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Freigrenze beachten

Erbschaftsteuer: So gehen Sie vor, wenn Sie eine Immobilie steuerfrei erben

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Wer eine Immobilie erbt muss grundsätzlich darauf Steuern zahlen. Es gibt aber auch Freigrenze, bis zu der keine Steuern fällig werden.

In Deutschland wechselt jährlich Vermögen in Form von Erbschaften die Generation. Viele Bürger haben die Möglichkeit, steuerfrei zu erben, wenn sie die Freibeträge berücksichtigen.

München – Etwa zehn Prozent aller Erwachsenen in Deutschland haben in den 15 Jahren zwischen 2002 und 2017 geerbt oder eine größere Schenkung erhalten. Im Schnitt beliefen sich die Erbschaften auf etwa 85.000 Euro, die Höhe der Schenkungen lag bei rund 89.000 Euro. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW), der Universität Vechta und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) ergab, dass die durchschnittlichen Summen im Vergleich zu früheren Zeiträumen um etwa 20 Prozent gestiegen sind.

Wer aber erbt, muss so einiges beachten, insbesondere wenn es um die Steuern geht. Generell gilt: Erben und Beschenkte müssen Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen. Der Gesetzgeber hat jedoch je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hohe Freibeträge vorgesehen, um sicherzustellen, dass sich Erben für die Annahme des Nachlasses nicht verschulden müssen. Das bedeutet unter anderem, dass es möglich ist, steuerfrei zu erben. Besondere Regeln gelten dabei für Immobilien. Hier der Überblick.

Steuerfrei erben: Unter diesen Bedingungen zahlt man auf die Immobilien keine Steuern

Ein Haus oder eine Wohnung steuerfrei zu erben, ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Erben sollten sich gründlich informieren und die geltenden Freibeträge und Steuerklassen berücksichtigen. Dies kann helfen, hohe steuerliche Belastungen zu vermeiden und den Nachlass bestmöglich zu nutzen. Hohe Steuern können ein Erbe nämlich durchaus stark schmälern.

Um ein Haus oder eine Wohnung steuerfrei zu erben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Erben sollten sich gründlich informieren, da Steuern, Pflichtteile oder unerwartete Kosten den Nachlass schnell teuer machen können. Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Übersicht über die geltenden Freibeträge und Ausnahmeregelungen.

So können Kinder beispielsweise ein Familienheim bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steuerfrei erben. Ehegatten können eine gemeinsam erworbene Immobilie ohne Flächenbegrenzung erben. Voraussetzung ist, dass der Erbe die Immobilie zehn Jahre lang selbst nutzt und dort wohnt. Auch der Verstorbene muss das Wohneigentum bis zu seinem Tod selbst genutzt haben.

Wenn das Familienheim innerhalb dieser zehn Jahre verkauft oder vermietet wird, wird die Steuerbefreiung rückwirkend ungültig. Ausnahmen gibt es nur bei zwingenden objektiven Gründen wie einem Todesfall oder erheblicher Pflegebedürftigkeit.

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer: So viel dürfen Sie steuerfrei erben

Die Höhe der Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben den höchsten Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Kinder und Enkelkinder haben geringere Freibeträge. Hier die Freibeträge im Detail:

  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kind oder Enkelkind, das anstelle eines verstorbenen Kindes erbt: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Personen der Steuerklasse I: 100.000 Euro
  • Personen der Steuerklasse II und III: 20.000 Euro

Zusätzlich gibt es für überlebende Ehegatten und Kinder unter 27 Jahren einen besonderen Versorgungsfreibetrag. Die Steuerklassen haben nichts mit den „echten“ Steuerklassen zu tun und sind umso vorteilhafter, je näher sich Erbende und Erblassende standen.

Besonderer Fall: Immobilie gehört beiden Ehepartnern

Alles, was also über die Freigrenzen hinaus geht – beispielsweise wenn der Wert einer Immobilie höher liegt – wird versteuert. Je nach Steuerklasse und Höhe des Vermögens beträgt der Steuersatz dann zwischen sieben und 43 Prozent.

Ein besonderer Fall tritt auf, wenn beide Ehepartner zu gleichen Teilen im Grundbuch der Immobilie eingetragen sind. In diesem Fall kann der komplette Freibetrag für jede Hälfte ausgeschöpft werden. Das bedeutet, dass ein Eigenheim, das beiden Teilen einer Ehe zu gleichen Teilen gehört, sogar in Höhe von 800.000 Euro steuerfrei an ein einzelnes Kind übertragen werden kann.

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