So war der Kleinwagen auch für das in der DDR bliebte Camping gerüstet. Wie bei der normalen Version war der Zweitaktmotor mit 17-19 kW (23-25 PS) verbaut. © Schöning/Imago
Wartburg 311
Wartburg 311/312: Neben Trabant war Wartburg der zweite große Autobauer in der DDR. 1976 fuhren knapp 19 Prozent der Bürger einen Wartburg. Der 311 war dabei das erste Modell der Marke, basierte allerdings auf einem Vorkriegsfahrwerk. Da dies in den 1960er-Jahren nicht mehr zeitgemäß war, wurde er 1965 nach neun Jahren Bauzeit durch den 312 ersetzt. © Metodi Popow/Imago
Wartburg 311 Camping.
Wartburg 311 Camping: Wie beim Trabant gab es auch vom Wartburg 311 eine Kombiversion sowie eine Baureihe, die extra fürs Campen ausgelegt war.  © Patrick Pleul/dpa
Ein Wartburg Cabrio.
Wartburg 313: Wer es lieber offen mochte, der griff zum Wartburg 313. Der Roadster basierte ebenfalls auf dem 311 und wurde von 1957 bis 1960 knapp 500 Mal gebaut. Der 50-PS-Motor ermöglichte eine Höchstgeschwindigkeit von 140 km/h.  © Gueffroy/Imago
Wartburg 353
Wartburg 353: 1966 folgte der Wartburg 353 auf den 312. Das Grundkonzept mit dem Zweitaktmotor blieb jedoch bestehen. Auch ein Kombi war wieder im Programm. Viele Änderungen wurden jedoch erst umgesetzt, als der 353 schon in der Produktion war. Neben dem 353 "W„ (für Weiterentwicklung) gab es 1985 noch ein Facelift. 1988 wurde das Modell nach 22 Jahren und 1,2 Millionen gebauten Fahrzeugen eingestellt.  © agefotostock/Imago
IFA F8
IFA 8: Hinter Trabant und Wartburg stand der Industrieverband Fahrzeugbau, der eine Zeit lang auch unter dem Kürzel IFA Autos baute. Zum Beispiel den IFA F8. Das Modell wurde von 1949 bis 1955 gebaut und von einem Zweittaktmotor mit 20 PS angetrieben. Bis zur Produktioneinstellung lief der IFA F8 rund 25.000 Mal vom Band. © Volker Hohlfeld/Imago
IFA F9
IFA F9: Nicht ganz solange hielt der IFA F9 durch. Grade einmal drei Jahre nach der Markteinführung war im Sommer 1953 schon wieder Schluss. Zumindest unter dem Namen IFA F9. Bis 1956 wurde das Modell als EMW 309 weitergebaut, ehe dieser dann vom Wartburg 311 abgelöst wurde. © eventfoto54/Imago
Hoch/Sachsenring P 240
Sachsenring P 240: Bei dem Namen Sachsenring denken viel wohl zunächst einmal an die Rennstrecke zwischen Zwickau und Chemnitz. Diese entstand jedoch erst 1996 und somit fast 40 Jahre nachdem der letzte P 240 vom Band lief. Ursprünglich lautete der Name Horch P 240 „Sachsenring“. Mit dem Namenswechsel von Horch zu Sachsenring im Jahr 1957 änderte sich auch der Name des P 240. Angetrieben wurde das Modell von einem 80 PS starken Sechszylinder Viertaktmotor. © Jan Woitas/dpa
Melkus RS1000 GT
Melkus RS 1000: Auch wenn es so manches Luxusgut in der DDR nicht gab, einen Sportwagen hatten sie. Und zwar den Melkus RS1000, der optisch sehr stark an den legendären Ford GT erinnert. Inspiriert wurde Heinz Melkus jedoch vom Lotus Elan. In der Straßenversion leistete der Dreizylinder-Zweitakt-Ottomotor 70 PS. In der Rennversion waren es 90 PS. Zwischen 1969 und 1979 wurden 101 Exemplare des RS 1000 gebaut. Der Neupreis lag bei 28.000 Mark. Einfach erwerben konnte man den Sportwagen jedoch nicht: Es brauchte einen „Nachweis einer rennsportartigen Tätigkeit“, den die Kommission Automobilrennsport des Motorsportverbandes ADMV jedoch nur selten ausstellte. © Sebastian Geisler/Imago

Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen ist jedoch nicht von der Versicherung befreit – für die Zulassung ist eine gültige Kfz-Versicherung erforderlich. Eine Ausnahme bilden Anhänger, die gemäß § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes nicht den Zulassungsverfahrensvorschriften unterliegen. Der ADAC empfiehlt dennoch, eine eigene Versicherung für den Anhänger abzuschließen, weil die Versicherung des Zugfahrzeugs nur dann für Schäden aufkomme, wenn die beiden verbunden seien. Kommt es mit einem allein geparkten Anhänger zu einem Schaden, muss die Versicherung nicht bezahlen.

Rubriklistenbild: © Stefan Puchner/dpa

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