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Neue Anpassungsregeln
Bürgergeld-Nachfolge unter Merz: So viel Geld bekommen Arbeitslose künftig
Die neue Regierung möchte das Bürgergeld abschaffen und stattdessen eine neue Grundsicherung für Arbeitslose einführen. Weniger Geld erhalten Leistungsempfänger dadurch wohl nicht.
Maßgeblich zur Diskussion um das Bürgergeld hat damals auch ihre Höhe bzw. die Erhöhung um zwölf Prozent im Jahr 2024 beigetragen. Damals stieg der Regelsatz für Alleinstehende von 502 auf 563 Euro, was mit der hohen Inflation begründet war. Das empfanden viele Menschen in Deutschland als ungerecht. 2025 gab es dann keine weitere Anpassung. Wie geht es also unter schwarz-rot weiter?
Neue Regeln für die Grundsicherung: Regierung muss das Existenzminimum abedecken
Konkret geäußert hat sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nicht zu der geplanten Höhe der Neuen Grundsicherung. Es gibt aber Hinweise im Koalitionsvertrag. Zudem gibt es einige Grundregeln, die zur Ermittlung des Regelsatzes gelten und auch bei einer Gesetzesänderung weitergelten werden.
So ist die Bundesregierung zur Wahrung des Existenzminimums verpflichtet, das bestimmt das Grundgesetz. 2010 hatte hierzu das Bundesverfassungsgericht auch ein Urteil abgegeben: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind“, heißt es in dem Urteil.
Dabei wurde auch erläutert, dass der Gesetzgeber das Existenzminimum regelmäßig „auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren“ zu messen hat. Das wird mit dem jährlichen Existenzminimumbericht getan.
Bürgergeld-Regelsätze bleiben 2026 gleich: Merz kann Grundsicherung nicht einfach kürzen
Im aktuellen Existenzminimumbericht (vorgelegt am 5. November 2024) wird beschrieben, dass die Höhe des aktuellen Bürgergeldes zum 1. Januar 2026 unverändert bleiben sollte. „Für die Zwecke dieses Berichts wird damit für 2025 bzw. 2026 ein Regelbedarfsniveau bei Alleinstehenden von 6.756 Euro (563 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 12.144 Euro (1.012 Euro/Monat) angesetzt“, heißt es. Auch die Regelbedarfe für Kinder sollten gleich bleiben.
Damit kann die Merz-Regierung nicht weniger Bürgergeld oder Grundsicherung auszahlen, als hier festgesetzt. Dafür spricht auch der Bestandschutz im Sozialgesetzbuch: Demnach dürfen Leistungen nicht dauerhaft gekürzt werden. Wenn sie über dem Existenzminimum liegen, dann bleiben sie einfach so lange unverändert, bis sie das Existenzminimum wieder unterschreiten.
Bürgergeld-Reform hat Anpassungsmechanismus verändert und Inflation deutlich mehr berücksichtigt
Was die neue Regierung aber verändern kann, ist der Anpassungsmechanismus. Also: Wie die Regelsätze angepasst werden, damit sie dem Existenzminimum entsprechen. Mit dem Bürgergeld wurde ein neues Verfahren entwickelt. Dazu werden zu 70 Prozent die Inflation und zu 30 Prozent die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt. Zusätzlich kam aber noch ein weiteres Instrument hinzu, die sogenannte „ergänzende Fortschreibung“, die die Inflationsrate nochmal in einem gesonderten Zeitraum berücksichtigt. Daher kam es zu der besonderen Bürgergeld-Erhöhung: Die Inflationsrate wurde höher bewertet als nach dem alten System, sodass die Empfänger mehr Geld bekamen.
Merz-Kabinett: Neue Namen, alte Bekannte – die Komplette Liste in Bildern
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD dazu folgendes vereinbart: „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen“. Das bedeutet, dass die „ergänzende Fortschreibung“ gestrichen werden dürfte. In Zukunft wird die Neue Grundsicherung also wieder nach dem alten Hartz-IV-Modell errechnet.
Vergleich Bürgergeld und Hartz IV: Empfänger hätten weniger Geld bekommen
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat berechnet, welchen Unterschied der alte Anpassungsmechanismus und das im Bürgergeld-Modell bei den Regelsätzen ausmacht. So hätten die Regelsätze ausgesehen, wenn die Ampel-Koalition das Bürgergeld nicht eingeführt hätte:
Jahr
Regelbedarf nach alter Anpassung
Regelbedarf nach Bürgergeld-Regeln
2022
449 Euro
-
2023
469 Euro
502 Euro
2024
512 Euro
563 Euro
2025
535 Euro
539 Euro
2026 (Schätzung)
560 Euro
564 Euro
Hier sieht man: Auch nach dem Bürgergeld-Modell war die Erhöhung auf 563 Euro im Jahr 2024 am Ende zu hoch gegriffen, in diesem Jahr läge der Regelsatz eigentlich niedriger. Aufgrund des Bestandschutzes ist eine Kürzung jedoch ausgeschlossen. Ohne Bürgergeld-Reform hätten Langzeitarbeitslose jedoch „nur“ 512 Euro/Monat im Jahr 2024 bekommen, gefolgt von einer Erhöhung auf 535 Euro in diesem Jahr.
Empfänger könnten auch 2027 keine Erhöhung bekommen – laut Verbänden schon jetzt zu gering
Empfänger können also erstmal davon ausgehen, dass es bis 2027 nicht mehr Geld geben wird. Ab 2027 könnte es wieder eine Erhöhung geben – die allerdings geringer ausfallen wird als im Bürgergeld.
Dabei kritisieren Sozialverbände bereits jetzt, dass die Regelsätze der Grundsicherung zu niedrig seien. Er decke nicht den wahren Bedarf, erklärte etwa der Paritätische Gesamtverband. Bei der Berechnung gebe es methodische Mängel, denn schon bei der Referenzgruppe werde nicht geprüft, ob diese ihren Bedarf decken könne oder schon eine Mangellage auf das Existenzminimum übertragen werde. Dazu fließen nur zwei Drittel der tatsächlichen Ausgaben in den Bürgergeld-Regelsatz ein.
Kritik an Berechnung der Grundsicherung-Höhe: Wichtige Faktoren „nicht in besondererweise berücksichtigt“
Statt 563 Euro müsste es laut dem Wohlfahrtsverband einen Regelsatz in Höhe von 813 Euro geben. Die Summe ergebe sich, wenn das Statistikmodell bei der Berechnung konsequent angewendet werde und die Streichung einiger Bereiche wegfalle.
Auch die gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung kritisierte die Entwicklung der Regelsätze. Beim Blick auf die Entwicklung der Verbraucherpreise werde der Durchschnitt aller Konsumgüter genutzt, während sich einzelne Güter „extremer“ entwickelt hätten. Das gelte für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke – und den Strompreis. Auch der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden. „Das wird bei der Regelbedarfsanpassung aber nicht in besonderer Weise berücksichtigt“, heißt es in der Analyse für die Hans-Böckler-Stiftung.