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Details zur Grundsicherung
Wie hoch ist die Rente, wenn man nie gearbeitet hat?
Die Basisversorgung kann für zahlreiche Rentner von großer Bedeutung sein. Doch wie wird sie ermittelt? Ein genauerer Blick auf die Einzelheiten.
Berlin – In Deutschland bleibt das Thema Rente ein zentrales Anliegen, insbesondere für die etwa 22 Millionen Rentenempfänger. Doch aufgrund der zahlreichen Probleme im Land scheint eine zügige Reform der Rente mehr als fraglich zu sein. Dabei gibt es immer mehr Menschen, die im Alter in die Armut fallen. Besonders betroffen sind natürlich jene Rentner, die trotz langer Berufstätigkeit nur geringe Rentenansprüche haben. Doch wie sieht es mit anderen aus, die wenig oder gar nicht gearbeitet haben?
Ohne Arbeit keine Rente – das stimmt zumindest teilweise
Arbeitnehmer müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um Rentenansprüche zu erwerben. Dazu gehören mindestens fünf Jahre Versicherungszeit, ein bestimmtes Mindestalter für die Altersrente oder eine schwere Krankheit beziehungsweise Behinderung für die Erwerbsminderungsrente. Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, leisten Beiträge zur Rentenversicherung. Im Gegensatz dazu sind Selbstständige, Freiberufler und Beamte nicht verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Beamte beziehen ihre Pensionen aus Steuermitteln, die in der Regel höher ausfallen als die gesetzliche Rente.
Langzeitarbeitslose, Arbeitsunfähige und Personen ohne Erwerbstätigkeit haben keinen Anspruch auf Rente. Diese Gruppen können die Voraussetzungen für Rentenansprüche nicht erfüllen, da mindestens fünf Jahre Beitragszahlung erforderlich sind. Dies gilt sowohl für die Regelaltersrente als auch für die Erwerbsminderungsrente. Auch Waisen- oder Witwenrenten werden nur gezahlt, wenn der Verstorbene mindestens fünf Jahre Beiträge geleistet hat.
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Arbeitslose bekommen statt einer Rente eine Grundsicherung vom Staat
Für Arbeitslose bleibt daher oft nur die Grundsicherung, die als Zuschuss zur Aufstockung der Rente beantragt werden kann. Rentner, deren Rente nicht ausreicht, können ebenfalls Grundsicherung beantragen. Diese Unterstützung greift, wenn das reguläre Rentenalter erreicht ist, aber die Altersrente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Grundsicherung deckt auch Kosten für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Vorsorgebeiträge ab. Die Deutsche Rentenversicherung rät Personen, deren monatliches Einkommen oder Rente unter 924 Euro liegt, einen Antrag auf Grundsicherung zu prüfen. Die Höhe der Grundsicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seines Partners. Im Jahr 2024 beträgt der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene oder solche in Wohngemeinschaften 563 Euro. Dieser Satz gilt auch für Erwachsene mit Behinderung, die bei ihren Eltern wohnen.
Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering
Für Ehe- und Lebenspartner, die zusammenleben, liegt der Regelsatz bei 506 Euro. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung in speziellen Wohnformen. Bevor Grundsicherung beansprucht werden kann, muss das eigene Vermögen aufgebraucht sein. Rentner müssen die Grundsicherung jährlich neu beantragen, da die Bewilligung nur für zwölf Monate gilt und jedes Jahr überprüft wird.