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Steuer-Revolution ab 2025

Erste Kommunen veröffentlichen Hebesätze – so berechnen Eigentümer ihre Grundsteuer

Für Hausbesitzer tritt die neue Grundsteuer im nächsten Jahr in Kraft. Der Hebesatz, den jede Gemeinde eigenständig festlegt, ist ein wichtiger Bestandteil bei der Berechnung ihrer Höhe. Einige Kommunen haben ihre Entscheidungen bereits bekannt gegeben.

München – Ab dem nächsten Jahr wird die neue Grundsteuer fällig. Auch in Bayern greift ab Januar 2025 das neue Berechnungsmodell. Millionen Grundstückseigentümer warten nun auf einen entscheidenden Wert: den Hebesatz. Erst mit ihm lässt sich die finale Grundsteuer ermitteln. Doch während viele Kommunen sich noch Zeit lassen, haben einige bereits erste Angaben gemacht. Im Vorwege hatten verschiedene Gemeinden und Bundesländer, so auch Hessen, neue, faire Grundsteuer-Hebesätze empfohlen.

Zuständige BehördeBundesministerium der Finanzen
Einnahmen im Jahr 202215,3 Milliarden Euro (Grundsteuer A und B)
GrundsteuerberechnungGrundsteuerwert*Steuermesszahl*Hebesatz
Neues Recht für die Grundsteuer gilt ab dem1. Januar 2025

Neue Grundsteuer zum 1. Januar 2025: Erste Kommunen legen Hebesätze fest

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine der größten Steuerreformen der letzten Jahre in Kraft: Die Grundsteuer wird neu berechnet. Für Eigentümer, von denen einige besonders von Grundsteuer-Erhöhungen betroffen sind, birgt das Unsicherheiten. Denn noch ist unklar, wie hoch ihre zukünftige Steuerlast tatsächlich ausfallen wird.

So wird die Grundsteuer berechnet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

  • Grundsteuerwert: Vom Finanzamt auf Basis der Feststellungserklärung ermittelt
  • Steuermesszahl: Bundesweit gesetzlich festgelegt
  • Hebesatz: Ein von der Stadt oder Gemeinde festgelegter Wert

Am Gesamtaufkommen aus der Steuer, so haben es alle Bundesländer versprochen, soll sich nichts ändern. Darum sollen die Hebesätze eigentlich gewährleisten, dass die Kommunen insgesamt nicht mehr Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen als zuvor.
Eigentlich. Denn es liegt in der Hand der Kommunen – über die sogenannten Hebesätze, die sie eigenständig festlegen können. Für einige Eigentümer und Hausbesitzer könnte es mit der neuen Grundsteuer darum trotzdem teuer werden.

Für Immobilienbesitzer wird neue Grundsteuer ab nächstem Jahr fällig. Wichtiger Faktor für ihre Höhe ist der Hebesatz, den jede Gemeinde selber festlegt. Erste Kommunen haben sich nun festgelegt.

Grundsteuerreform: So berechnen Sie mit dem Hebesatz Ihre zukünftige Grundsteuer

Da viele Messbescheide zeigen, dass die Finanzämter vor allem ältere Grundstücke zum Teil deutlich höher bewerten als in der Vergangenheit, können die Kommunen Eigentümer über die Senkung des Hebesatzes entlasten. Aber sie müssen es eben nicht..

Um zu verhindern, dass die Kommunen die Hebesätze dennoch willkürlich anpassen und so die Einnahmen steigern, bemühen sich viele Bundesländer um Transparenz. Sie veröffentlichen Transparenzregister und sogenannte „faire Hebesätze“ im Internet. Diese sollen sicherstellen, dass die Grundsteuer in einer Kommune insgesamt nicht steigt, sondern auf dem bisherigen Niveau bleibt.

Bundesland:Grundsteuerberechnung über Hebesatz möglich:
BayernNein
Baden-WürttembergTransparenzregister veröffentlicht; Grundsteuer berechenbar
HessenEmpfehlungen veröffentlicht, Grundsteuer berechenbar
Rheinland-PfalzFaire Hebesätze in Planung
SaarlandGrundsteuer berechenbar
NiedersachsenFaire Hebesätze in Planung
BrandenburgFaire Hebesätze und Transparenzregister für November in Planung;
Mecklenburg-VorpommernFaire Hebesätze und Transparenzregister in Planung
ThüringenNein
Nordrhein-WestfalenGrundsteuer berechenbar
Schleswig-HolsteinTransparenzregister veröffentlicht; Grundsteuer berechenbar
SachsenGrundsteuer berechenbar
HamburgHebesatz von 540 auf 975 Prozent angehoben; Grundsteuer berechenbar
Sachsen-AnhaltNein
BerlinHebesatz von 810 Prozent auf 470 Prozent gesenkt ; Grundsteuer berechenbar
BremenGrundsteuer berechenbar; Hebesatz von 695 auf 755 Prozent angehoben

Viele Bundesländer sorgen für Transparenz und veröffentlichen „faire Hebesätze“

Ein Beispiel: Hessen hat bereits im Juni eine Übersicht der empfohlenen Hebesätze für die Grundsteuer B online gestellt. Diese Tabelle zeigt, welcher Hebesatz als „fair“ für jede Kommune angesehen wird, die Einnahmen also darüber in der Gemeinde nicht steigen würden. Dabei gibt es teils erhebliche Veränderungen – sowohl nach oben als auch nach unten. In Frankfurt am Main würde der Hebesatz von 500 auf etwa 855 Prozent steigen, während er in Kassel mit rund 486 Prozent nahezu unverändert bleibt.

Außer in Bayern, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind in allen Bundesländern Transparenzregister mit „fairen Hebesätzen“ bereits online gestellt oder zumindest geplant. Heißt: In den meisten Bundesländern können Eigentümer einsehen, ob ihre Kommune der Emp­feh­lung folgt und einen fairen Hebesatz veranschlagt – oder darüber liegt.

Steuererklärung 2024: Welche Kosten lassen sich absetzen?

Es ist ein Laptop und eine Tasse Kaffee zu sehen.
Das Finanzamt berücksichtigt im Jahr 2024 von sich aus als Werbungskosten einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro – ganz ohne Nachweise, wie Finanztip.de informierte. © Johner Images/Imago
Es sind Geldscheine und ein Autoschlüssel zu sehen.
Die Pendlerpauschale zum Beispiel fällt in der Steuererklärung unter die Werbungskosten. Arbeitnehmer sollten bei den Werbungskosten der Anlage N die korrekte Entfernung von der eigenen Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte angeben – egal, ob sie mit dem Auto, dem ÖPNV, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen. Für den einfachen Arbeitsweg berücksichtigt das Finanzamt die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gibt es sogar 38 Cent je Kilometer, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. (Symbolbild)  © Zoonar/Imago
Ein Mann und eine Frau arbeiten an einem Laptop.
Eine rückwirkende Steuererleichterung hat der Bundesrat Ende November 2024 bewilligt: Der sogenannte Grundfreibetrag – sprich der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird – wurde zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf nun 11.784 Euro für Alleinstehende angehoben, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt genau der doppelte Betrag von 23.568 Euro. (Symbolbild)  © HalfPoint Images/Imago
Ein Mann arbeitet an einem Laptop.
Wer seine Tätigkeit ganz oder teilweise in den eigenen vier Wänden verrichtet, kann für bis zu 210 Tage im Jahr die Homeoffice-Pauschale von sechs Euro pro Tag geltend machen, erinnerte die Deutsche Presse-Agentur. Beschäftigte können die Angaben dazu in der Anlage N der Steuererklärung machen. (Symbolbild) © Johner Images/Imago
Es ist eine Mutter mit ihren zwei Kindern zu sehen.
Für das Steuerjahr 2024 beläuft sich der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro, beziehungsweise 3.306 Euro pro Elternteil, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informierte. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) in Höhe von 2.928 Euro, beziehungsweise 1.464 Euro pro Elternteil. „Somit wirken sich insgesamt 9.540 Euro steuermindernd bei der Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2024 aus“, hieß es. Hinweis: Der Kinderfreibetrag wurde Ende November 2024 rückwirkend auf 6.612 Euro für 2024 erhöht. Zuvor lag er für 2024 bei 6.384 Euro, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. (Symbolbild) © Monkeybusiness/Imago
Hand an einem Rasenmäher im Gras
Wer sich mit der Einkommensteuererklärung beschäftigt, sollte auch an die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen denken. „Wenn jemand für Sie Arbeiten in Ihrem privaten Haushalt erledigt, dann können Sie die dazugehörigen Rechnungen in Ihre Steuererklärung eintragen“, informierte die VLH (Stand: 29. Februar 2024). „Es gilt dabei aber eine Maximalsumme von 20.000 Euro. Das Finanzamt berechnet davon 20 Prozent, sodass Sie am Ende maximal 4.000 Euro im Jahr steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen können.“ (Symbolbild)  © Fotosearch LBRF ocskaymark/agefotostock/Imago
Haushaltshilfe wischt mit einem Tuch über eine Arbeitsplatte in einer Küche.
Zudem können geringfügig angestellte Beschäftigte, die im Haushalt tätig werden, die Steuerlast ebenfalls senken. Hier berücksichtigen die Finanzämter 20 Prozent der Ausgaben, jedoch höchstens 510 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Presse-Agentur zum Thema berichtete. (Symbolbild) © Zoonar.com/gopixa/Imago
Jemand bewegt etwas mit einem Küchenhandschuh an einer Dunstabzugshaube.
Daheim muss etwas repariert oder erneuert werden? Für manche Arbeiten beauftragen Wohnungsbesitzer einen Handwerker – zum Beispiel, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen in den eigenen vier Wänden erledigt werden müssen. Hier sind ebenfalls 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten absetzbar, der Höchstbetrag ist jedoch schon bei 1.200 Euro erreicht. Die Aufwendungen gehören ebenfalls in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. (Symbolbild)  © gmstockstudio/Panthermedia/Imago
Holzleiter in Raum bei Malerarbeiten beim Hausbau
Bei Maßnahmen zur Wärmedämmung, Fenster-, Türen- oder beispielsweise einem Heizungstausch könnten Eigenheimbesitzer „nicht nur Arbeitskosten in der Steuererklärung geltend machen, sondern auch die Materialkosten“, informierte die Lohnsteuerhilfe Bayern zudem. „Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber den normalen Handwerkerleistungen. Bis zu einer gesamten Investitionssumme von 200.000 Euro können 20 Prozent als steuerliche Förderung über drei Jahre verteilt eingeheimst werden.“ Die Voraussetzung sei hier, „dass ein Fachbetrieb die Sanierungsmaßnahmen übernimmt und eine spezielle Bescheinigung erstellt, dass die energetischen Mindestanforderungen erfüllt sind“. (Symbolbild) © Zoonar.com/Robert Kneschke/Imago
Frau am Schreibtisch mit Teetasse und Laptop
Bei den Gesundheitskosten kommen übers Jahr verteilt schnell mal größere Summen zusammen. Einen Teil müssen Steuerzahler selbst tragen. Doch bestimmte Kosten lassen sich als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Steuererklärung angeben. Mussten Steuerzahler in einem Jahr besonders viele Krankheitskosten selbst tragen, kann sich das gegebenenfalls steuermindernd auswirken, so der Hinweis. (Symbolbild)  ©  Westend61/Imago

Erste Gemeinden und Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg veröffentlichen Hebesätze

Einige Gemeinden und Städte – allen voran die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen haben sich sogar schon auf Hebesätze festgelegt: In Berlin sinkt er bei der Grundsteuer B von 810 auf 470 Prozent, in Hamburg steigt er von 540 auf 975 Prozent, Bremen erhöht den Hebesatz von 695 auf 755 Prozent. In Aachen wird der Hebesatz leicht auf 625 Prozent angehoben, während er in Bochum bei 843 Prozent stabil bleibt. Auch in Nordrhein-Westfalen steigen vielerorts die Hebesätze: In 282 Kommunen liegen die neuen Werte über den bisherigen.

Hebesatz sinkt, wo Grundstückspreise gestiegen sind

In einigen Gemeinden sinkt der Hebesatz hingegen, weil dort die Grundstückspreise gestiegen sind. In Köln beispielsweise fällt der Satz von 515 auf 464 Prozent, in Sielenbach von 350 auf 210 Prozent und in Raunheim sogar von 590 auf 151 Prozent. Auch in der bayerischen Gemeinde Illschwang wird der Hebesatz von bisher 350 auf 185 Prozent reduziert.

Wie hoch jedoch der neue Hebesatz für andere Kommunen in Bayern sein wird, „ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt“, schreibt das Bayerische Landesamt für Steuern. Die Gemeinde lege den Hebesatz in einer Satzung fest, heißt es. Erst bis zum 30. Juni des Jahres müsse feststehen, wie hoch der Hebesatz für das entsprechende Jahr sei. 

Rubriklistenbild: © Imago/Chromorange

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