Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Gesamtkosten nehmen deutlich zu

Kosten für Bürgergeld belasten Rentenkasse: Zehn Milliarden Euro – in einem Jahr

Die Ausgaben für Arbeitslosengeld und Bürgergeld haben im Jahr 2023 wieder zugenommen, wie aktuelle Daten zeigen. Die Rentenkassen sind ebenfalls betroffen.

Nürnberg – Arbeitslosigkeit geht ins Geld. Und zwar an vielen verschiedenen Ecken und Enden, wie dem IAB-Forum zu entnehmen ist. Das Magazin des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus Nürnberg liefert die aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2023. Demnach stieg die Zahl der Arbeitslosen damals auf 2.609.000, womit sich Deutschland dem Wert von 2.695.000 aus dem ersten Corona-Jahr 2020 annäherte.

Neben 875.000 Empfängern von Arbeitslosengeld (ALG) waren auch 1.734.000 Bezieher von Bürgergeld zu verzeichnen. Die Zuwächse im Vergleich zum Jahr 2022 betrugen 8,2 respektive 7,7 Prozent. Insgesamt kamen 2023 fiskalische Kosten der Arbeitslosigkeit von 67,5 Milliarden Euro zusammen. Dies bedeutete ein Plus von 14,4 Prozent, die Summe machte 1,61 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aus. Im Jahr 2005 waren die Kosten bezogen auf das BIP zwar mit 3,2 Prozent noch doppelt so hoch, 2022 lagen sie jedoch nur bei 1,52 Prozent.

Kosten von Arbeitslosigkeit: 41 Milliarden Euro an Transferzahlungen an ALG- und Bürgergeld-Empfänger

Die Kostensteigerungen insgesamt sind dem Bericht zufolge nicht nur auf die Zunahme der Arbeitslosigkeit zurückzuführen, sondern auch auf die höheren Regelsätze in der Grundsicherung. 2023 war das Jahr, in dem das Bürgergeld den Platz vom Arbeitslosengeld II – besser bekannt als Hartz IV – einnahm.

Mehr als 2,6 Millionen Arbeitslose: Die Kosten summieren sich auf Dutzende Milliarden Euro.

Die direkten Kosten der Arbeitslosigkeit entstehen durch die Transferzahlungen an die Empfänger von ALG und Bürgergeld. 2023 kamen hier einschließlich der abgeführten Sozialversicherungsbeiträge knapp 41 Milliarden Euro zusammen. Also gut 60 Prozent der Gesamtsumme.

Die Bundesagentur für Arbeit zahlte 15,5 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen. Davon entfielen neun Milliarden Euro auf die Auszahlung des Arbeitslosengeldes, die übrigen 6,5 Milliarden Euro auf die Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung für die Arbeitslosen.

Den größeren Posten innerhalb der direkten Kosten bildeten demnach das Bürgergeld und damit zusammenhängende Sozialleistungen wie die Kostenerstattung für Unterkunft und Heizung. Hier kamen 25,1 Milliarden Euro zusammen.

Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2023 laut IAB

Gesamtkosten: 67,5 Milliarden Euro

Ausgaben für Sozialleistungen: 25,1 Milliarden Euro (37,2 Prozent)

Mindereinnahmen bei Sozialbeiträgen: 18 Milliarden Euro (26,6 Prozent)

Ausgaben bei Versicherungsleistungen: 15,5 Milliarden Euro (23 Prozent)

Mindereinnahmen bei Steuern: 8,9 Milliarden Euro (13,2 Prozent)

Bürgergeld verursacht Kosten: Erhebliche Steuerausfälle und Mindereinnahmen

Zu den höheren staatlichen Ausgaben gesellen sich infolge des geringeren Steueraufkommens und der niedrigeren Sozialbeiträge auch weniger Einnahmen bei den Gebietskörperschaften und bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung. Im Jahr 2023 summierten sich auf diesem Weg insgesamt 26,8 Milliarden Euro an indirekten Kosten auf.

Um diese Mindereinnahmen zu berechnen, wird vom durchschnittlichen Einkommen ausgegangen, das die Arbeitslosen im Falle einer Beschäftigung erzielen könnten. Bei den Gebietskörperschaften kamen dem IAB zufolge Steuerausfälle von 8,9 Milliarden Euro zusammen, die Mindereinnahmen infolge der Arbeitslosigkeit betrugen bei den Sozialversicherungsträgern etwa 18 Milliarden Euro.

