Unterstützung im Ruhestand
Rente reicht nicht: Wann Sie Anspruch auf Wohngeld und Grundsicherung haben
Altersarmut nimmt zu. Viele Rentnerinnen und Rentner lassen Unterstützungsangebote ungenutzt. Doch auch neben der Rente gibt es Wohngeld und Grundsicherung.
Frankfurt – Altersarmut hat in Deutschland in den letzten Jahren zugenommen. Besonders in Ostdeutschland ist fast jede vierte Person im Alter zwischen 60 und 79 Jahren von Armut bedroht, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) erst Anfang November mitgeteilt hat. Eine Ursache ist eine zu geringe Rente – häufig aufgrund von Phasen von Arbeitslosigkeit. Mit dem Wohngeld und der Grundsicherung bietet der Sozialstaat jedoch zwei Werkzeuge, um Rentnerinnen und Rentner zu entlasten.
Zu geringe Rente: Auch im Alter können Wohngeld und Grundsicherung helfen
Die Sozialleistungen können Armutsbetroffene auch neben ihrer – zu geringen – Rente beanspruchen. Dazu müssen sie jeweils die Voraussetzung erfüllen. Entscheidendes Kriterium ist dabei die Höhe der Rente und des möglicherweise vorhandenen sonstigen Einkommens. Eine Wahlfreiheit oder ähnliches gibt es dabei nicht.
Rentnerinnen und Rentner können auch Wohngeld erhalten, genau wie Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen. Es dient nicht zur Deckung des Lebensunterhalts. Stattdessen ist es eine Unterstützung bei Mieten und Kosten der Heizung. Wer ein Eigenheim besitzt, kann dabei einen Lastenzuschuss erhalten.
Wann Rentnerinnen und Rentner Wohngeld erhalten können
Um Wohngeld zu erhalten, muss die Rente über dem Mindesteinkommen liegen. Gleichzeitig darf es wiederum eine Höchstgrenze nicht übersteigen. Wie hoch diese Werte sind, hängt von der Mietstufe ab. Diese richtet sich nach den am Wohnort üblichen Mieten und reicht von Stufe eins bis Stufe sieben.
Die Höhe des Wohngelds hängt dabei ebenfalls vom Einkommen, der Zahl der Personen im Haushalt und der Mietstufe, also der Umgebung, ab. Im Schnitt gibt es 297 Euro pro Monat als Unterstützung für Miete und Heizen. 2025 gibt es eine Erhöhung des Wohngelds um durchschnittlich 15 Prozent.
Für besonders Armutsbetroffene: Grundsicherung im Alter soll Lebensunterhalt sichern
Wessen Rente unterhalb des Mindesteinkommens für das Wohngeld liegt, bekommt jedoch auch Unterstützung. Betroffene Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf die Grundsicherung im Alter. Das dient dazu, den gesamten Lebensunterhalt abzudecken sowie die Kosten der Wohnung, die Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung und Vorsorgebeiträge.
Die Höhe der Grundsicherung im Alter entspricht dem Regelsatz des Bürgergeldes. Für Alleinstehende sind das derzeit 563 Euro im Monat. Ein Paar erhält 506 Euro pro Person, also gemeinsam 1012 Euro monatlich. Die Kosten von Miete und für das Heizen werden separat geleistet. Bei der Höhe der Grundsicherung wird jedoch das Einkommen und Vermögen der Betroffenen und auch der Partnerinnen und Partner berücksichtigt.
Rentnerinnen und Rentner können Grundsicherung für ein Jahr beantragen
Armutsbetroffene Rentnerinnen und Rentner müssen die Grundsicherung beim zuständigen Sozialamt beantragen. Alternativ ist das auch bei der Deutschen Rentenversicherung möglich, jedoch leitet die den Antrag nach eigenen Angaben ohnehin nur weiter. Die Zahlung erfolgt vom Zeitpunkt des Antrags an über zwölf Monate, dann ist ein neuer Antrag nötig.
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