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Verbreitetes Vorurteil

Bürgergeld-Betrug: Ausländer im Fokus – Aufklärung zur „sozialen Hängematte“

Das Bürgergeld habe als „soziale Hängematte“ eine Anziehungskraft auf Ausländer, so das Klischee. Empfänger hätten keine Arbeitsanreize. Was steckt dahinter?

München – Immer wieder rückt der Ausländeranteil unter den Bürgergeld-Empfängern in den Fokus. Sei es der Bezug der Grundsicherung durch Ukrainer oder etwa durch andere Geflüchtete: Der Vorwurf – die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung spricht von einem „Mythos“– der Anziehungskraft der „sozialen Hängematte“ in Deutschland hält sich hartnäckig – der des Leistungsmissbrauchs ist dabei auch nicht weit.

Bürgergeld als „soziale Hängematte“: Stiftung klärt über Ausländer-Mythos auf

In einer neuen Veröffentlichung setzt sich die Hans-Böckler-Stiftung mit diversen „Mythen“ über den deutschen Sozialstaat auseinander – unter anderem auch mit dem, dass das Bürgergeld eine „sozialen Hängematte“ für Nicht-Deutsche sei. Der Eindruck entsteht, weil Ausländer fast die Hälfte aller Bürgergeld-Empfänger ausmachen: 2,7 Millionen von insgesamt 5,7 Millionen Bedürftigen hat keinen deutschen Pass.

Anreise, Asylantrag, Bürgergeld-Bezug: Der Mythos der sozialen Hängematte und des Leistungsmissbrauchs durch Empfänger ohne deutschen Pass ist nicht haltbar. (Montage)

„Doch die Wahrheit ist: Gerade einmal vier Prozent der Empfänger beziehen zu Unrecht Grundsicherung oder Arbeitslosengeld“, heißt es in der Veröffentlichung der Hans-Böckler-Stiftung – mit Verweis auf Daten aus dem Jahr 2022. Hintergrund: Auch Nicht-Deutsche haben Anspruch auf Bürgergeld – und Arbeitslosengeld – wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Beim Arbeitslosengeld müssen sie etwa zwölf Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein und entsprechend in die Versicherung eingezahlt haben.

Ausländer können einen Bürgergeld-Anspruch haben – Geflüchtete unter bestimmten Bedingungen

Anspruch auf Bürgergeld haben Ausländer, wenn sie aus einem EU-Land, aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommen und bereits zuvor einmal beschäftigt waren und unfreiwillig arbeitslos sind. Auch Aufstocker, also Erwerbstätige, deren Gehalt nicht existenzsichernd ist, bekommen Grundsicherung.

Dazu ist leistungsberechtigt, wer einen Aufenthaltstitel hat. Geflüchtete, die Asyl bekommen haben, können also ebenfalls die Grundsicherung beziehen. Davor erhalten sie lediglich die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Laut Bundesagentur für Arbeit sind 41,6 Prozent der Menschen aus Asylländern arbeitslos gemeldet. Bei den gesondert aufgeführten Ukrainern gingen Anfang des Jahres 31,7 Prozent einer Beschäftigung nach.

Hürden des Arbeitsmarktes halten viele Flüchtlinge im Bürgergeld

Das liegt zum einen an den hohen Hürden, welchen Geflüchtete bei der Arbeitsmarktintegration begegnen. Eine davon ist etwa die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen aus dem Ausland. Dazu haben besonders geflüchtete Frauen mit Kindern Probleme, Arbeit und Kinderbetreuung zu vereinbaren. Ebenfalls eine häufige Hürde sei die „Schlüsselkompetenz“ der Sprachkenntnis, erklärte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Ein weiterer Grund für die langsamere Arbeitsaufnahme von Geflüchteten ist laut den Arbeitsmarktforschern der „Sprache zuerst“-Ansatz in Deutschland. Unter Ländern, die einem solchen „nachhaltigen Integrationsansatz“ folgen, sei Deutschland führend, erklärten die Fachleute. Eine schnelle Arbeitsaufnahme ohne Spracherwerb und weitere Qualifizierung führe dagegen oft zu prekären Beschäftigungsverhältnissen in gering qualifizierten Berufen. Damit droht ebenfalls der Bürgergeld-Bezug – dann als Aufstocker.

Ausländische Bürgergeld-Empfänger bekommen seltener Sanktionen – Unterschied aber minimal

Was ein mögliches Fehlverhalten und gegen sie verhängte Sanktionen angeht, sind Empfänger ohne deutschen Pass statistisch nicht auffällig – im Gegenteil. Im Februar – die neusten Daten der Arbeitsagentur – hatten 8784 ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens eine Sanktion bekommen. Das sind lediglich 0,5 Prozent der etwa 1,9 Millionen Personen. Das ist statistisch weniger als die Sanktionierungsquote unter allen Bürgergeld-Empfängern, die bei 0,7 Prozent liegt.

Rubriklistenbild: © Carsten Koall/Daniel Löb/dpa

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