Mit Beispiel-Rechnung
2000 Euro Rente: Was davon nach Steuern und Abzügen übrig bleibt
Wer eine Rente von beispielsweise 2000 Euro erwartet, erhält nicht den ganzen Betrag. Ein Teil geht bereits weg, bevor das Geld auf dem Konto ist. Ein Überblick über Abzüge bei der Rente.
Berlin – Zum Juli dürfen sich Rentnerinnen und Rentner zwar auf eine saftige Erhöhung der Rente freuen, doch Vorsicht: Was für Lohn und Gehalt gilt, gilt auch für die Rente – Brutto ist nicht gleich Netto! Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den Abzügen und rechnen Ihnen vor, was Ihnen mit einer Bruttorente von 2000 Euro am Ende bleibt.
Was wird alles von der Bruttorente abgezogen?
Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten und ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Generell werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern von der Bruttorente abgezogen. Doch bereits an dem Punkt Steuern wird es schwierig.
Denn nicht jeder, der eine gesetzliche Rente bezieht, muss darauf tatsächlich Steuern zahlen. Ob das auf einen selbst zutrifft, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu gehören zum Beispiel das Renteneintrittsjahr, etwaige Freibeträge und steuermindernde Ausgaben. Und all das ist von Person zu Person unterschiedlich.
Wie viel geht von meiner Rente für die Kranken- und Pflegeversicherung weg?
Aber bleiben wir erst einmal bei den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Aufwendungen werden prozentual berechnet. Rentner zahlen für die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von derzeit 14,6 Prozent – also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst für sich festlegt. Auch diesen tragen Rentner genau zur Hälfte – das macht noch einmal etwa ein Prozent aus.
Den Anteil zur Pflegeversicherung von derzeit 4 Prozent für Kinderlose und 3,4 Prozent für Eltern bezahlen Rentnerinnen und Rentner komplett selbst. Von dem in der Renteninformation genannten Betrag gehen damit ungefähr 12 Prozent monatlich ausschließlich für Kranken- und Pflegeversicherung weg. Bei einer Rente von 2000 Euro im Monat sind das in etwa 240 Euro.
Rentenberater und Fachbuchautor Thomas Gasch warnt davor, diese Belastung zu unterschätzen: „Die Gesamthöhe der Beiträge kann das Hauptproblem bei der Rente werden“, sagt er.
Wie viele Steuern fallen auf meine Rente an?
Das kommt vor allem darauf an, wann man in den Ruhestand gegangen ist. Denn der versteuernde Rentenanteil wird gerade von Jahr zu Jahr schrittweise angehoben. Deshalb bleibt bei Ruheständlern mit einem früheren Renteneintritt auch mehr Rente unversteuert.
Immerhin: Seit diesem Jahr wächst der zu versteuernde Rentenanteil nur noch in 0,5-Prozent-Schritten. Deshalb versteuern Rentnerinnen und Rentner beispielsweise bei einem Renteneintritt 2025 bereits 83,5 Prozent ihrer Rente, bei einem Renteneintritt 2026 84 Prozent. Ab dem Renteneintrittsjahr 2058 soll dann die gesamte Rente versteuert werden.
Wer nun 2024 erstmals Altersruhegeld beziehen möchte, versteuert davon 83 Prozent. Die restlichen 17 Prozent sind steuerfrei. Bei einer gesetzlichen Jahresrente von 24.000 Euro (monatlich 2000 Euro) sind also 19.920 Euro zu versteuern, die übrigen 4.080 Euro nicht. Dabei bleibt der steuerfreie Rentenanteil laut Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale NRW während der gesamten Rentenbezugszeit konstant.
Kann sich die Steuerlast in der Rente durch Freibeträge mindern?
Ja, das geht. An erster Stelle nennt Carola Fischer von der Bundessteuerberaterkammer den steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro. Wessen Rente und Einkommen komplett darunter liegen, muss also keine Steuern zahlen. Darüber hinaus senken Sonderausgaben die Steuerlast. Darunter fallen Fischer zufolge die Rentner-Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zudem können außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Das können die Kosten für neue Brillen, Zahnersatz oder Unterhaltszahlungen sein.
Auch ein bewilligter Grad der Behinderung (GdB) kann die Steuerlast senken. Bereits ein GdB von 20 bringt Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern einen zusätzlichen Freibetrag von derzeit 384 Euro pro Jahr ein. Je nach Umfang der Behinderung kann der Freibetrag auf derzeit 11.900 Euro anwachsen. Den entsprechenden Antrag stellen Betroffene bei ihrem örtlichen Versorgungsamt.
Wie kann ich die Steuern auf meine Rente ausrechnen?
Um das herauszubekommen, werden Grundfreibetrag sowie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und sonstige Freibeträge von der zu versteuernden Rente abgezogen. Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen. Von dem möchte das Finanzamt etwas abhaben – in der Regel zwischen 7 und 14 Prozent und damit weniger als das, was zu Erwerbszeiten üblich ist.
Wie die Steuerrechnung aussehen kann, zeigt Fischer anhand einer ledigen Person mit einer monatlichen Bruttorente von 2000 Euro bei einem Renteneintritt im Jahr 2024. Der steuerpflichtige Anteil liegt also bei 83 Prozent.
Die jährlichen Renteneinkünfte belaufen sich demnach auf 24.000 Euro, wovon 19.920 Euro (also 83 Prozent) zu versteuern sind. Abzüglich der Sonderausgaben in Höhe von maximal 1900 Euro und außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 500 Euro verbleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 17.520 Euro. Nach der sogenannten Grundtabelle für 2024, die zusätzlich den Grundfreibetrag berücksichtigt, wären im Schnitt rund 6,5 Prozent Steuern zu zahlen. Das entspricht etwa 1139 Euro pro Jahr, beziehungsweise 95 Euro pro Monat.
Und wie viel Netto bleibt mir dann von meinen 2000 Euro Bruttorente?
Von den angenommenen 2000 Euro sind unter dem Strich also mindestens 240 Euro Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und 95 Euro Steuer abzuziehen. Das sind in Summe 335 Euro, etwa 16,8 Prozent. Von den 2000 Euro Rente verbleiben am Ende also nur rund 1665 Euro im Geldbeutel.
Wer einen Sicherheitspuffer einbauen will, sollte besser ein paar Prozentpunkte mehr in Abzug bringen. Denn geringer wird die Belastung eher nicht. Zusätzlich knabbert die Inflation am Geld.
Abzüge und Steuern auf die Rente: Worauf sollte ich mich für die Zukunft einstellen?
Thomas Gasch packt seine Prognose für gesetzlich Rentenversicherte in einen einzigen Satz: „Die Belastung wird sehr wahrscheinlich steigen.“ Als Gründe nennt er die zu erwartenden höheren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den bis auf 100 Prozent steigenden Steueranteil sowie Rentenerhöhungen, die wiederum die Steuerlast nach oben treibt.
Für private Rentenversicherungen gelten abhängig von den Vertragskonditionen andere Regeln. Bei Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Hinzuverdiensten sowie der privaten Krankenversicherung müssen angehende Rentnerinnen und Rentner ebenfalls anders rechnen. Übrigens: Den Solidaritätszuschlag werden die allerwenigsten Bezieherinnen und Bezieher gesetzlicher Rente zahlen müssen. Denn der wird nur für Gutverdiener fällig, die 2024 mehr als 18.130 Euro Einkommensteuer zahlen. Mit Material der dpa