Mehr als 1,7 Millionen Menschen bekommen Bürgergeld: Die Regelsätze sind seit der Einführung 2023 schon mehrmals gestiegen.

Der Preis der Arbeitslosigkeit: Rentenkassen verlieren fast zehn Milliarden Euro

Die Arbeitslosenversicherung verzeichnet bei Arbeitslosen gar keine Einnahmen, weil vom ALG und vom Bürgergeld keine Beiträge abgeführt werden. Den größten Batzen der 18 Milliarden Euro bekommt die Rentenversicherung zu spüren, der 9,9 Milliarden Euro verloren gehen. Um es zu verdeutlichen: 2023 kostete die Arbeitslosigkeit in Deutschland allein die Rentenkassen fast zehn Milliarden Euro.

Den Krankenkassen gehen aus demselben Grund 5,1 Milliarden Euro durch die Lappen. Bei der Arbeitslosenversicherung waren es 1,8 Milliarden Euro und bei der Pflegeversicherung 1,1 Milliarden Euro.

Krankenkassen sauer auf Politik: „Schere bei Einnahmen und Ausgaben geht weiter auseinander“

Zuletzt hatte bereits Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse (TK), im Focus gemahnt: „Die Schere zwischen Beitragseinnahmen und den Ausgaben im Gesundheitssystem geht immer weiter auseinander. Und die Politik tut nichts dagegen.“ Dass das Bürgergeld ein so großer Kosten-Posten sei – jährlich würden neun Milliarden Euro an den Krankenkassen hängen bleiben –, sei ein „Webfehler im System“.

Bereits im vergangenen Jahr offenbarte eine Umfrage des Business Insider, dass Krankenkassen Einsparungen von rund zehn Milliarden Euro beim Bürgergeld für möglich hielten, wenn sich der Staat zu einem größeren Teil an den Kosten beteiligen würde. Genau dies hatte die Ampel-Koalition eigentlich auch angekündigt.

Fast zehn Milliarden Euro an Kosten im Jahr 2023: Auch für die Rentenkassen sind Arbeitslose teuer.

Auf eine Große Anfrage von CDU und CSU zum Thema gab die scheidende Regierung diese Antwort: „Das Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt in seinen Empfehlungen für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV (gesetzliche Krankenversicherung, d. Red.) eine Umsetzung, sobald es die haushaltspolitischen Rahmenbedingungen im Lichte der wirtschaftlichen Entwicklung zulassen.“ Zunächst sollen also die Wirtschaft wieder in Schwung kommen und die Kassen des Bundes besser gefüllt sein. Nun wird sich die Union dem Thema ohnehin selbst annehmen können.

Arbeitslosigkeit verursacht Milliarden-Kosten: Experten rechnen 2024 mit weiterem Anstieg

Nicht nur die Politiker der künftigen Koalition werden interessiert lesen, was das IAB in seinem Bericht mit Blick auf die weitere Entwicklung schreibt: „Aufgrund der weiter gestiegenen Arbeitslosenzahlen und der abermaligen deutlichen Erhöhung des Regelsatzes in der Grundsicherung Anfang 2024 ist von einer weiteren Zunahme der Kosten der Arbeitslosigkeit im Jahr 2024 auszugehen.“ Die Nullrunde beim Bürgergeld-Regelsatz im aktuellen Jahr werde dämpfend wirken.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

Es folgt dieser Vorschlag an die Adresse der Politik: „Auch im Zuge dieser Ausschläge bei der Kostenentwicklung liegt es daher nahe, den Anpassungsmechanismus so zu ändern, dass eine zeitnahe, aber kontinuierliche Inflationsanpassung erfolgt.“

Aktuell ist die Höhe der Regelbedarfe von der Preis- und Lohnentwicklung sowie von der aktuellen Inflation abhängig, die Fortschreibung findet in der Regel jährlich statt. Dabei wird eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zugrunde gelegt, die das Statistische Bundesamt alle fünf Jahre vornimmt. (mg)

Rubriklistenbild: © IMAGO / Rolf Poss

Kommentare