Rentensystem
Zu wenig Rente: So beantragen Sie die Grundsicherung im Alter
Armut im Alter ist ein wachsendes Problem. Doch viele Rentner nutzen ihren Anspruch auf Grundsicherung nicht. Ein Überblick.
Berlin – Ende 2022 haben fast 1,2 Millionen Menschen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Anspruch genommen. Dies entspricht einem Anstieg von fast 67.000 oder 6,0 Prozent im Vergleich zum Dezember 2021, wie das Statistische Bundesamt im April bekannt gab. Der Zuwachs sei hauptsächlich auf leistungsberechtigte Flüchtlinge aus der Ukraine zurückzuführen.
Es hätten aber wohl noch mehr Menschen Anspruch auf Grundsicherung: Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) sagte gegenüber der Bild: „Etwa 60 Prozent der Menschen im Rentenalter, die Anspruch haben, nehmen diese nicht wahr.“ Viele Betroffene würden den Aufwand scheuen, den ein solcher Antrag mit sich bringt. Ein Überblick über die Leistung, die eigentlich dazu dienen soll, Altersarmut zu bekämpfen.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung?
Erwachsene, die ihren Lebensunterhalt nicht dauerhaft aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können, können Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung hat dafür folgende Faustregel: „Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Darüber hinaus muss man das Renteneintrittsalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sein.
Wichtig: Die Altersgrenze für den Eintritt in die Rente kann variieren. Für alle, die ab 1964 geboren wurden, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Bei älteren Jahrgängen verschiebt sich das etwas nach vorne: Ab dem Geburtsjahr 1947 wird das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre für jedes Jahr nach 1947 schrittweise angehoben. Nur für diejenigen, die vor 1947 geboren wurden, bleibt das Renteneintrittsalter bei 65 Jahren.
Grundsicherung in der Rente: Was ist mit meinem Vermögen?
Bevor man Anspruch auf Grundsicherung hat, muss vorhandenes Vermögen – dazu gehören beispielsweise Wertpapiere, Sparvermögen, aber auch Autos und Immobilien – aufgebraucht werden. Dies könnte viele Betroffene, die im Alter weniger Geld haben als erwartet oder aufgrund von Krankheit auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen sind, zunächst abschrecken.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel: So gilt beispielsweise ein Schonvermögen von 10.000 Euro für Alleinstehende; bei Ehepartnern oder Lebenspartnern sind es 20.000 Euro. Auch ein „angemessenes“ Eigenheim oder eine selbst genutzte Wohnung wird nicht zum Vermögen gezählt.
Grundsicherung: Wie kann sie beantragt werden?
Die Höhe der Grundsicherung, die Sie erhalten, hängt neben Ihrem Vermögen auch von Ihrem Einkommen ab. Dabei wird auch das Einkommen des festen Partners berücksichtigt. Zum Einkommen zählen das Erwerbseinkommen, Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, Elterngeld über 300 Euro, Miet- und Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld und Zinsen. Auch Renten und Pensionen jeglicher Art, einschließlich der Riesterrente, zählen dazu.
Die Grundsicherung ist eine eigenständige Sozialleistung und muss beim Sozialamt beantragt werden. Erforderliche Unterlagen sind der Ausweis, der Rentenbescheid, Nachweise über Einkommen und Vermögen sowie der Sozialversicherungsnachweis. Alternativ kann der Antrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden, die ihn dann an die zuständige Stelle weiterleitet.
Wenn der Antrag genehmigt wurde und die Zahlung der Grundsicherung bewilligt wurde, gilt dies für einen Zeitraum von einem Jahr. Nach Ablauf von zwölf Monaten muss ein neuer Antrag gestellt werden, um weiterhin Anspruch auf Grundsicherung zu haben.
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