Tabelle zeigt Leistungen
Tabelle gibt Übersicht: Weniger Geld für Asylbewerber ab dem Jahr 2025
Mit Beginn des Jahres 2025 erhalten Flüchtlinge weniger finanzielle Hilfe. Die monatlichen Auszahlungen fallen merklich. Eine Tabelle präsentiert die neuen Leistungssätze.
Berlin – Geflüchtete erhalten im kommenden Jahr weniger Geld. Die monatlichen Bedarfssätze im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes fallen zum 1. Januar 2025 um 13 bis 19 Euro im Monat niedriger aus, als noch 2024. Hintergrund ist eine Entscheidung der Bundesregierung von Ende Oktober, die Gelder für Flüchtlinge zu kürzen. Besonders die FDP unter Finanzminister Christian Lindner hatte Druck gemacht – mit Blick auf die nötigen Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt.
Leistungen für Flüchtlinge sinken: Tabelle zeigt, wie viel sie bekommen
Alleinstehende erhalten 2025 441 Euro im Monat. Das sind 19 Euro weniger als der bisherige Satz von 460 Euro. Wer als Paar in einer gemeinsamen Wohnung lebt oder alleine in einer Sammelunterkunft untergebracht ist, erhält nun 397 Euro – statt bisher 413 Euro. Die Sätze für Kinder und Jugendliche sowie unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, sind geringer.
| Gruppe | Notwendiger Bedarf | Notwendiger persönlicher Bedarf | Gesamt (2025) |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende | 245 € | 196 € | 441 € |
| Paare in einer Wohnung | 220 € | 177 € | 397 € |
| Geflüchtete in Sammelunterkunft | 220 € | 177 € | 397 € |
| Erwachsene in einer stationären Einrichtung | 196 € | 157 € | 353 € |
| Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern | 196 € | 157 € | 353 € |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 258 € | 133 € | 391 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 196 € | 131 € | 327 € |
| Kinder bis 5 Jahre | 173 € | 126 € | 299 € |
| Quelle: Bundesarbeitsministerium |
Jugendliche Asylbewerber im Alter von 14 bis 17 Jahren erhalten ab dem 1. Januar 2025 17 Euro weniger. Ihr Satz liegt dann bei 391 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren fallen die Leistungen 14 Euro niedriger aus. Sie erhalten 327 Euro. Für Kleinkinder gibt es nun 299 Euro monatlich – und damit 13 Euro weniger als bisher.
Zahlungen an Asylbewerber sind an Preise und Löhne gekoppelt – und können fallen
Es ist zudem möglich, dass die Asylbewerber Sachleistungen statt Geld erhalten. In den Beträgen sind die Kosten der Unterkunft, sowie für Heizung und Strom noch nicht enthalten.
Die Höhe der Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind an die bundesdurchschnittliche Entwicklung der Preise und Nettolöhne gekoppelt. Dementsprechend werden sie gemäß der Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt es für Asylbewerber jedoch keinen Bestandsschutz. Deshalb ist es möglich, dass die Leistungen 2025 zurückgehen. Beim Bürgergeld gibt es stattdessen eine Nullrunde – der Regelsatz bleibt also wie bisher bei 563 Euro für Alleinstehende.
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