Arbeitslosigkeit
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld und Bürgergeld?
Wer seinen Job verliert, erhält staatliche Unterstützung. Doch es gibt zwei Möglichkeiten: Das Arbeitslosengeld und das Bürgergeld. Was ist der Unterschied?
Berlin – Millionen von Menschen sind jährlich in Deutschland auf Hilfeleistungen angewiesen. Eine Arbeitslosigkeit ist bei heutiger Wirtschaftslage nicht unwahrscheinlich. Sollten Arbeitende also ihren Job verlieren, können diese auf Antrag bei der Agentur für Arbeit ihren Lebensunterhalt weiter sichern. Doch wo liegt der Unterschied zwischen Bürgergeld und Arbeitslosengeld?
| Alles Wichtige in Kürze | Arbeitslosengeld | Grundsicherung f. Arbeitsuchende |
|---|---|---|
| Anspruch | Mindestdauer sozialversicherungspflichtige Beschäftigung | Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit |
| Bezugsdauer | max. 12 Monate (für Ältere bis zu 24 Monate) | Unbegrenzt, sofern Hilfebedürftigkeit besteht |
| Höhe | 60 % des früheren Nettogehalts (67 % mit Kind) | 563 Euro für Alleinlebende |
Der zentrale Unterschied ist, dass das Arbeitslosengeld über die Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Die Erwerbstätigen, die darauf Anspruch haben, haben also vorher selbst Beiträge dafür gezahlt. Es ist höher als die Grundsicherung, die Bezugsdauer jedoch begrenzt. Dagegen ist das Bürgergeld steuerfinanziert und soll das Existenzminimum sichern, unabhängig davon, wie lange die Hilfebedürftigkeit besteht.
Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Das Arbeitslosengeld gilt als Versicherungsleistung und wird auf Basis der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt. Diese Unterstützung soll im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit das fehlende Einkommen ersetzen. Die Bedingung für die Inanspruchnahme ist außerdem, dass der Erwerbslose mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten kann. Die Dauer der Auszahlung ist befristet und beläuft sich meist auf zwölf Monate.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die Anwartschaftszeit: Die arbeitslose Person muss mindestens 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosmeldung versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auch eine freiwillige Versicherung wird hinzugezählt. Berechnet wird die Anwartschaftszeit, indem alle Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb des 30-Monate-Zeitraumes zusammengerechnet werden.
Zur Berechnung der Anwartschaftszeit werden zusätzlich folgende Zeiten berücksichtigt:
- Freiwillige Arbeitslosenversicherung aus beispielsweise Selbstständigkeit
- Erziehung eines Kindes bis zum 3. Lebensjahr
- Bezug von Krankengeld
- Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst
Bei bestimmen Bedingungen kann beim Arbeitslosengeld-Anspruch eine kürzere Anwartschaftszeit greifen
Es kann in besonders Fällen auch die kürzere Anwartschaftszeit greifen, wenn häufig befristete Beschäftigungen ausgeübt wurden. Sechs Monate oder mehr versicherungspflichtige Zeiten genügen dann in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Beschäftigungen im Voraus auf höchstens 14 Wochen befristet waren und das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate einen bestimmten Wert nicht überschreitet.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Bruttogehalt der vergangenen zwölf Monate. Bei der Berechnung wird allein der eingezahlte Teil in die Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Um den Tageswert des Brutto-Arbeitsentgelts zu ermitteln (Bemessungsentgelt), wird der beitragspflichtige Teil des Gehalts durch 365 Tage geteilt.
Von diesem Betrag werden Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung abgezogen, was letztendlich das tägliche Netto-Entgelt (Leistungsentgelt) beziffert. Das Arbeitslosengeld pro Tag sind dann 60 Prozent des Leistungsentgelts.
Wann besteht Anspruch auf Bürgergeld?
Das Bürgergeld, oder auch bald neue Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine staatliche Sozialleistung, die von Steuern finanziert wird. Verdienen Menschen zu wenig und können damit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, so wird mit dieser Leistung das Existenzminimum abgesichert. Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld ist, dass die Person erwerbsfähig ist, also keine Krankheit oder Behinderung besteht.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Der festgelegte Regelsatz beträgt 2025 563 Euro für Alleinstehende, Paare erhalten zusammen 1012 Euro, Kinder je nach Alter weniger. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei der Übernahme der Miet- und Heizkosten durch die Jobcenter gelten Obergrenzen. Strom muss aus dem Regelsatz gezahlt werden.
| Berechtigte Person | Regelsatz-Höhe |
|---|---|
| Alleinlebenede | 563 Euro |
| Paare | 506 Euro (pro Person) |
| Volljährige Kinder bis 25 Jahre | 451 Euro |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 471 Euro |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 390 Euro |
| Kinder 0 bis 5 Jahre | 357 Euro |
Bei Antragstellung müssen Vermögensverhältnisse offengelegt werden. Während des ersten Jahres gilt eine sogenannte Karenzzeit. In diesem Zeitraum darf das Angesparte behalten werden, wenn es 40.000 Euro nicht überschreitet. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft wird der Betrag auf 15.000 Euro festgesetzt.
Wie läuft der Antrag auf Grundsicherung?
Um Bürgergeld erfolgreich zu beantragen, müssen also folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Mindestalter von 15 Jahren bereits erreicht
- Altersgrenze für die Rente noch nicht überschritten
- Wohnsitz befindet sich in Deutschland oder ist Lebensmittelpunkt des Antragsstellers
- Es kann mindestens drei Stunden täglich gearbeitet werden
- Die Person oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft müssen zudem hilfebedürftig sein
Auch Personen, die nicht erwerbsfähig sind, können unter Umständen Bürgergeld empfangen, unter der Bedingung, dass sie mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Zum Begriff Bedarfsgemeinschaft zählen nicht nur Einzelpersonen, sondern auch in einem Haushalt lebende und füreinander verantwortliche Menschen, wie beispielsweise Ehepaare, eingetragene Lebenspartner oder Familie.
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