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Zähes Ringen

Der Termin steht schon fest: Streit um 15 Euro Mindestlohn geht in finale Runde

Die Kontroverse um die Lohnuntergrenze geht in die letzte Runde: Das Expertengremium wird Ende Juni seine Bewertung zum neuen Mindestlohn abgeben.

Berlin – 15 Euro – das ist die Zahl, die im Raum steht. Es soll der künftige Mindeststundenlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein. Eine „Hausnummer“, die im Koalitionsvertrag der Regierung unter Friedrich Merz festgehalten wurde, und von vielen Ökonominnen und Ökonomen für vertretbar gehalten wird. Doch die Fachleute monieren auch: Wenn das Gremium Ende Juni ihre Empfehlung für die Anhebung der Lohnuntergrenze in Deutschland bekanntgibt, muss dies unabhängig von politischen Versprechen geschehen. Nicht nur der Zeitdruck auf die Kommission wächst.

Mindestlohn unter Druck: Wie politisch darf die Lohnuntergrenze werden?

Am 30. Juni fallen die Würfel. Dann soll die Mindestlohnkommission als unabhängiges Gremium eine neue Mindestlohn-Höhe vorschlagen und der Bundesregierung ihren fünften Evaluationsbericht über die Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorlegen. Doch wie unabhängig kann das Gremium noch entscheiden?

Ende Juni wird das Expertengremium seine Empfehlung für den neuen Mindestlohn bekanntgeben. Es stehen 15 Euro im Raum. Das Ringen um die neue Lohnuntergrenze spitzt sich zu.

„Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar. Zuletzt hatte SPD-Chef Lars Klingbeil 15 Euro Mindestlohn versprochen– und die Mindestlohnkommission sogar gewarnt: „Ein Mindestlohn von 15 Euro wird 2026 erreicht, wenn die Mindestlohnkommission sich selbst ernst nimmt und umsetzt, was in ihrer Geschäftsordnung steht.“

Was ist die Mindestlohnkommission?

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das 2014 im Rahmen des Mindestlohngesetzes gegründet wurde, um sicherzustellen, dass die Lohnuntergrenze fair, wirtschaftlich tragfähig und sozial ausgewogen bleibt.

Die Kommission, die aus jeweils drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften, einem oder einem Vorsitzenden und zwei Wissenschaftlern ohne Stimmrecht besteht, prüft alle zwei Jahre, ob und in welchem Umfang der Mindestlohn angepasst werden sollte. Sie schlägt anschließend, unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung, der Beschäftigungslage und der wirtschaftlichen Gesamtsituation, eine angemessene Höhe vor – nicht zu niedrig für Beschäftigte, aber auch nicht so hoch, dass Arbeitsplätze gefährdet werden.

Die nächsten Beratungen der Kommission werden bis zum 30. Juni 2025 abgeschlossen sein. Dann wird sie einen Beschluss darüber fassen, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 sein sollte.

Stichtag rückt näher: Expertenkommission gibt neue Mindestlohn-Empfehlung ab

Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Doch die Mindestlohnkommission hat in ihrer neuen Geschäftsordnung festgelegt, dass sich der Mindestlohn zum einen nachlaufend an der Tariflohnentwicklung und zum anderen an EU-Richtlinien orientieren solle, nach denen der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Median-Einkommens der Beschäftigten beträgt.

Dieser Medianlohn teilt die Bevölkerung in zwei gleich große Gruppe – eine, die mehr verdient und eine, die darunter liegt. Dieser mittige Wert ist weniger anfällig für statistische Ausreißer. Nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung läge er in diesem Jahr bereits bei 15,12 Euro.

Entwicklung des Mindestlohns von 2015 bis 2025

JahrMindestlohn/Euro pro Stunde
20158,50 Euro
20168,50 Euro
20178,84 Euro
20188,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro
1. Januar 20219,50 Euro
1. Juli 20219,60 Euro
1. Januar 20229,82 Euro
1. Oktober 202212,00 Euro
202312,00 Euro
202412,41 Euro
202512,82 Euro

„Es wäre richtig, wenn die Mindestlohnkommission jetzt eine Erhöhung in Richtung 15 Euro vorschlägt“, bestätigt Sebastian Dullien, Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung gegenüber IPPEN.MEDIA. Der Bundestag sei bei Verabschiedung der Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022 auf 12 Euro mit der Absicht, die Kaufkraft deutlich zu erhöhen, von einer normalen Inflationsentwicklung ausgegangen. Die unerwartet hohe Inflation der vergangenen Jahre habe die Bemühungen konterkariert: „Eine Anpassung in Richtung 15 Euro würde jetzt in etwa das damals beabsichtigte Kaufkraftniveau wieder herstellen“, so Dullien.

Ökonom mit Entwarnung: Keine negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt

Konjunkturell seien jedoch damit durch die Anpassung keine großen Effekte zu erwarten: „Die Lohnsumme der Mindestlohnempfangenden ist gesamtwirtschaftlich nicht so bedeutend, dass wir hiervon einen spürbaren Konsumschub erwarten würden“. Das Gleiche gelte für die Inflation: Die jetzt anstehende Erhöhung sei nicht in einer Größenordnung, die eine Lohn-/Preisspirale auslösen werde.

Ebenso wenig sei aber auch ein relevanter Beschäftigungseffekt zu erwarten, wie Studien zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zeigten: „Sorgen vor einem spürbaren Beschäftigungsverlust durch die anstehende Erhöhung sind deshalb übertrieben“, gibt Dullien Entwarnung.

IW-Experte: „Unabhängigkeit der Kommission muss erhalten bleiben“

Christoph Schröder, Tarifpolitik-Experte beim Ökonom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln sieht das naturgemäß etwas anders: „Es gibt durchaus einen Kipppunkt, bei dem die Mindestlohnerhöhung anfängt, Arbeitsplätze zu kosten“. Doch wo dieser liegt, könne laut Schröder niemand genau sagen. Für ihn stehe daher fest: „Die Gesamtabwägung muss stimmen und die Lohnuntergrenze sollte nicht in Riesenschritten angehoben werden“, sondern sich vorsichtig dem Tariflohn nähern.

Je nach Berechnungsmethode könne der Mindestlohn im Korridor zwischen knapp 14 Euro im unteren Bereich und knapp 15 Euro als Obergrenze liegen, so eine schriftliche Stellungnahme des IW zur Anhörung zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns aus dem März.

Schröder fordert jedoch: „Die Mindestlohnkommission sollte dabei ihre Unabhängigkeit erhalten und ihre Entscheidungen nicht auf Basis politischer Versprechen treffen.“ Zuletzt hatten verschiedene Arbeitgeberverbände vor einer Erhöhung auf 15 Euro gewarnt und betont, dass jede politische Vorgabe eine unzulässige Einmischung in die Arbeit der Kommission sei.

Rubriklistenbild: © Imago/Thorsten Wagner

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