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Wichtige Frist endet

Bürgergeld-Bezieher vor finanzieller Belastung: „Kürzung“ droht ab Juli 2024

Für zwei Millionen Bürgergeld-Bezieher kommt eine Änderung zum 1. Juli einer Kürzung gleich, warnt die Wohnungswirtschaft. Was es damit auf sich hat.

Berlin – Zum 1. Juli 2024 kommen auf einige Bürgergeld-Bezieher eine neue finanzielle Belastung zu. Ihnen drohe eine Kürzung des Bürgergelds von durchschnittlich fünf bis 15 Euro im Monat, warnt zumindest die Wohnungswirtschaft. Laut einer Mitteilung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) seien rund zwei Millionen Leistungsbezieher betroffen.

Hintergrund der Warnung des Verbands ist die Streichung des Nebenkostenprivilegs für Kabelanschlüsse, die bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Bis 30. Juni 2024 gilt jedoch eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Juli können deren Kosten damit nicht mehr vom Vermieter im Rahmen der Nebenkosten auf die angeschlossenen Wohnungen umgelegt werden, erklärt auch die Verbraucherzentrale. Damit fällt auch weg, dass die Jobcenter den Kabelanschluss als Teil der Kosten der Unterkunft übernehmen.

Bürgergeld-Bezieher mit Kabelanschluss müssen ab 1. Juli mit höheren Kosten rechnen

Für Bürgergeld-Bezieher, die weiterhin über einen Kabelanschluss fernsehen wollen, kommen damit zusätzliche Kosten zu. „Die individuelle Buchung eines gleichwertigen TV-Produkts schlägt mit mindestens rund zehn Euro monatlich zu Buche, wobei häufig auch deutlich höhere Produktpreise“, erklärt der GdW in einer Mitteilung.

Wenn der Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird, übernimmt bisher das Jobcenter die Kosten. (Symbolfoto)

Auf die zusätzlichen Kosten weist auch etwa das Jobcenter Berlin hin. Der Kabelanschluss sei aus dem Budget des Regelbedarfs zu finanzieren, „sofern nicht andere Alternativen, wie zum Beispiel der Fernsehempfang aus dem Internet, genutzt werden“. Im Regelbedarf seien „entsprechende Aufwendungen für derzeit gängige Alternativen (z. B. Internet oder Satellitenfernsehen)“ berücksichtigt.

Wegfall des Nebenkostenprivilegs trifft nur Teil der Empfänger von Bürgergeld

Vom Wegfall der Streichung sind jedoch lediglich ein Teil der Bürgergeld-Empfänger betroffen. Wenn kein Sammelanschluss besteht, müssen Leistungsbezieher die Kosten für den Kabelanschluss bereits vor Wegfall des Nebenkostenprivilegs selbst aus dem Regelsatz bezahlen.

„Die aktuelle Regel benachteiligt damit ALG 2-Empfänger, deren Kabelanschluss nicht über die Nebenkosten abgerechnet wird“, erklärt deshalb die Verbraucherzentrale. „Eine faire und soziale Gleichbehandlung kann es daher nur geben, wenn das Nebenkostenprivileg abgeschafft wird.“

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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