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Beschluss ohne nötige Reform

„In die falsche Richtung“: Renten-Reform beschlossen – doch Kritik von allen Seiten wächst

Das Rentenniveau bleibt stabil. Doch die Altersarmut ist hoch, die Finanzierung unsicher. Nun wird von Friedrich Merz mehr Mut bei der Rente gefordert.

Berlin – Die Bundesregierung will die Rente stabilisieren. Dazu hat das Kabinett unter Bundeskanzler Friedrich Merz am Mittwoch die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent bis ins Jahr 2031 festgelegt. „Gerade in unsicheren Zeiten sendet das Rentenpaket 2025 eine klare Botschaft an alle Generationen: Die Rente bleibt stabil und gerecht“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) dazu. Stabile Renten – was gut klingt, wird aber trotzdem von vielen sehr unterschiedlichen Seiten kritisiert. Einig sind sich die Lager in einer Sache: Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD tun nicht genug, um die Rente tatsächlich zu sichern.

Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) will die Rente stabil halten. Trotzdem prasselt auf die Bundesregierung von allen Seiten Kritik an ihrem fehlenden Mut bei der Zukunft der Rente ein.

Grundsätzlich positiv wertet der Sozialverband Deutschland (SoVD) die Stabilisierung für die mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. „Aber: Bei der Stabilisierung des Rentenniveaus darf natürlich nicht Schluss sein. Das Rentenniveau muss perspektivisch wieder steigen, um die Lebensstandardsicherung zu gewährleisten“, sagt SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der Frankfurter Rundschau von IPPEN.MEDIA.

Für Millionen Rentner wird das Rentenniveau stabilisiert

Der Sozialverband will besonders die gesetzliche Rente stärken. „Generell wünschen wir uns von der neuen Bundesregierung den Mut, eine echte Rentenreform anzugehen, mit der Abkehr vom Mehr-Säulen-Modell [gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge; Anm. d. Red.] hin zur Lebensstandardsicherung über die gesetzliche Rente“, so Engelmeier. Die ehemalige SPD-Politikerin fordert ein Rentenniveau von 53 Prozent, eine höhere Grundrente und, Selbstständige, Beamte sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rente einzahlen zu lassen. „Parallel braucht es Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt für gute Löhne, gute Arbeitsbedingungen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für ein langes gesundes Arbeiten.“

Zukunft der Rente in Gefahr: Kostenexplosion oder Leistungskürzung?

Grund für die Kritik ist die unsichere Finanzierungslage der gesetzlichen Rente. Nach und nach geht mit den Babyboomern die mit Abstand größte Einzahlergeneration in Rente – und wird somit zur mit Abstand größten Empfängergeneration. Zwar dürften mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung in Zukunft einmal wenige Enkelkinder für wenige Kinder zahlen und das Umlagesystem damit wieder stabiler dastehen. Doch bis dahin muss die gesetzliche Rente noch die Herkulesaufgabe stemmen, auch den Boomern ein auskömmliches Altersgeld zu garantieren. Deshalb fordern Fachleute seit Jahren weitreichende Reformen der Rente, um die explodierenden Kosten irgendwie stemmen zu können. Schon jetzt geht zusätzlich zu den Rentenbeiträgen jeder vierte Euro des Bundeshaushalts in den Ausgleich der Rente.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung unter Kanzler Merz sowie Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hat bisher keinen großen Reformplan vorgelegt, der die Zukunft der Rente in Deutschland festlegt. Fakt ist: Die Kosten für die gesetzliche Rente werden mittelfristig explodieren, wenn es weitergeht wie bisher. Entweder müssen also mehr Steuermittel zur Kompensation herhalten, das Renteneintrittsalter erhöht, Leistungen gekürzt werden oder die Sozialversicherungsbeiträge noch weiter steigen. So oder so: Unangenehme Entscheidungen stehen an – werden von der Bundesregierung bisher jedoch nicht getroffen. Stattdessen einigte man sich im Koalitionsvertrag auf die Einrichtung einer Rentenkommission, die bis 2027 Maßnahmen erarbeiten soll. Diesen vom SoVD kritisierte fehlenden Mut von Schwarz-Rot bemängeln auch Beobachterinnen und Beobachter aus dem anderen politischen Lager.

Union und SPD trauen sich nicht an die Rente – auf Kosten der jungen Generationen

Marcel Thum, Professor für Finanzwirtschaft an der TU Dresden erklärte nun in einem Gutachten für die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung, dass Deutschland vor einer „dramatischen demografischen Herausforderung“ stehe. „Ohne Reformen droht der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bis 2050 von 18,6 Prozent auf 22 Prozent zu steigen – mit gravierenden Folgen für Beschäftigte und Unternehmen“, so Thum. Auch auf liberaler Seite werden der Kabinettsbeschluss und die Stabilisierung des Rentenniveaus meist wohlwollend bewertet. Kritik gibt es dort vor allem, dass die Bundesregierung nicht mehr tue und sehenden Auges in eine Finanzierungskatastrophe laufe.

„Die Lebenserwartung der Deutschen ist angestiegen und die jüngeren Kohorten sind deutlich dünner besetzt als die Babyboomer-Generation. Die Kosten der Alterung dürfen aber nicht einseitig den jüngeren Menschen zugeschoben werden“, sagt Finanzexperte Thum und nimmt die Bundesregierung in die Pflicht, echte Reformen anzustoßen: „Deshalb sollte der Nachhaltigkeitsfaktor wiedereingeführt und das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Mit Mütterrente und Haltelinie geht es leider gerade in die falsche Richtung.“

Dass sich bei der Rente etwas tun muss, ist allen klar. Wie, darüber wird eifrig gestritten. Beliebt werden die nötigen Entscheidungen nicht, ohne bittere Nachrichten wird es nicht gehen. Doch selbst die Konfliktparteien sind sich einig: Nichts tun ist keine Option. Der Druck auf die Bundesregierung steigt also.

Rubriklistenbild: © IMAGO/ Hanno Bode/ Funke Foto Services

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