Wer nicht handelt
Ende des Nebenkostenprivilegs: Mietern droht Sperrung des Kabelanschlusses
Das Nebenkostenprivileg ist bald Geschichte. Dann müssen sich Mieter eigenständig um Kabelfernsehen kümmern. Wer nicht handelt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Hamm - Für mehr als 12 Millionen Millionen Deutsche steht zum 1. Juli 2024 eine Änderung ins Haus. Dann nämlich fällt das Nebenkostenprivileg endgültig. Für viele betroffenen Mieter endet damit die TV-Grundversorgung. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte dies möglichst bald nachholen. Im schlimmsten Fall drohen Konsequenzen.
Nebenkostenprivileg endet: Mietern droht sogar die Sperrung des Kabelanschlusses
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bedeutet: Kabelfernsehen wird Mieter-Sache – und es wird unter Umständen teurer als bisher. Diejenigen, die ihre Kosten dafür bislang über die Nebenkosten abgerechnet bekommen haben, müssen tätig werden und sich um die Nachnutzung kümmern. Alternativen gibt es im Streaming-Zeitalter zur Genüge.
Doch was ist zu tun? Wer seinen Kabelanschluss weiter nutzen möchte, muss bis zur Deadline am 1. Juli einen eigenen Vertrag abschließen. Die Gebühren liegen je nach Anbieter um die 13 Euro pro Monat.
Nach der Übernahme unter anderem von Unitymedia in NRW ist Vodafone aktuell der größte Kabelnetzbetreiber in Deutschland. Das Unternehmen ist davon überzeugt, „dass viele Mieter weiter auf den bewährten Kabelanschluss und eine TV-Grundversorgung setzen werden“, erklärt ein Sprecher auf Nachfrage von wa.de. Er verweist dabei auf eine aktuelle Marktforschung.
„Wir behalten uns also vor, Kabelanschlüsse auch zu sperren“
Weil die Gesetzesänderung – also die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs – ein „sehr erklärungsbedürftiges Thema“ sei, setzt Vodafone auf Aufklärung in Form einer großen Kampagne. Die betroffenen Mieter werden „sehr transparent und mehrstufig“ informiert und sollen verstehen, was nun in puncto Kabelfernsehen auf sie zukommt – und dass sie handeln müssen.
Wer seinen Anschluss für das Kabelfernsehen zuletzt über die Nebenkosten gezahlt hat und jetzt nicht handelt, hat schlichtweg keine direkte Vertragsbeziehung mehr. „Die Mieter zahlen für den Kabelfernsehempfang an ihren Vermieter – via Nebenkostenabrechnung“, heißt es in der simplen Erläuterung des Unternehmenssprechers.
Und sollte für den Empfang von Kabelfernsehen in den bereits umgestellten Wohnobjekten nach dem 1. Juli kein Vertrag zwischen Mieter und Vodafone geben, „liegt eine ungerechtfertigte Nutzung vor“, sagt der Sprecher. Als Konsequenz droht ein schwarzer Bildschirm. „Wir behalten uns also vor, Kabelanschlüsse auch zu sperren, sofern eine ungerechtfertigte Nutzung vorliegt“, verdeutlicht der Sprecher: „Und wir haben auch bereits Kabelanschlüsse gesperrt.“ Andere Anbieter gehen ähnlich vor. Diese Deaktivierung erfolge direkt vor Ort, etwa an den Hausverteilern im Keller.
Apropos Kabel: Hörer des Deutschlandradios müssen sich umstellen: Die Programme verschwinden aus dem Kabelnetz. Das hat mit Geld zu tun – und indirekt mit dem Aus für das Nebenkostenprivileg.
Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago
