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Ausweitung
Millionen Rentnerinnen erhalten mehr Rente: Was der Merz-Plan bringt
Mit der Ausweitung der Mütterrente sollen zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner bessergestellt werden. Doch wie hoch fällt die Rente dann aus?
Berlin – Die Bundesregierung hat den ersten Teil ihrer Renten-Pläne beschlossen. Ziel ist, dass sie noch 2025 im Bundestag verabschiedet werden. Neben der Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent sollen Rentnerinnen und Rentner von der Ausweitung der sogenannten Mütterrente profitieren. Besonders Frauen sollen damit einen Ausgleich für die Kindererziehung erhalten.
Renten-Plan der Merz-Regierung: Eltern sollen gleichbehandelt werden
Die bisherigen Regelungen zur Mütterrente unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt, wann die Kinder geboren wurden. Für jedes vor 1992 geborene Kind können Erziehende bisher lediglich 30 Monate anerkennen lassen. Sie erhalten damit lediglich zweieinhalb Entgeltpunkte. Für ab 1992 geborene Kinder werden dagegen bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Die Erziehenden, meistens sind das die Mütter, erhalten damit die vollen drei Rentenpunkte gutgeschrieben.
Eltern sollen für Erziehungszeiten für ihre Renten anerkennen lassen können. Das ist das Ziel der Mütterrente, die nach dem Entwurf von Arbeitsministerin Bas ausgeweitet wird.
Die schwarzrote Koalition von Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas strebt mit der Mütterrente III eine Gleichstellung an. Das Geburtsjahr der Kinder spielt dann keine Rolle mehr, stattdessen erhalten auch die Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern die vollen drei Rentenpunkte.
Ausweitung der Mütterrente bringt einen halben Punkt: Wie hoch ist die Rente dadurch?
Im Ergebnis bringt das den betreffenden Rentnerinnen und Rentnern also einen halben Entgeltpunkt mehr. Ein ganzer Punkt ist derzeit 40,79 Euro wert. Dementsprechend bringt ein halber Punkt den Beziehenden 20,40 Euro im Monat mehr Rente. In Summe gibt es für die ganzen drei Jahren Erziehungszeit 122,37 Euro pro Kind.
Da die Mütterrente keine eigene Sozialleistung ist, sondern lediglich eine Anrechnung auf die normale Rente darstellt, steigt deren Höhe mit der normalen jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli. In den vergangenen Jahren hat es fast immer Rentenerhöhungen gegeben.
Wie hoch der Wert eines halben Entgeltpunktes zum Zeitpunkt der Ausweitung ist, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Das hängt von der Entwicklung der Löhne sowie dem Verhältnis aus Rentnerinnen und Rentnern und beitragszahlenden Erwerbstätigen ab.
Höhe der Rente zum Start der Mütterrente noch unklar – einige könnten sogar weniger bekommen
Einige Rentnerinnen und Rentner könnten durch die Mütterrente sogar weniger haben. Als Teil der gesetzlichen Rente werde diese unter Umständen auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet, erklärte die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering
Dazu könne die Mütterrente auch auf eine Witwenrente angerechnet werden, „wenn sie als Teil der eigenen Versichertenrente“ ausgezahlt werde, heißt es. Das könne auch eine Erwerbsminderungsrente betreffen. Die Rentenversicherung prüft den individuellen Anspruch – und informiert die Betroffenen über mögliche Änderungen. Wann das der Fall ist, ist bisher noch unklar.
122,37 Euro mehr Rente pro Kind: Mütterrente soll 2027 in Kraft treten – Auszahlung erst 2028
Die sogenannte Mütterrente III soll nach den Plänen von Union und SPD zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die DRV rechnet jedoch mit Verzögerungen und einem Beginn der Rentenauszahlung im Jahr 2028. Grund sei der hohe technische Aufwand bei der Umsetzung. Die Renten könnten „gegebenenfalls“ rückwirkend ausgezahlt werden.
Die Mütterrente schafft damit einen Ausgleich, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren nach Geburt der Kinder häufig nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. In dieser Zeit können sie keine oder nur geringere Beiträge in die Rentenversicherung zahlen und bekommen damit weniger Entgeltpunkte. Gerade Frauen sind häufig davon betroffen und haben damit eine geringere Rente.