Mitwirkungspflicht
Bürgergeld-Empfänger unter Verdacht: Warum manche nicht richtig mitarbeiten
Bürgergeld-Empfänger sind mit dem Vorurteil konfrontiert, nicht arbeiten zu wollen. Eine aktuelle Umfrage zeigt, wie viele tatsächlich nicht alles tun, um die Grundsicherung zu verlassen.
Nürnberg – Wer Bürgergeld bezieht, hat Mitwirkungspflichten. Denn die Sozialleistung soll zwar das Existenzminimum sichern, ein Grundrecht im deutschen Sozialstaat, dennoch ist es kein bedingungsloses Einkommen. Ehe jemand die Grundsicherung erhält, muss das private Vermögen eingesetzt werden. Erst dann gibt es Geld. Zudem müssen die Empfänger aktiv mitwirken, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Bürgergeld-Empfänger wegen Minderheit der „Totalverweigerer“ im Fokus
Das Bürgergeld stand jedoch in der Kritik, weil die Einforderung der Mitwirkung nicht mehr gegeben sei. Viele Empfänger würden konsequent Arbeit ablehnen, kritisierte vor allem die Union. Die Rede war von „Totalverweigerern“. Wie viele es gibt, ist unklar. Offizielle Zahlen gibt es nicht, lediglich die Zahl der Sanktionen für abgelehnte Stellen. 2024 waren das knapp 24.000. Mit Blick auf die 1,86 Millionen Erwerbsfähigen in der Grundsicherung, die dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen, sind das lediglich 1,3 Prozent – und davon lehnen nicht alle mehrfach Stellen ab. Wirkliche „Totalverweigerer“ sind also noch seltener.
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Nun gibt es jedoch neue Zahlen zur Mitwirkung von Bürgergeld-Empfängern. Sie beziehen sich also nicht auf „Totalverweigerer“ an sich, sondern spiegeln lediglich eine Selbsteinschätzung im Umgang mit den Jobcentern. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat dazu zwei Befragungen zu ihren Erfahrungen mit den Jobcentern ausgewertet. Eine These, zu der sich die Befragten positionieren sollten, lautete: „Ich gebe mein Bestes, um den Bürgergeldbezug zu beenden.“
91 Prozent der Empfänger gibt ihr Bestes, um Bürgergeld zu verlassen – neun Prozent jedoch nicht
Die mit zusammengerechnet 91 Prozent deutliche Mehrheit der Menschen im Bürgergeld stimmt der Aussage zu – und macht damit nach dem eigenen Selbstverständnis alles, um aus dem Bürgergeld-System zu entkommen. Im Umkehrschluss sehen stimmen neun Prozent der Befragten diese These mindestens „eher nicht“ oder „überhaupt nicht“ zu. Letzteres sind jedoch lediglich drei Prozent. „Möglicherweise könnten diese Leistungsberechtigten ihre Mitwirkungspflichten besser erfüllen, tun dies aber aus bestimmten Gründen nicht“, erklären die IAB-Forschenden dazu.
Die Motivation ist unklar – ebenso, woran die jeweiligen Personen es festmachen. Das IAB erklärt die Antwort unter anderem damit, dass sie davon ausgehen, „auf absehbare Zeit in jedem Fall auf finanzielle Unterstützung angewiesen zu sein, beispielsweise weil sie krank sind oder sich um pflegebedürftige Angehörige oder Kinder kümmern“.
Hürden stehen einigen Bürgergeld-Empfängern im Weg
Im Januar 2025 waren etwa 530.203 Alleinerziehende vom Bürgergeld abhängig. Hier lässt sich eine – bedarfsdeckende – Erwerbsarbeit häufig nur schwer mit der Kindererziehung verbinden. Viele von ihnen sind deshalb etwa Aufstocker, beziehen also zusätzlich zum Gehalt Bürgergeld. Zudem haben viele Betroffene andere sogenannte Vermittlungshemmnisse, also entweder Krankheiten oder Behinderungen und können deshalb nur bedingt arbeiten – und haben damit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Was klar ist: Diese neun Prozent sind keine „Totalverweigerer“ – auch die drei Prozent nicht, die der These „überhaupt nicht“ zustimmen.
Um diese Hürden abzubauen und Menschen den Ausweg aus dem Bürgergeld zu ermöglichen, will die neue Koalition die Vermittlung in Arbeit stärken. Dazu sollen auch eine verbesserte Gesundheitsförderung und Reha-Maßnahmen zählen.
Grundsicherung-Empfänger haben Angst vor Sanktionen – kann Mitarbeit „im Weg stehen“
Eine weitere Ursache für die Angabe der befragten Bürgergeld-Empfänger könnten auch die Sanktionsmöglichkeiten selbst sein. Denn die Drohkulisse kann laut IAB-Studie auch Stress hervorrufen. Die Angst „war schon da“, zitieren die Forscher eine Befragte. Diese Angst habe sie als „lähmend“ empfunden. Damit könne sie einem gelungenen Beratungsprozess „auch im Weg stehen“. Immer wieder betonen Fachleute, besonders des IAB, dass es bei Sanktionen immer auf das richtige Maß ankomme.
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