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Stabiles Rentenniveau

Renten-Pläne im Merz-Haushalt: Sozialverband gibt Bas Rückendeckung – und fordert zusätzliche Maßnahme

Die schwarz-rote Koalition will das Rentenniveau bei 48 Prozent sichern – zur Freude des SoVD. Der Verband sieht dennoch Nachbesserungsbedarf.

München – Die Rentenfrage spitzt sich weiter zu: Bis 2036 gehen fast 20 Millionen Babyboomer in Rente, während nur 12,5 Millionen Jüngere nachrücken. Das bringt das deutsche Rentensystem zunehmend ins Wanken. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will gegensteuern und wie versprochen im ersten Schritt das Rentenniveau bei 48 Prozent sichern. Dem Sozialverband Deutschland SoVD geht das nicht weit genug – er unterbreitet einen kontroversen Vorschlag.

Merz-Regierung will Rentenniveau von 48 Prozent – Bas spricht von „stabiler Rente“

Bereits im Koalitionsvertrag hat die Merz-Regierung festgelegt, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu stabilisieren. „Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus.“ Nun wird über die Pläne von Arbeitsministerin Bas beraten. Im Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: „Die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent wird bis zum Jahr 2031 verlängert, sodass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird.“

Was ist das Rentenniveau?

Laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zeigt das Rentenniveau, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum Einkommen von Durchschnittsverdienern ist und wie viel ein Rentner nach 45 Beitragsjahren bekommt. Liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent, bedeutet das: Ein Durchschnittsverdiener erhält später 48 Prozent seines Nettoeinkommens als Rente. Es ist quasi ein Maßstab dafür, wie gut das gesetzliche Rentensystem im Alter sichert.

Nach offiziellen Berechnungen würde das Rentenniveau ohne Änderung von heute 48 Prozent bis 2030 auf 46,9 und 2045 auf 44,9 Prozent sinken. Die Renten würden im Vergleich zu den Einkommen weniger stark steigen. Vor allem die SPD hatte ein stabiles Rentenniveau durchsetzen wollen. „Für die Menschen bedeutet das einmal Stabilität, aber dass sie auch nach einem langen Arbeitsleben die Sicherheit haben, eine stabile Rente zu bekommen“, so Bas in der ARD-Tagesschau.

„Das strukturelle Problem bleibt ungelöst“ – Bas erntet für Renten-Pläne Kritik

Kritik an den Renten-Plänen von Bas kommt unter anderem vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Von einem Rentenniveau von 48 Prozent haben Rentner demnach nur einen geringen Vorteil: Bei 45 Beitragsjahren mache das im Schnitt nur 38 Euro mehr brutto im Monat aus, heißt es in einem Bericht. Für die Rentenkasse bedeute das jedoch Milliardenkosten, die den Bundeshaushalt belasten. Dem IW zufolge müsse der Staat allein 2031 zusätzlich 16,5 Milliarden Euro aufbringen.

Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen

Symbolfoto. Eine Frau und ein Mann sitzen zusammen an einem Tisch mit einem Tablet und unterhalten sich.
Früher in den Ruhestand zu starten, ist für viele Menschen ein großer Wunsch. Mit einer durchdachten Planung und cleverer Nutzung von gesetzlichen und betrieblichen Möglichkeiten lässt sich dieser Traum oft verwirklichen. Hier sind die zehn besten Tipps, wie Sie Ihren Ruhestand vorziehen können. © Juliane Sonntag/Imago
Rente mit 63 ohne Abschläge
Rente mit 63 ohne Abschläge: Wenn Sie 45 Versicherungsjahre vorweisen können, dürfen Sie laut Deutsche-rentenversicherung.de mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das Rentenalter hierfür ist allerdings abhängig vom Geburtsjahr: Für den Jahrgang 1959 liegt es beispielsweise bei 64 Jahren und 2 Monaten (Stand: 2023). Planen Sie also frühzeitig, wie Sie die 45 Jahre erreichen, denn diese Regelung kann Ihnen einen sorgenfreien finanziellen Start in den Ruhestand ermöglichen. © Aida López/Imago
Rente mit 63 mit Abschlägen
Rente mit 63 mit Abschlägen: Auch mit 35 Versicherungsjahren ist ein früher Renteneintritt möglich, jedoch mit Abschlägen. Für jeden Monat vor dem regulären Renteneintrittsalter werden 0,3 % Ihrer Rente abgezogen – maximal bis zu 14,4 %. Diese Kürzungen gelten dauerhaft, weshalb eine genaue Kalkulation essenziell ist, bevor Sie sich für diese Option entscheiden. © Thomas Trutschel/Imago
Betriebliche Rente
Betriebliche Rente: Manche Arbeitgeber bieten laut Stiftung Warentest betriebliche Lösungen, um bereits vor 63 Jahren aus dem Berufsleben auszusteigen. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Firmenregelungen, denn darauf haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch. Eine betriebliche Rente kann jedoch eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer gesetzlichen Rente sein, wenn Ihr Unternehmen solche Modelle unterstützt. © Imago
Mit Altersteilzeit in Rente gehen
Altersteilzeit: Die Altersteilzeit ermöglicht es Arbeitnehmern ab 55 Jahren, schrittweise aus dem Berufsleben auszusteigen. Besonders beliebt ist laut den Experten der Stiftung Warentest das Blockmodell: Hier arbeiten Sie beispielsweise drei Jahre voll und können anschließend drei Jahre lang freigestellt werden. Diese Regelung schafft eine ideale Balance zwischen Arbeit und Freizeit und bereitet optimal auf den Ruhestand vor. © Imago
Mit Vorruhestand früher in Rente gehen
Vorruhestand: Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, in den Vorruhestand zu gehen. Dabei entfällt laut Stiftung Warentest zwar die Arbeitspflicht, das Gehalt wird aber stark reduziert. Oftmals bleibt nur die frühestmögliche Rente mit Abschlägen als Ergänzung, was eine sorgfältige finanzielle Planung erfordert. © Imago
Flexibler Übergang in den Ruhestand
Flexibler Übergang in den Ruhestand: Das Flexirentengesetz ermöglicht seit 2017 einen stufenweisen Übergang in den Ruhestand. Bereits ab 63 Jahren können Sie Altersrente beziehen und gleichzeitig in Teilzeit weiterarbeiten. Diese Lösung bietet nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch mehr Freiheit bei der Gestaltung Ihrer letzten Berufsjahre. © Imago
Wertguthaben aufbauen
Wertguthaben aufbauen: Einige Arbeitgeber erlauben das Ansammeln von Wertguthaben, das Sie später nutzen können, um früher in den Ruhestand zu gehen, berichten die Finanzexperten auf Test.de. Dieses Guthaben entsteht beispielsweise durch Überstunden oder nicht genommene Urlaubstage. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber, um herauszufinden, ob Ihr Betrieb solche Modelle anbietet. © Uwe Umstätter/Imago
Frühzeitige Finanzplanung für Rente
Frühzeitige Finanzplanung: Der Schlüssel zu einem vorzeitigen Renteneintritt liegt laut Dieversicherer.de in einer durchdachten Finanzplanung. Setzen Sie sich schon frühzeitig Ziele und erstellen Sie einen konkreten Plan, wie Sie diese erreichen können. Eine professionelle Beratung ist hierbei besonders hilfreich, um langfristige Sicherheit zu gewährleisten. © Imago
Kostenkontrolle für bequeme Rente
Kostenkontrolle: Je geringer Ihre Ausgaben, desto schneller können Sie Kapital für den Ruhestand ansparen. Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Fixkosten und suchen Sie nach Einsparpotenzialen. Schon kleine Änderungen im Alltag können auf lange Sicht große finanzielle Freiräume schaffen. © Uwe Umstätter/Imago
Private Altersvorsorge
Private Altersvorsorge: Ergänzen Sie die gesetzliche Rente durch private Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen, Riester-Rente oder ETF-Sparpläne. Diese können helfen, finanzielle Lücken zu schließen und den Renteneintritt früher zu realisieren. Lassen Sie sich hierzu umfassend beraten, um die für Sie passende Kombination aus Sicherheit und Rendite zu finden. © Luka Storm/Imago

