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„Showpolitik“ der Ampel

Bürgergeld-Sanktionen: Bruchteil der Empfänger von Regelsatz-Kürzungen betroffen

Hitzig ist die Bürgergeld-Debatte um sogenannte Jobverweigerer. Nun zeigen neue Zahlen, wie viele Bezieher überhaupt von Kürzungen betroffen waren.

Berlin – Das Bürgergeld sorgt weiter für Diskussionen. Während sich der Präsident der Arbeitgebervereinigung (BDA) Rainer Dulger erneut für Kürzungen beim Bürgergeld ausgesprochen hat und die CDU weiterhin den Ukraine-Geflüchteten das Bürgergeld streichen will, sind auch weiterhin die Sanktionen für die Totalverweigerer unter den Bürgergeld-Empfängern ein Thema.

Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger: Bruchteil der Bezieher von Kürzungen betroffen

Nun gab es neue Zahlen, die belegen sollen, wie vielen Bürgergeld-Empfängern im Jahr 2023 wegen Ablehnung von Arbeitsangeboten oder der Nicht-Fortführung einer Arbeit der Regelsatz gekürzt wurde.  Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Samstag, 20. April unter Berufung auf eine Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Eine hitzige Debatte ist über Bürgergeld-Sanktionen und Kürzungen für sogenannte Totalverweigerer entbrannt. Neue Zahlen zeigen nun, dass sehr wenige davon betroffen sind.

Bei den 15777 Fällen seien auch Menschen dabei, die eine Ausbildung oder Maßnahme etwa zur Weiterbildung nicht annehmen oder weiterführen wollten. Rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland erhalten Bürgergeld, davon gelten 3,9 Millionen als erwerbsfähig. Demnach wurde der Regelsatz also bei rund 0,4 Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher gekürzt. 

Kritik an Bürgergeld-Sanktionen: Sozialverbandschef wirft Ampel „Showpolitik“ gegen Totalverweigerer vor

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, kritisierte die „Showpolitk“ der Ampel-Koalition. Sie wolle Arbeiter gegen Arbeitende ausspielen, sagte der Sozialverbandschef dem RND. „Die Zahlen zeigen: Es gibt so gut wie gar keine Totalverweigerer.“

Bereits vor geraumer Zeit hat Andrea Nahles ihr Unverständnis für die aufgeheizte Debatte um das Bürgergeld gezeigt. Die Chefin der Bundesagentur für Arbeit hatte im Gespräch mit dem RND über die Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger und Totalverweigerer unter anderem gesagt: „Das sehen wir in der Statistik nicht. 2023 sind 341.200 Menschen aus Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt in das Bürgergeldsystem gerutscht. So wenig wie seit 2015 nicht mehr.“

BDA-Präsident Dulger hält in einem neuen Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) jedoch an seiner Forderung für eine Überarbeitung des Bürgergeldes fest. „Deutschland ist mit dem Bürgergeld auf dem Weg in Richtung bedingungsloses Grundeinkommen“. Er fordere deshalb eine „Grundsanierung des Systems“. Es gebe „eine Mehrheit“ im Land, die der Meinung sei, das Bürgergeld führe zu mehr Arbeitsverweigerung, so Dulger in der FAZ weiter.

Bürgergeld-Sanktion für Empfänger: Verschärfungen für Bezieher bereits im Januar beschlossen

Bereits im Januar hatte das Bundeskabinett grünes Licht für Verschärfungen beim Bürgergeld gegeben. So sollen Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme nachhaltig verweigern.

Da die BA-Daten aus dem Dezember stammen, basieren die Leistungsminderungen auf der alten Gesetzeslage. Wahrscheinlich wird auf Basis der neuen Gesetzeslage aber bei weniger Menschen der Regelsatz komplett gekürzt. „Die Grenzen sind wesentlich enger“, sagte ein BA-Sprecher dem RND über die neue Anwendung bei der Verschärfung der Bürgergeld-Sanktionen. (mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Dominik Bund

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