Betrifft Eigentümer und Mieter
Neue Grundsteuer gilt ab 1. Januar 2025: Das sind die Verlierer der Reform
Den einen ist er schon ins Haus geflattert, andere warten noch auf den Bescheid der neu berechneten Grundsteuer. Viele wissen immer noch nicht, ob und welche Mehrkosten auf sie zukommen. Wie man sich jetzt am besten verhalten soll.
Ab Januar 2025 gilt in Deutschland die neue Grundsteuer - doch für viele Eigentümer und Mieter beginnt das neue Jahr eher mit Unsicherheit. Der Grund: Rund zwei Drittel aller Betroffenen haben noch immer keinen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Der Eigentümerverband Haus und Grund rät dazu, die Zahlungen zurückzuhalten.
Keine Zahlung ohne neuen Bescheid
„Die alte Grundsteuer ist verfassungswidrig, muss ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr überwiesen werden“, erklärt Verbandschef Kai Warnecke gegenüber der „Bild“. Seine Empfehlung: Wer noch keinen neuen Bescheid hat, soll zunächst kein Geld überweisen. Damit sollen mögliche Streitigkeiten über spätere Rückzahlungen vermieden werden.
Drastische Erhöhungen drohen
Die Reform könnte für einen erheblichen Kostenanstieg sorgen. Und sie betrifft nicht nur Hausbesitzer. Auch Mieter müssen sich auf höhere Kosten einstellen, da Vermieter die Grundsteuer in der Regel über die Nebenkostenabrechnung weitergeben können. Nur wenn im Mietvertrag ein ausdrücklicher Hinweis auf die Grundsteuer oder ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung fehlt, müssen Mieter nicht zahlen.
Seit dem 1. Januar 2025 gibt es in Deutschland drei Arten von Grundsteuer:
Grundsteuer A: Diese gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft.
Grundsteuer B: Dies ist die wichtigste und am häufigsten vorkommende Form. Sie wird für betriebliche und private Grundstücke erhoben, wie zum Beispiel Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und geschäftlich genutzte Grundstücke.
Grundsteuer C: Diese wurde mit der Reform neu eingeführt. Sie ermöglicht es den Kommunen, einen höheren Hebesatz für baureife, unbebaute Grundstücke festzulegen. Ziel ist es, gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen und dem Wohnungsmangel in Ballungsgebieten entgegenzuwirken
Warum gibt es überhaupt eine neue Grundsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherige Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig. Der Hauptgrund war die Verwendung völlig veralteter Einheitswerte: In Westdeutschland stammten die Werte von 1964, in Ostdeutschland sogar von 1935. Dabei wurden gleichartige Grundstücke steuerlich unterschiedlich behandelt. Dies verstieß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Das Gericht setzte klare Fristen: Bis Ende 2019 musste eine gesetzliche Neuregelung erfolgen, die alte Grundsteuer durfte übergangsweise bis Ende 2024 weiter erhoben werden.
Ab 1. Januar 2025 muss die neue Grundsteuer zwingend angewendet werden. Die Grundsteuer ist für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle und macht etwa 15 Prozent ihrer Steuereinnahmen aus. Daraus werden unter anderem Straßen, Schwimmbäder und Theater finanziert. Um Bürger zu entlasten, können Kommunen folgendes unternehmen: Die Hebesätze anpassen (wie in Berlin bereits geschehen), Härtefallregelungen für existenzbedrohende Fälle einführen, für geförderte oder denkmalgeschützte Wohnungen spezielle Ermäßigungen erlassen.
Wie wird bewertet?
Die Reform führt zu einer kompletten Neubewertung aller rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland basierend auf folgenden Kriterien:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Baujahr
- Wohnfläche
- Lage
Die Bundesländer gehen in Sachen Grundsteuer einen eigenen Weg. Der bayerische Gesetzentwurf sieht ein Flächenmodell vor, das unabhängig vom Wert und Bodenrichtwert des Grundstücks ist und auf zwei Kriterien basiert: die Flächen von Grund und Boden sowie Gebäude und die Gebäudenutzung. Weitere Informationen:
Gewinner und Verlierer der Reform
Gewinner der Reform werden tendenziell Besitzer und Bewohner von mehrstöckigen, städtischen Wohnhäusern sein, mit wenig Grund. Sie werden durch die Reform eher entlastet, weil der Betrag bei Geschosswohnungsbau anteilig geringer ausfällt. Auch Eigentümer von neuen Immobilien profitieren. Sie waren durch die alte Grundsteuer mehr belastet.
Verlierer werden dagegen Besitzer von großen Gärten und Grundstücken sein, Eigentümer in Gebieten mit stark gestiegenen Bodenrichtwerten, Besitzer von kleinen Häusern auf großen Grundstücken und vor allem ältere Hausbesitzer werden als klare Verlierer der Reform genannt. (dpa/si)