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Rente mit 63

Ohne finanzielle Einbußen früher in Rente: Für diese Gruppen ist das ab 63 realisierbar

Es ist nicht jedem gestattet, in Deutschland früher in den Ruhestand zu gehen. Es existieren allerdings besondere Ausnahmeregelungen für spezifische Gruppen, die einen vorzeitigen Ruhestand erlauben.

München – In Deutschland befinden sich rund 22 Millionen Menschen im Rentenalter. Der Zeitpunkt, zu dem man ohne Abzüge in den Ruhestand treten kann, hängt nicht nur vom Alter, sondern auch von den eingezahlten Beitragsjahren in die Rentenversicherung ab. Wer das die Regelaltersgrenze von 67 Jahren noch nicht erreicht hat, muss mindestens 35 Jahre aufweisen, um mit Abschlägen früher in Rente gehen zu können. Es gibt aber auch eine abschlagsfreie Frührente, dafür sind 45 Jahre erforderlich.

Früher in Rente gehen mit einem Schwerbehindertenausweis

Es gibt aber auch eine Gruppe, die schon nach 35 Jahren abschlagsfrei früher in Rente kann: die chronisch Kranken. Menschen mit einer schweren Behinderung haben oft Schwierigkeiten, bis zum regulären Rentenalter zu arbeiten. Für diese Personen gibt es daher spezielle Regelungen beim Renteneintritt. Wer mindestens 35 Jahre versichert war und als schwerbehindert anerkannt ist, kann laut Deutscher Rentenversicherung zwei Jahre früher in Rente gehen.

Chronische Erkrankungen können den Renteneintritt beeinflussen, wobei der Grad der Behinderung (GdB) entscheidend ist. Eine Behinderung wird im Sozialgesetzbuch als längerfristige Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe definiert, die durch eine chronische Krankheit verursacht wird. Nicht jede chronische Krankheit führt jedoch zu einer Schwerbehinderung.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Der GdB, der von 20 bis 100 reicht, gibt die Schwere der Erkrankung an. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen. Dieser Grad ist Voraussetzung für einen vorzeitigen Renteneintritt. Der Sozialverband VdK betont, dass bei der Bestimmung des GdB die Dauer der Einschränkung wichtiger ist als die Art der Erkrankung. Ein Arzt muss den GdB letztlich festlegen.

Rente mit 63 für chronisch Kranke: Für Menschen mit Diabetes, Depressionen, Asthma & Co.

Viele unterschätzen, welche Krankheiten als chronisch anerkannt werden können. Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss von Kassen und Ärzten gilt eine Person als chronisch krank, wenn sie mindestens einmal im Quartal wegen einer bestimmten Erkrankung ärztliche Hilfe benötigt. Dazu gehören unter anderem folgende Erkrankungen:

  • Asthma
  • Diabetes
  • Rheuma
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Rückenleiden
  • Multiple Sklerose
  • Parkinson
  • Krebs
  • Migräne
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Folgen eines Schlaganfalls

Ein Schwerbehindertenausweis bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere die Möglichkeit, zwei Jahre früher in Rente zu gehen. Während das allgemeine Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben wird, wird das Rentenalter für Schwerbehinderte von 63 auf 65 Jahre erhöht. Versicherte des Jahrgangs 1964 sind die ersten, die erst mit 65 Jahren in Rente gehen können. Alle vorher Geborenen erfahren von ihrer Rentenversicherung genau wann sie vorzeitig den Ruhestand antreten können.

Mit Abschlag ist auch eine Rente mit 63 möglich – ansonsten gilt die Erwerbsminderungsrente

Wer noch früher in Rente gehen möchte, kann dies tun, muss jedoch Rentenabschläge in Kauf nehmen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, dass für jeden Monat, den man früher in Rente geht, 0,3 Prozent von der Rente abgezogen werden. Ein Beispiel: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte und 35 Beitragsjahre hat, erhält eine um 3,6 Prozent gekürzte Rente.

Wer bestimmte chronische Krankheiten hat, kann vor 67 in Rente gehen. (Symbolfoto)

Bei gesundheitlichen Gründen, die eine weitere Berufstätigkeit unmöglich machen, greift die Erwerbsminderungsrente. Diese Rente dient als Einkommensersatz oder Ausgleich, wenn das Rentenalter noch nicht erreicht ist, und wird nach einigen Jahren an Rehabilitationsmaßnahmen genehmigt. Unterschieden wird zwischen der vollen Erwerbsminderung und der teilweisen Erwerbsminderung. Bei der vollen Erwerbsminderung können Betroffene maximal drei Stunden am Tag arbeiten, bei der teilweisen Erwerbsminderung sind es mehr als drei und weniger als sechs Stunden am Tag.

Sollte der Rentenbeitrag nicht ausreichen und keine gesundheitliche Einschränkung vorliegen, besteht die Möglichkeit, später in Rente zu gehen und dadurch einen höheren Prozentsatz zu erhalten. Ein Jahr später in Rente zu gehen bedeutet sechs Prozent mehr Rente plus den weiter eingezahlten Betrag. Wer zwei Jahre länger arbeitet, kann sogar 12 Prozent mehr Rente erhalten.

Rubriklistenbild: © Maria Diachenko/Imago

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