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Ausweitung

Millionen Rentnerinnen erhalten mehr Rente: Was der Merz-Plan bringt

Mit der Ausweitung der Mütterrente sollen zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner bessergestellt werden. Doch wie hoch fällt die Rente dann aus?

Berlin – Die Bundesregierung hat den ersten Teil ihrer Renten-Pläne beschlossen. Ziel ist, dass sie noch 2025 im Bundestag verabschiedet werden. Neben der Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent sollen Rentnerinnen und Rentner von der Ausweitung der sogenannten Mütterrente profitieren. Besonders Frauen sollen damit einen Ausgleich für die Kindererziehung erhalten.

Renten-Plan der Merz-Regierung: Eltern sollen gleichbehandelt werden

Die bisherigen Regelungen zur Mütterrente unterscheiden zwischen dem Zeitpunkt, wann die Kinder geboren wurden. Für jedes vor 1992 geborene Kind können Erziehende bisher lediglich 30 Monate anerkennen lassen. Sie erhalten damit lediglich zweieinhalb Entgeltpunkte. Für ab 1992 geborene Kinder werden dagegen bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Die Erziehenden, meistens sind das die Mütter, erhalten damit die vollen drei Rentenpunkte gutgeschrieben.

Eltern sollen für Erziehungszeiten für ihre Renten anerkennen lassen können. Das ist das Ziel der Mütterrente, die nach dem Entwurf von Arbeitsministerin Bas ausgeweitet wird.

Die schwarzrote Koalition von Kanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas strebt mit der Mütterrente III eine Gleichstellung an. Das Geburtsjahr der Kinder spielt dann keine Rolle mehr, stattdessen erhalten auch die Mütter und Väter von vor 1992 geborenen Kindern die vollen drei Rentenpunkte.

Ausweitung der Mütterrente bringt einen halben Punkt: Wie hoch ist die Rente dadurch?

Im Ergebnis bringt das den betreffenden Rentnerinnen und Rentnern also einen halben Entgeltpunkt mehr. Ein ganzer Punkt ist derzeit 40,79 Euro wert. Dementsprechend bringt ein halber Punkt den Beziehenden 20,40 Euro im Monat mehr Rente. In Summe gibt es für die ganzen drei Jahren Erziehungszeit 122,37 Euro pro Kind.

Da die Mütterrente keine eigene Sozialleistung ist, sondern lediglich eine Anrechnung auf die normale Rente darstellt, steigt deren Höhe mit der normalen jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli. In den vergangenen Jahren hat es fast immer Rentenerhöhungen gegeben.

Wie hoch der Wert eines halben Entgeltpunktes zum Zeitpunkt der Ausweitung ist, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Das hängt von der Entwicklung der Löhne sowie dem Verhältnis aus Rentnerinnen und Rentnern und beitragszahlenden Erwerbstätigen ab.

Höhe der Rente zum Start der Mütterrente noch unklar – einige könnten sogar weniger bekommen

Einige Rentnerinnen und Rentner könnten durch die Mütterrente sogar weniger haben. Als Teil der gesetzlichen Rente werde diese unter Umständen auf Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Wohngeld angerechnet, erklärte die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Dazu könne die Mütterrente auch auf eine Witwenrente angerechnet werden, „wenn sie als Teil der eigenen Versichertenrente“ ausgezahlt werde, heißt es. Das könne auch eine Erwerbsminderungsrente betreffen. Die Rentenversicherung prüft den individuellen Anspruch – und informiert die Betroffenen über mögliche Änderungen. Wann das der Fall ist, ist bisher noch unklar.

122,37 Euro mehr Rente pro Kind: Mütterrente soll 2027 in Kraft treten – Auszahlung erst 2028

Die sogenannte Mütterrente III soll nach den Plänen von Union und SPD zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die DRV rechnet jedoch mit Verzögerungen und einem Beginn der Rentenauszahlung im Jahr 2028. Grund sei der hohe technische Aufwand bei der Umsetzung. Die Renten könnten „gegebenenfalls“ rückwirkend ausgezahlt werden.

Die Mütterrente schafft damit einen Ausgleich, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren nach Geburt der Kinder häufig nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. In dieser Zeit können sie keine oder nur geringere Beiträge in die Rentenversicherung zahlen und bekommen damit weniger Entgeltpunkte. Gerade Frauen sind häufig davon betroffen und haben damit eine geringere Rente.

Rubriklistenbild: © Lando Hass/Soeren Stache/dpa

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