„Übersteigen schlimmen Erwartungen“
Kommunen in finanzieller Not? Fast 25 Milliarden Euro Defizit – 'Bürgergeld' als Mitverursacher
Das größte Defizit seit der Wiedervereinigung ist bei den Kommunen zu verzeichnen. Die Ausgaben wurden laut Berichten durch Sozialleistungen in die Höhe getrieben.
Berlin – Die neue Grundsteuer macht das Wohnen teurer. Möglicherweise könnte eine neue Erhöhung drohen: Denn die Kommunen ächzen unter einem Rekorddefizit bei den Einnahmen und Ausgaben. Im Jahr 2024 verzeichneten die Kommunen ein Rekorddefizit von 24,8 Milliarden Euro. Ausgabentreiber seien vor allem Sozialleistungen, auch vor dem Hintergrund gestiegener Regelsätze bei Sozialhilfe und Bürgergeld.
Wirbel um Grundsteuer? Kommunen fehlen fast 25 Milliarden Euro – unter anderem wegen Bürgergeld
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, war dies das höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990. Gegenüber dem Jahr 2023 ist das Defizit deutlich gewachsen. Damals hatte es 6,6 Milliarden Euro betragen. Das schreibt das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung vom 1. April 2025.
Steuereinnahmen stiegen nach kräftigen Zuwächsen in den Vorjahren kaum. Ein Jahr vor dem Wirksamwerden der Grundsteuerreform stiegen die Grundsteuereinnahmen um 4,0 Prozent auf 14,5 Milliarden Euro. Auch die kommunalen Anteile an den Gemeinschaftssteuern entwickelten sich nur verhalten: Während der Anteil an der Einkommensteuer um 2,1 Prozent auf 46,1 Milliarden Euro stieg, veränderte sich der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer mit 7,6 Milliarden Euro kaum (+0,7 Prozent).
Treiber der Ausgaben der kommunalen Kernhaushalte waren demnach vor allem die Sozialleistungen, die im Jahr 2024 um 11,7 Prozent oder 8,9 Milliarden Euro höher waren als im Jahr 2023 und sich auf insgesamt 84,5 Milliarden Euro beliefen. Hauptgrund für den Anstieg waren Anpassungen der Regelsätze im Bereich der Sozialhilfe und im Bürgergeld zum 1. Januar 2024.
Die höheren Leistungssätze führten auch dazu, dass mehr Menschen solche Leistungen in Anspruch nehmen konnten. Die Leistungen der Sozialhilfe stiegen daher um 12,4 Prozent auf 21,1 Milliarden Euro. Die Ausgaben zur Kinder- und Jugendhilfe nahmen um 17,1 Prozent auf 18,3 Milliarden Euro zu. Die Ausgaben für Eingliederungshilfen erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 13,6 Prozent auf 22,7 Milliarden Euro. Auch die Personalausgaben der Kernhaushalte wuchsen deutlich, und zwar um 8,9 Prozent auf 88,1 Milliarden Euro. „Dies war Folge der im Jahr 2024 wirksamen Tarifsteigerungen und des Personalzuwachses in verschiedenen Bereichen“, hieß es.
Kommunen fehlen Milliarden Euro – Ausgabentreiber ist unter anderem Bürgergeld
Das Defizit könne von den Kommunen nicht ansatzweise aus eigener Kraft aufgefangen werden, erklärte Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy. Es brauche weitreichende Reformen in der Finanzordnung von Bund, Ländern und Kommunen. Das gerade beschlossene Sondervermögen könne zwar einen Einbruch der kommunalen Investitionen verhindern. Die strukturelle Schieflage der Haushalte könne es jedoch nicht beseitigen. „Die Zahlen übersteigen unsere ohnehin schon schlimmen Erwartungen“, wird Dedy von mehreren Medien, darunter ZDF, zitiert.
Einsparpotenziale werden von den Lobbyvertretern nur noch wenige gesehen. Die stark steigenden Sozialausgaben sind nun einmal gesetzlich definiert. „Zu befürchten ist, dass die Kommunen bei den Investitionen und den freiwilligen Leistungen kürzen müssen“, zitierte die Welt Uwe Zimmermann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Eine Möglichkeit, die Einnahmen kurzfristig zu erhöhen, wäre eine Erhöhung der Grundsteuer.
Grundsteuer-Reform ab 2025
Seit 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis reformierter Regeln und neu festgesetzter Hebesätze erhoben. Berechnet wurde die Grundsteuer bisher mit folgenden drei Kennzahlen: Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Der Einheitswert ist ein standardisierter Wert, der für bebaute und unbebaute Grundstücke festgelegt wird. Allerdings gilt dieser Wert als sehr veraltet, weshalb die Reform im neuen Jahr greifen soll. Ab 2025 wird der Einheitswert durch den Grundsteuerwert ersetzt. Die Steuermesszahl ist ebenfalls festgesetzt, je nach Art des Gebäudes. Der Hebesatz ist der finale Wert, der von den Kommunen festgelegt wird.
Ab 2025 wird dann die Rechnung wie folgt aussehen (im Bundesmodell): Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Allerdings gibt es sieben Bundesländer, die eine Änderung an der Formel vornehmen. Das sind: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.
Starker Anstieg bei Einnahmen aus Grundsteuer im ersten Halbjahr 2024
Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen für die Gemeinden in Deutschland. Im ersten Halbjahr 2024 erzielten sie dadurch 8,0 Milliarden Euro, 2,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Der Betrag machte 13 Prozent an den Gemeindesteuern aus, aus der Gewerbesteuer kamen 59 Prozent und aus der Einkommensteuer 25 Prozent. Der größte Teil der Grundsteuer stammte im ersten Halbjahr 2024 mit 7,8 Milliarden Euro aus dem Typ B, der für bebaute oder unbebaute Grundstücke anfällt. Typ A betrifft land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Seit Anfang 2025 gelten neue Regeln und neue Hebesätze.
Der Anstieg der Grundsteuereinnahmen zwischen 2013 und 2023 fiel in den Bundesländern unterschiedlich hoch aus. Besonders stark war der Zuwachs in Hessen, dort stieg das Aufkommen um 56,5 Prozent auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2023. (bohy mit Material der dpa)
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