Erbschaftssteuer
Erbschaft: Diese Erleichterungen für die Übertragung des Eigenheims könnten bald Realität werden
Die Konservativen und die Sozialdemokraten haben individuelle Pläne, wie die Erbschaftssteuer modifiziert werden sollte. Einige bieten Erleichterungen beim Vererben von Immobilien.
Berlin - Für Erben könnte sich dieses Jahr einiges ändern. Nach der Bundestagswahl gilt eine Regierungskoalition aus Union und SPD als wahrscheinlich. Beide Parteien thematisierten im Wahlkampf die Erbschaftssteuer. Doch teilweise mit unterschiedlichen Positionen.
Dobrindt: „Erbschaftsteuern für Eigenheime sind zu hoch“
„Die Erbschaftsteuern für Eigenheime sind zu hoch. Die Menschen haben Angst davor, dass Immobilien nicht vererbt werden können, weil ihnen der Staat zu tief in die Tasche greift“, sagte CSU Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der Bild vergangenes Jahr. Diese Angst sei berechtigt. „Deshalb müssen wir die Erbschaftsteuer für Eigenheime reduzieren.“
Erbschaft: Union will Freibeträge erhöhen
Dobrindt plädierte dafür, dass Eigenheime steuerfrei an die nächste Generation übertragen werden können, wenn sie mindestens zehn Jahre selbst genutzt oder vermietet werden. Unionsfraktionsvize Jens Spahn (CDU) sagte Bild: „Leistung muss sich lohnen. Daher wollen wir zum Beispiel Überstunden und das innerhalb der Familie vererbte Eigenheim besserstellen.“
Die Union will zudem die Freibeträge für Erben erhöhen. Für Ehegatten und Lebenspartner sollen sie auf, 835.000 Euro angehoben werden. Für Kinder auf 660.000 und Enkelkinder auf 330.000 Euro.
Erben: Immobilien in guter Lage ziehen Besteuerung nach sich
Hintergrund ist eine Regelung, die seit 2023 für die Bewertung von Immobilien gilt. Seitdem soll der Marktpreis der Immobilien mehr berücksichtigt werden. Das führt auch dazu, dass Erben von kleineren Immobilien in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienpreisen Erbschaftssteuer zahlen müssen - wen sie nicht selbst in der Immobilie wohnen. Die Freibeträge liegen aktuell bei 500.000 Euro für Eheleute und Lebenspartner, 400.000 Euro für Kinder und bei 200.000 bei Enkeln.
Allerdings kann man auch jetzt mit guter Planung steuerschonend vererben. Eine Option wäre eine Schenkung an die gewünschte Person. Geht das Eigenheim an den Ehepartner oder Lebensgefährten, fällt keine Schenkungsteuer an. Auch die Behaltenspflicht von zehn Jahren gilt nicht. Bei einer Schenkung an ein Kind hat es im Erbfall einen Freibetrag von 400.000 Euro. Die Freibeträge bei Schenkungen werden alle zehn Jahre neu gewährt.
SPD will Privilegierung und Unternehmensvermögen einschränken
Der potenzielle Koalitionspartner der Union, die SPD, hat bezüglich der Erbschaftssteuer andere Prioritäten. Sie will die „übermäßige Privilegierung großer Unternehmensvermögen“ einschränken, sodass mehr Steuern fällig werden. Bei der Erhöhung der Erbschaftssteuer gehe es jedoch nicht um „Omas Häuschen oder das Häuschen der Eltern, sondern tatsächlich um viele Millionen-Euro-Erbschaften“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, dem SWR. Diese sollten nach ihrem Willen stärker besteuert werden.
Diese Mehreinnahmen könne man gezielt nutzen, führt Mast weiter aus. Zwar könne man Steuern nicht zweckgebunden einnehmen, „aber man kann natürlich dafür sorgen, dass dann parallel zu den geplanten Einnahmen auch mehr Investition in Bildung stattfindet.“ Sollten CDU/CSU und SPD tatsächlich die nächste Regierungskoalition bilden, ist bisher noch nicht klar, welche Forderungen zum Thema Erbschaftssteuer umgesetzt werden. Im aktuellen Sondierungspapier der Parteien taucht das Thema Erbschaftssteuer nicht auf. (mit Material der dpa)
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