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Details zur Grundsicherung

Wie hoch ist die Rente, wenn man nie gearbeitet hat?

Die Basisversorgung kann für zahlreiche Rentner von großer Bedeutung sein. Doch wie wird sie ermittelt? Ein genauerer Blick auf die Einzelheiten.

Berlin – In Deutschland bleibt das Thema Rente ein zentrales Anliegen, insbesondere für die etwa 22 Millionen Rentenempfänger. Doch aufgrund der zahlreichen Probleme im Land scheint eine zügige Reform der Rente mehr als fraglich zu sein. Dabei gibt es immer mehr Menschen, die im Alter in die Armut fallen. Besonders betroffen sind natürlich jene Rentner, die trotz langer Berufstätigkeit nur geringe Rentenansprüche haben. Doch wie sieht es mit anderen aus, die wenig oder gar nicht gearbeitet haben?

Ohne Arbeit keine Rente – das stimmt zumindest teilweise

Arbeitnehmer müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Rentenansprüche zu erwerben. Dazu gehören mindestens fünf Jahre Versicherungszeit, ein bestimmtes Mindestalter für die Altersrente oder eine schwere Krankheit beziehungsweise Behinderung für die Erwerbsminderungsrente. Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, leisten Beiträge zur Rentenversicherung. Im Gegensatz dazu sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte nicht verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Beamte beziehen ihre Pensionen aus Steuermitteln, die in der Regel höher ausfallen als die gesetzliche Rente.

Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige und Personen ohne Erwerbstätigkeit haben keinen Anspruch auf Rente. Diese Gruppen können die Voraussetzungen für Rentenansprüche nicht erfüllen, da mindestens fünf Jahre Beitragszahlung erforderlich sind. Dies gilt sowohl für die Regelaltersrente als auch für die Erwerbsminderungsrente. Auch Waisen- oder Witwenrenten werden nur gezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge geleistet hat.

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Arbeitslose bekommen statt einer Rente eine Grundsicherung vom Staat

Für Arbeitslose bleibt daher oft nur die Grundsicherung, die als Zuschuss zur Aufstockung der Rente beantragt werden kann. Rentner, deren Rente nicht ausreicht, können ebenfalls Grundsicherung beantragen. Diese Unterstützung greift, wenn das reguläre Rentenalter erreicht ist, aber die Altersrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Die Grundsicherung deckt auch Kosten für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Vorsorgebeiträge ab. Die Deutsche Rentenversicherung rät Personen, deren monatliches Einkommen oder Rente unter 924 Euro liegt, einen Antrag auf Grundsicherung zu prüfen. Die Höhe der Grundsicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seines Partners. Im Jahr 2024 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene oder solche in Wohngemeinschaften 563 Euro. Dieser Satz gilt auch für Erwachsene mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Für Ehe- und Lebenspartner, die zusammenleben, liegt der Regelsatz bei 506 Euro. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung in speziellen Wohnformen. Bevor Grundsicherung beansprucht werden kann, muss das eigene Vermögen aufgebraucht sein. Rentner müssen die Grundsicherung jährlich neu beantragen, da die Bewilligung nur für zwölf Monate gilt und jedes Jahr überprüft wird.

Rubriklistenbild: © Thomas Trutschel/imago

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