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Drohende Misere

Pflegeversicherung vor der Pleite: Das sind die Ursachen der Misere

Die Pflegeversicherung sieht sich mit übermäßigen Kosten konfrontiert, was in Kürze zu einer Erhöhung der Beiträge führen könnte. Was sind die Ursachen für diese Kostenexplosion?

München – Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt in der Krise. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) hatte über eine finanzielle Schieflage bei dieser berichtet. Diese sei deutlich schlechter als bislang öffentlich bekannt. Ohne ein Eingreifen der Bundesregierung drohe bereits im kommenden Februar eine Zahlungsunfähigkeit, berichteten die RND-Zeitungen. Der Gesundheitsminister widersprach: „Die Pflegeversicherung ist nicht insolvent, ihr droht auch nicht die Insolvenz“, sagte Karl Lauterbach (SPD) am Montag (7. Oktober 2024) in einem Pressestatement. Er wolle in Kürze eine Reform auf den Weg bringen, man sei „in der Feinabstimmung“.

Lauterbach zur drohenden Pflegeversicherungs-Pleite: „Schwäche bei den Einnahmen und hohe Ausgaben“

Die hohen Ausgaben von 60 Milliarden Euro sollten durch die Beiträge der Versicherten finanziert werden. Aktuell liegen diese bei 4,0 Prozent des Einkommens für Kinderlose und 3,4 Prozent für Eltern. Dass dies aber nicht mehr funktioniert, hat verschiedene Gründe. Einerseits werden die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950ern und 1960ern alt.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist auf der Suche nach Milliardensummen für die Pflegeversicherung. Beitragserhöhungen sind wahrscheinlich.

Im Jahr 2023 gab es Lauterbachs Angaben zufolge zusätzlich rund 360.000 Pflegebedürftige, für das laufende Jahr werde mit rund 400.000 zusätzlichen Pflegebedürftigen gerechnet. Außerdem sind alte Menschen öfter alleine oder leben weiter von ihren Kindern weg als früher. Lauterbach gestand: „Wir haben eine Schwäche bei den Einnahmen und hohe Ausgaben.“ Auch er nannte den starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen als Grund, neben der schwachen konjunkturellen Lage. Er erwägt eine Deckelung der Pflegekosten.

Pflegeversicherung: Bundesregierung könnte schnell helfen um Beiträge nicht zu erhöhen

Auch die Bundesregierung trägt nach einer Analyse der Wirtschaftswoche eine Mitschuld an der finanziellen Misere. Einerseits könnte der Bund die zusätzlichen 5,3 Milliarden Ausgaben aus der Coronazeit zurückbezahlen, andererseits die Rentenbeträge, die für pflegende Angehörige und deren Altersvorsorge überwiesen werden, was rund vier Milliarden ausmache. Mit diesen beiden Posten „müssten wir nicht schon wieder über Beitragserhöhungen sprechen“, beklagt die Chefin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Kassen, Doris Pfeiffer.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Die hohen Ausgaben der Versicherungen sind auch auf der „Alterung und auch eine neue Definition von Leistungen“ begründet, wie BKK-Verbandsvorständin Anne-Kathrin Klemm bereits im Frühjahr erklärte. Heißt: Umfangreichere Leistungen sind teurer. Zu rechnen sei mit einer Erhöhung der Beiträge laut Pfeiffer um 0,25 Prozent im Januar. Klemm schätzt sogar noch mehr: „Spätestens 2025 wird der allgemeine Beitragssatz um 0,63 Prozentpunkte auf 4,03 Prozent steigen, für Kinderlose sogar auf 4,63 Prozent.“

Wirtschaftswissenschaftler kritisiert geplante Reform der Pflegeversicherung

Der Freiburger Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen bezeichnete die angekündigte Reform der Pflegeversicherung in der Augsburger Allgemeinen als ungerechte Belastung künftiger Generationen. „Die Pflegeversicherung ist von Anfang an ein Schneeballsystem zu Lasten der zukünftigen Beitragszahler gewesen und es geht munter weiter“, sagte er. „Gerechter wäre ein Einfrieren der Beiträge bei Abschmelzen der Leistungen, denn das würde die Generationen gleichmäßiger belasten“, forderte der Ökonom.

Ein weiterer Grund, warum die Pflegeversicherungen mehr Geld ausgeben, sind die gestiegenen Löhne der Pflegekräfte. Es gibt laut Wirtschaftswoche zu wenige von ihnen, und in kaum einem anderen Berufsfeld seien die Löhne so stark gestiegen. So nahm der mittlere Vollzeitlohn für Fachkräfte in der Altenpflege seit 2015 um 53 Prozent auf 3901 Euro zu (im Vergleich: die Löhne anderer Berufe stiegen nur um 23 Prozent).

Viele Ältere sind mit den Kosten für die Pflege überfordert

Auch seien viele Ältere mit den Kosten für die Pflege mittlerweile überfordert. Jeder Dritte im Pflegeheim Betreuter hänge von Sozialhilfe, die Rente reiche nicht für den Eigenanteil. Monatlich sind im Vergleich zu 2023 211 Euro mehr zu entrichten, wie aus dem Überblick der Ersatzkassen hervorgeht.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat von der Bundesregierung verlässliche Aussagen zur Finanzierung der Leistungen gefordert. Die finanzielle Situation der 840.000 Pflegeheimbewohner sei desaströs, sagte er der Rheinischen Post. Durchschnittlich müssten diese fast 2900 Euro pro Monat stemmen. „Das sind in den letzten drei Jahren Mehrkosten von monatlich 750 Euro“, betonte Brysch.

Ebenso dramatisch sei die Lage der rund eine Million Pflegebedürftigen, die zu Hause mit der Unterstützung von Pflegediensten betreut würden. „Auch hier ist die Kostenexplosion offenkundig. Jedoch lässt die Bundesregierung dazu keine verlässlichen Daten erheben“, kritisierte der Patientenschützer. Gesundheitsminister Lauterbach treffe keine Aussagen darüber, „woher die Milliarden kommen sollen, um die laufenden gesetzlichen Leistungen zu finanzieren“, sagte Brysch. (cgsc mit afp)

Rubriklistenbild: © IMAGO/Malte Ossowski / SVEN SIMON

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