Freibeträge wichtig
Tabelle zeigt: So viel Steuern kommen bei einer Rente von 1300 Euro auf Sie zu an
Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Rentner müssen auf ihre Einkünfte Steuern zahlen. Ob und wie viel das ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
München – Endlich den Ruhestand genießen, ohne Tag für Tag hart für sein Geld arbeiten müssen. Viele Menschen sehen sich die eigene Rente herbei. Dennoch heißt es weiterhin Steuern zahlen, denn auch von der Rente als Einkommen müssen Bürger in Deutschland grundsätzlich einen Teil an den Staat abführen.
Doch nicht jeder Rentner muss letztendlich auch Steuern bezahlen. Der zu versteuernde Betrag hängt nicht nur von der Rentenhöhe ab, sondern auch vom Zeitpunkt des Renteneintritts. Doch was bedeutet das für Rentenbezieher, die monatlich 1300 Euro brutto erhalten?
Auch Rentner sind steuerpflichtig: Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag wichtige Faktoren
In Deutschland gibt es für Rentnerinnen und Rentner einen in der Regel jährlich angepassten Grundfreibetrag. Für das Jahr 2024 beträgt dieser 11.604 Euro. Einkünfte, die diesen Betrag nicht überschreiten, sind steuerfrei. Sollte der steuerpflichtige Rentenanteil jedoch höher sein, sind Rentnerinnen und Rentner laut Lohnsteuerhilfeverein dazu verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass am Ende auch Steuern gezahlt werden müssen. Neben dem Grundfreibetrag müssen Rentnerinnen und Rentner auch ihren persönlichen Rentenfreibetrag berücksichtigen. Dieser stellt den prozentualen Anteil der Rente dar, der steuerfrei bleibt. Der Rentenfreibetrag hängt davon ab, in welchem Jahr die Rente erstmalig bezogen wurde und steigt für Neurentner jährlich an, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt.
| Renteneintritt | Rentenfreibetrag |
| bis 2005 | 50 Prozent |
| 2006 | 48 Prozent |
| 2007 | 46 Prozent |
| bis 2020 | jährliche Reduktion um zwei Prozent |
| 2021 | 19 Prozent |
| 2022 | 18 Prozent |
| 2023 | 17,5 Prozent |
| 2024 | 17 Prozent |
| bis 2058 | jährliche Reduktion um 0,5 Prozent |
Quelle: gegen-hartz.de, Lohnsteuerhilfeverein
Rentenfreibetrag bleibt für Rentner gleich und schrumpft für Neurentner jedes Jahr
So gilt für Rentnerinnen und Rentner, die 2005 in Rente gingen, ein Rentenfreibetrag von 50 Prozent. Für diejenigen, die ab dem 1. Januar 2024 ihre Rente beziehen, liegt der Freibetrag bei 17 Prozent. Dieser Freibetrag bleibt für die betroffenen Personen während ihres gesamten Lebens gleich, auch wenn ihre Rente im Laufe der Jahre angepasst wird. Wie aus der Tabelle hervorgeht, wird der Rentenfreibetrag für Neurentner jedoch jedes Jahr kleiner. Bis 2058 müssen Neurentner ihre Rente vollständig versteuern.
Ob und wie viel Steuern eine Rentnerin oder ein Rentner zahlen muss, hängt auch davon ab, ob weitere Posten in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Laut Lohnsteuerhilfeverein zählen dazu beispielsweise Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, die private Haftpflichtversicherung, sowie Handwerkerkosten und Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Nachgelagerte Besteuerung ab 2005
Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung wurde mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführt und trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Der Gedanke dahinter: Was erwerbstätige und steuerpflichtige Personen für ihre Altersvorsorge aufwenden, würde zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug würden spätere Renteneinkünfte stärker besteuert.
Quellen: Gablers Wirtschaftslexikon, DRV
Beispielrechnung zur Steuerpflicht bei Rentnern bei Rente von 1300 Euro
Nehmen wir an, eine alleinstehende Rentnerin tritt zum 1. Januar 2024 in den Ruhestand ein. Sie erhält aufgrund ihrer früheren Einkünfte eine monatliche Rente von 1300 Euro brutto. Damit beläuft sich ihre jährliche Bruttorente auf 15.600 Euro. Aufgrund des Jahres ihres Renteneintritts beträgt ihr Rentenfreibetrag 17 Prozent. 2652 Euro bleiben somit steuerfrei, 12.948 Euro sind zu versteuern.
Laut Lohnsteuerhilfeverein werden von diesem Betrag noch etwa 11,5 Prozent der Bruttojahresrente für Vorsorgeaufwendungen (gesetzliche Krankenversicherung, Pflegepflichtversicherung) und Werbekosten- sowie Sonderausgabenpauschale abgezogen. Am Ende ergibt sich ein steuerpflichtiges Einkommen von etwa 11.010 Euro. Da dieser Betrag unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro für das Jahr 2024 liegt, müsste die Rente in dieser hypothetischen Rechnung nicht versteuert werden.
Rechnung im Überblick
Bruttojahresrente (15.600 Euro) - Rentenfreibetrag (2652 Euro) - Vorsorgeaufwendungen (1800 Euro) - Werbekosten- und Sonderausgabenpauschale (138 Euro) = Steuerpflichtiges Einkommen (11.010 Euro)
Da der steuerpflichtige Anteil von 12.948 Euro der Jahresrente jedoch über dem Grundfreibetrag liegt, müssen Rentnerinnen und Rentner in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben. Dies gilt in der Regel auch für Rentenbezüge darunter, etwa in Höhe von 1200 Euro. Mit einer Rente von 2000 Euro monatlich sind hingegen ziemlich sicher Steuern fällig.
Rentner müssen auch bei gestiegenen Bezügen nicht automatisch Steuern bezahlen
Erhält die Rentnerin im genannten Beispiel 2025 eine Rentenerhöhung, so steigt auch das steuerpflichtige Einkommen. Diese sind laut DRV vollständig steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag bleibt jedoch unverändert. Daher könnte der Rentnerin trotz Rentenerhöhung theoretisch eine Steuerpflicht drohen. Laut dem Informationsportal gegen-hartz.de ist die Sorge davor jedoch in vielen Fällen unbegründet. Denn auch der steuerliche Grundfreibetrag wird in der Regel angehoben. Und laut Lohnsteuerhilfe sind mögliche Steuern infolge einer Rentenanpassung zunächst nur „marginal“.
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Um eine spätere Rente von etwa 1300 Euro zu erhalten, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Beispielrechnung im Durchschnitt während ihrer Erwerbstätigkeit ein Einkommen von 2700 Euro erzielt haben. (jm)
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