„Der Gesetzentwurf von Bas schafft keine langfristige Stabilität“, sagt IW-Rentenexperte Jochen Pimpertz. „Das strukturelle Problem bleibt ungelöst. Nach dem neuen Entwurf würde das Sicherungsniveau bis zum Jahr 2035 dennoch bei 46,6 Prozent landen – anstatt bei 45,7 Prozent. Für jüngere Beitragszahler heißt das: Wer nach 2031 in Rente geht, erhält bei gleicher Erwerbsbiografie weniger als jemand, der vorher in den Ruhestand wechselt.“ Eine verlässliche Rente sehe anders aus.

Sozialverband begrüßt Bas‘ Vorstoß – und geht einen Schritt weiter

Unterstützung bekommt Arbeitsministerin Bas dagegen vom SoVD. Wie Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier gegenüber IPPEN.MEDIA betont, begrüße der Sozialverband den Vorstoß, das Rentenniveau bei 48 Prozent zu sichern, „um Altersarmut nachhaltig zu vermeiden“. Sie geht sogar einen Schritt weiter: „Besser wäre unserer Einschätzung nach hier gar eine Anhebung auf 53 Prozent, um den Menschen nach einem langen Erwerbsleben auch eine auskömmliche Rente zu sichern.“

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas will das Rentenniveau bei 48 Prozent sichern. Dem Sozialverband SoVD geht das nicht weit genug. (Montage)

Generell gab es laut Engelmeier mit Blick auf die Rente bei dem am Dienstag (24. Juni) durch Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgestellten Haushalt keine negativen Überraschungen – „für 2026 bleiben wir erwartungsfroh und optimistisch“. „Die Bezuschussung der Deutschen Rentenversicherung stellt mit über 122 Milliarden Euro den größten Posten des Bundeshaushaltes dar. Das müssen uns für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner allerdings auch Wert sein.“

Klingbeil erntete von Engelmeier zuletzt Kritik, da er im Haushalt 2025 keine allgemeine Senkung der Stromsteuer eingeplant hat. Obwohl das Versprechen im Koalitionsvertrag festgehalten wurde, sollen private Haushalte und Familien erst einmal nicht von den zu hohen Strompreisen entlastet werden. Auch konkrete Mittel für Menschen mit Behinderung bleiben vorerst aus. Stattdessen will Kanzler Merz bei Inklusion und Teilhabe den Rotstift ansetzen – zum Ärger von Hunderttausenden.

Hunderte Euro weniger: Mütterrente fehlt im Haushalt der Merz-Regierung

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, merkt kritisch an, dass die geplante Mütterrente noch auf sich warten lässt. Da sie noch nicht gesetzlich vereinbart sei, müsse sie im aktuellen Haushalt nicht berücksichtigt werden. Laut der DRV können Rentnerinnen erst 2028 mit einer Auszahlung rechnen. „Konkret bedeutet dies, dass der zusätzliche halbe Entgeltpunkt, der heute 20,40 Euro monatlich brutto entspräche, frühesten 2028 ausgezahlt würde“, so Bentele.

Die VdK-Präsidentin führt aus: „Bei einer 65-jährigen Rentnerin, die 1990 mit 30 Jahren ein Kind zur Welt gebracht hat, wäre dies ein Verlust von 490 Euro brutto. Gerade Mütter mit sehr kleinen Renten sind aber auf dieses Geld angewiesen.“ Daher werde der VdK mit dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) und der DRV Möglichkeiten für eine schnellere Umsetzung ausloten. (cln/dpa)

Rubriklistenbild: © Montage/Anna Ross/Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

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