Wegen gestiegener Löhne
Weniger Netto vom Brutto für Gutverdiener: So viel mehr zahlen Sie ab 2025
Berlin – Im Jahr 2025 steigen die Sozialabgaben für Gutverdiener. Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums zeigt, dass die dafür wichtigen Beitragsbemessungsgrenzen steigen sollen. Das tun sie regelmäßig, diesmal aber soll der Anstieg untypisch stark sein. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, hatte eine Sprecherin des Ministeriums einen Bericht der Bild diesbezüglich bestätigt.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen – und treiben Sozialabgaben hoch
In der gesetzlichen Rentenversicherung sollen die Beiträge künftig bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro fällig werden (von vorher 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten). Die Aufteilung zwischen Ost und West entfällt. Wer mehr als 8.050 Euro verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Wie sieht das in Zahlen aus? Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) soll der Rentenbeitrag bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleiben. Bei der Obergrenze von 8.050 Euro würde ein Beitrag von 1.497,30 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung anfallen.
Zum Vergleich: 2024 sind es 1.404,30 Euro (West), beziehungsweise 1.385,70 Euro (Ost). Ostdeutsche zahlen 2025 also rund 112 Euro drauf.
Auf jegliches Einkommen, das oberhalb der Grenze liegt, werden keine zusätzlichen Beiträge fällig – das heißt, für die Rentenversicherung spielt es keine Rolle, ob jemand die 8.050 Euro im Monat verdient oder 10.000 Euro, der Beitrag bleibt gleich. Aufgrund der demografischen Entwicklung geht das BMAS ab 2028 von einem wachsenden Rentenbeitrag aus. Bis 2035 soll er auf 22,3 Prozent steigen. Anschließend soll „dank des Generationenkapitals“ eine weitere Periode der Stabilität eintreten, die dann bis 2045 andauern soll.
Auch die Krankenversicherung wird teurer – Kinderlose zahlen höhere Sozialabgaben
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls deutlich steigen, und zwar von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro im Monat. Der Entwurf soll sich bereits innerhalb der Regierung in der Ressortabstimmung befinden, sagte die dpa dazu unter Berufung auf einen Sprecher.
Hier ist die Berechnung ein Stück weit komplexer, da sich die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen. Bei der Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz derzeit bei 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Kinderlosen sind es vier Prozent, Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag jeweils zur Hälfte, also 1,7 oder 2,0 Prozent. Die Zahlen für 2025 sind noch nicht sicher; laut der Tagesschau gehen die Krankenkassen schon jetzt von einer Erhöhung aus. Bei einem Einkommen von 5.512,50 Euro im Monat wäre für Kinderlose ein Pflegebeitrag von 220,50 Euro fällig. 2024 sind es noch 207 Euro.
Dazu kommen die Beiträge für die Krankenversicherung. Diese setzen sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz (festgelegt auf 14,6 Prozent für 2024) und einem individuellen Zusatzbeitrag, festgelegt von den Krankenkassen, den sich Arbeitnehmer und -geber teilen. Einen der höchsten Beitragssätze hat mit 3,28 Prozent die KKH Kaufmännische Krankenkasse (Stand 2024, Quelle: Krankenkassen.de). Zum Vergleich: Die hkk erhob (2024) 0,98 Prozent individuellen Zusatzbeitrag. Jemand, der 5.512,50 Euro verdient und bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse versichert ist, müsste also in etwa 984,64 Euro im Monat Krankenversicherungsbeitrag zahlen. 2024 sind es noch 925,29 Euro.
| 2024 | 2025 | |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten | 8.050 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175 Euro | 5.512,50 Euro |
| Rentenbeiträge bei einem Einkommen von 8.050 Euro | 1.404,30 Euro (West) oder 1.385,70 Euro (Ost) | 1.497,30 Euro |
| Pflegeversicherungsbeiträge (Einkommen 8.050 Euro) | 207 Euro (Kinderlos) | 220,50 Euro (Kinderlos) |
| Krankenkassenbeiträge (Einkommen 8.050 Euro) | 925,29 Euro (versichert bei KKH Kaufmännische Krankenkasse) | 984,64 Euro (versichert bei KKH Kaufmännische Krankenkasse) |
| Summe Sozialabgaben (Einkommen 8.050 Euro) | 2.536,59 Euro (West) oder 2.517,99 Euro (Ost) | 2.703,44 Euro |
Quellen: Deutsche Rentenversicherung und Krankenkassen.de, eigene Rechnung
Sozialverband fordert höhere Beitragsbemessungsgrenze – „Bundesregierung sollte noch mehr Mut zeigen“
Alles zusammen – also gesetzliche Rentenversicherung, Pflegebeitrag und Krankenversicherungsbeitrag – würde eine kinderlose Person mit einem monatlichen Einkommen von 8.050 Euro im Jahr 2025 etwa 2.703,44 Euro kosten. Diese Summe bleibt über diesem Einkommen dank der Beitragsbemessungsgrenzen gleich. In diesem Jahr belaufen sich die Sozialabgaben auf 2.536,59 Euro (West) oder 2.517,99 Euro (Ost).
Dem Sozialverband VdK reicht das nicht. „Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine faire Anpassung, geht aber noch nicht weit genug. So werden Gutverdienende stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherungen beteiligt. Die Bundesregierung sollte allerdings noch mehr Mut zeigen“, sagte Verena Bentele, Präsidentin des VdK, in einer Verbandsmeldung. Laut dem Verband müssten die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf die Werte der Rentenversicherung steigen. „Dies hätte nach der geplanten Anhebung eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8.050 Euro zur Folge.“
Laut dem Bundesarbeitsministerium ist die „sehr gute Lohnentwicklung“ in Deutschland für die Anhebung bei den Beitragsbemessungsgrenzen verantwortlich. Deutschlandweit stiegen die Löhne um 6,44 Prozent. Nun sollen die Bemessungsgrenzen dafür sorgen, dass sich die Besserverdienenden „entsprechend der Lohnentwicklung“ an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. (Laernie mit dpa)
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