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Kabinett stimmt ab

Merz-Regierung forciert Rentenreform: Millionen Rentner im Vorteil – Bund schultert Milliarden-Last

Die Rente bleibt eine Priorität der Merz-Regierung. Bedeutende Änderungen stehen zur Debatte, die Millionen Menschen betreffen. Den Bund erwarten Milliardenkosten.

Update vom 6. August, 11.25 Uhr: Die Rentenpläne der neuen Bundesregierung haben eine weitere Hürde überwunden. Das Bundeskabinett hat den „Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ gebilligt. Allerdings steht die endgültige Entscheidung des Bundestags noch aus.

Merz-Regierung bringt Renten-Pläne auf den Weg

Erstmeldung: Berlin – Die gesetzliche Rente ist eine der großen Baustellen der deutschen Politik. Die Ampel-Koalition war mit ihrem Rentenpaket gescheitert. Zentrale Pläne wie die Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent, von der die Entwicklung der künftigen Rentenhöhe abhängt, blieben auf der Strecke. Nun versucht sich die neue Koalition aus Union und SPD an einem Umbau der Altersvorsorge.

Das Kabinett unter Führung von Kanzler Friedrich Merz bringt nun den ersten Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas auf den Weg. Damit will die SPD-Politikerin sicherstellen, dass eine Verabschiedung im Bundestag bis zum Jahresende möglich ist. Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sind von den Renten-Plänen betroffen.

Renten-Reform nimmt nächste Hürde: Merz-Regierung verlängert Niveau-Garantie

Kern des ersten Renten-Plans ist die Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent. Die Regelung, die es bereits seit 2018 gibt, soll bis 2031 gelten. Damit können die Renten weiterhin der Lohnentwicklung folgen – und entsprechend steigen. Ohne das Gesetz würden die Altersbezüge im Vergleich zu den Löhnen um etwa einen Prozentpunkt sinken.

Bärbel Bas legt dem Bundeskabinett unter Führung von Kanzler Friedrich Merz den Entwurf zum neuen Rentenpaket vor. (Montage)

Das Rentenniveau ist eine Rechengröße, die Renten nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn setzt. Es dient als Orientierungswert, sagt jedoch nichts über die individuelle Rente aus. Diese hängt davon ab, wie viele Entgeltpunkte Erwerbstätige im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn sammeln.

Merz-Regierung weitet Mütterrente aus: Volle Anrechnung auch für vor 1992 geborene Kinder

Dazu will die Koalition aus CDU, CSU und SPD die umgangssprachliche Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder ausweiten. Erziehungszeiten sollen dann stärker als bisher für die Rentenhöhe anerkannt werden. Damit können Elternteile pro Kind ein halbes Jahr mehr anerkennen lassen. Pro Kind sind dann bis zu 36 Monate möglich, was drei Entgeltpunkten entspricht.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Zuvor waren es nur zweieinhalb Jahre. Laut Regierungsangaben betrifft dies rund zehn Millionen Menschen, vor allem Frauen, was den Namen der Reform erklärt.

Renten-Pläne der Merz-Regierung sind wegen Mehrkosten umstritten

Die Mehrkosten für die Rentenversicherung soll nach den Plänen der Merz-Regierung der Bund durch höhere Zuschüsse in die Rentenkasse übernehmen. Damit müssen die Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weniger stark steigen. Das gilt sowohl für das Rentenniveau, als auch die Kosten der Mütterrente. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kritisiert schon länger, dass der Bund nicht ausreichend für nicht beitragsgedeckte Leistungen aufkommt.

An den Renten-Plänen gibt es jedoch auch Kritik, besonders angesichts der zunehmenden Schulden des Bundes. „Die Bundesregierung nutzt die zusätzlichen Spielräume, um den Anstieg der Sozialausgaben nicht eindämmen zu müssen“, so die Kritik von Veronika Grimm, die Teil der sogenannten Wirtschaftsweisen ist.

Rente macht schon jetzt größten Ausgaben-Posten im Haushalt aus

Bereits im Haushaltsentwurf für das laufende Jahr 2025 machen Zuschüsse des Bundes an die Rentenversicherung sowie die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den größten Einzelposten aus. Konkret sind es 134,4 Milliarden Euro, was mehr als einem Viertel des gesamten Haushalts entspricht. Die „Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die allgemeine Rentenversicherung“, also die Mütterrente, machen 19,2 Milliarden Euro aus. Die Ausweitung kostet laut DRV-Schätzung rund fünf Milliarden Euro pro Jahr. (mit dpa)

Rubriklistenbild: © Kay Nietfeld/Bernd von Jutrczenka/dpa

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