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Grünes Kennzeichen: Welche Voraussetzungen ein Fahrzeug dafür erfüllen muss
Ein grünes Kennzeichen auf einem Fahrzeug in Deutschland weist darauf hin, dass es von der Kfz-Steuer befreit ist. Eine solche Befreiung ist jedoch nur für bestimmte Fahrzeuge möglich, wie die Allianz Direct Versicherung erklärt. Dazu zählen unter anderem:
Fahrzeuge, die in der Forst- und Landwirtschaft eingesetzt werden – etwa Traktoren
Schaustellerfahrzeuge
Fahrzeuge von Hilfsorganisationen
„streng zweckgebundene“ Fahrzeuge wie Baumaschinen, Gabelstapler oder Räumfahrzeuge
Anhänger für den Transport von Hunden, Pferden oder Sportgeräten mit einem bestimmten Einsatzzweck
Grünes Kennzeichen: Fahrzeuge sind an einen speziellen Zweck gebunden
Die steuerliche Befreiung von Fahrzeugen ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftSTG 2002) § 3 festgelegt. Wichtig ist, dass ein steuerbefreites Fahrzeug nur für den zugelassenen Zweck verwendet werden darf, darauf weist der ADAC hin. Heißt: Ein Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen darf also nicht einfach für einen Umzug genutzt werden – ansonsten würde man eine Steuerhinterziehung begehen.
Grünes Kennzeichen: Voraussetzung ist eine Steuerbefreiung vom Finanzamt
Das grüne Nummernschild wird – genau wie das „normale“ schwarz-weiße Kennzeichen – von der zuständigen Zulassungsstelle ausgegeben. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer Steuerbefreiung, die beim zuständigen Hauptzollamt beantragt werden muss. In der Befreiung ist auch der spezielle Zweck des Fahrzeugs festgelegt. Zudem ist ein Nachweis der Haupt- und Abgasuntersuchung erforderlich. Die Kosten für ein grünes Kennzeichen belaufen sich laut Allianz Direct Versicherung auf insgesamt rund 60 Euro für die Zulassung und das Nummernschild selbst.
Ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen ist jedoch nicht von der Versicherung befreit – für die Zulassung ist eine gültige Kfz-Versicherung erforderlich. Eine Ausnahme bilden Anhänger, die gemäß § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes nicht den Zulassungsverfahrensvorschriften unterliegen. Der ADAC empfiehlt dennoch, eine eigene Versicherung für den Anhänger abzuschließen, weil die Versicherung des Zugfahrzeugs nur dann für Schäden aufkomme, wenn die beiden verbunden seien. Kommt es mit einem allein geparkten Anhänger zu einem Schaden, muss die Versicherung nicht bezahlen.