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Bruttolohnschwelle in Deutschland

Bürgergeld-Ende 2025: So viel müssen Sie dafür verdienen

Das Bürgergeld betrachten viele Menschen als zu hoch. Die Meinung gewinnt an Boden, dass sich Arbeit oft nicht lohne. Wie viel Geld ist wirklich nötig, um aus dem Bürgergeld zu kommen?

Berlin – Mit der neuen Bundesregierung soll das Bürgergeld, das unter der Ampel-Koalition eingeführt wurde, wieder abgeschafft werden. Die neue Grundsicherung soll nach dem Willen von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch im Laufe des Jahres Gestalt annehmen. Dabei soll vor allem auch der Anpassungsmechanismus geändert werden, damit Empfänger und Empfängerinnen nicht von zu großen Erhöhungen profitieren. Bei der letzten Bürgergeld-Erhöhung im Jahr 2024 war der Eindruck entstanden, dadurch lohne sich das Arbeiten nicht mehr.

Raus aus dem Bürgergeld: So viel Geld muss man brutto verdienen

Diese These ist seither mehrmals widerlegt worden. Allerdings gibt es für viele Geringverdiener Probleme beim Wechsel von Teilzeit in Vollzeit – hier lohnt es sich wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge nicht immer, mehr zu arbeiten, da dann Sozialleistungen wie das Wohngeld gekürzt werden.

Diese Erkenntnis ist nun nochmal vom Portal Sozialpolitik untermauert worden. Dort wurde genau untersucht, wie viel Geld ein Bürgergeld-Empfänger brutto (und netto) verdienen muss, um kein Recht auf das Bürgergeld mehr zu haben.

Im bundesweiten Durchschnitt muss eine alleinstehende Person demnach 1403 Euro brutto (1149 Euro netto) im Monat verdienen, um aus dem Bürgergeld zu kommen. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind reichen 900 Euro brutto (800 Euro netto), für Paare sind 2454 Euro brutto (1925 Euro netto) vonnöten. Ein Single müsste dazu 25,3 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten, um die nötige Bruttolohnschwelle zu erreichen, Alleinerziehende müssen 16,2 Wochenstunden arbeiten. Ein Paar muss 44,2 Wochenarbeitsstunden zum Mindestlohn aufweisen.

Tabelle: Dieses Gehalt braucht man, um kein Bürgergeld mehr zu beziehen

SingleAlleinerziehend mit 1 Kind (14 J)Alleinerziehend mit 2 Kindern (14 J)PaarPaar mit 1 Kind (5 J)Paar mit 2 Kindern (5 J)Paar mit 2 Kindern (14 J)
Bruttolohnschwelle1403 Euro900 Euro600 Euro2454 Euro1881 Euro1273 Euro1676 Euro
Kindergeld255 Euro510 Euro255 Euro510 Euro510 Euro
Unterhaltsvorschuss394 Euro788 Euro
Kinderzuschlag120 Euro239 Euro297 Euro594 Euro594 Euro
Wohngeld241 Euro462 Euro578 Euro67 Euro463 Euro769 Euro732 Euro
Nötige Wochenarbeitszeit zum Mindestlohn25,3 Stunden16,2 Stunden10,8 Stunden44,2 Stunden33,9 Stunden22,9 Stunden30,2 Stunden

Die Unterschiede variieren dabei je nach Region teilweise deutlich. In München und Umgebung müssen Alleinstehende dem Portal zufolge mindestens 1870 Euro brutto verdienen, um aus dem Bürgergeld zu kommen. Kinderlose Paare müssen im Süden sogar fast 3000 Euro brutto aufs Konto bringen, bevor sie die Grundsicherung nicht mehr erhalten. Auch in den Ballungsräumen um Hamburg und Frankfurt am Main liegt die Bruttolohnschwelle für Paare jenseits der 2500 Euro.

Vom Bürgergeld in die nächste Sozialleistung: Vor allem Alleinerziehende haben es schwer

Raus aus dem Bürgergeld zu sein, bedeutet allerdings nicht, dass man dann gar keine Sozialleistungen erhält, wie die Tabelle eindrücklich zeigt. So sind viele Geringverdiener trotz Überschreiten der Lohnschwelle für das Bürgergeld noch auf Wohngeld, Kinderzuschläge und bei Alleinerziehenden auf Unterhaltsvorschüsse angewiesen.

Um vollständig ohne Sozialleistungen auskommen zu können, müsste nach dieser Rechnung eine alleinerziehende Person mit einem Kind mindestens 1876 Euro brutto verdienen, um die Kosten, die durch den Staat abgedeckt werden, auszugleichen. Das Kindergeld gibt es unabhängig vom Gehalt. Diese alleinerziehende Person müsste dazu 34 Stunden pro Woche zum Mindestlohn arbeiten, um dieses Gehalt zu verdienen. Angesichts der oft fehlenden Betreuungsmöglichkeiten ist das für Geringverdienende schwer zu erreichen.

Rubriklistenbild: © Hanno Bode/ Imago

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