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Fragen & Antworten zur Legalisierung

Cannabis-Legalisierung beschlossen: Diese Kiffer-Regeln gelten ab Ostern

Der Bundesrat gibt grünes Licht bei der Teil-Legalisierung von Cannabis. Was bedeutet das konkret? Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Gras-Gesetz.

Durchatmen bei Karl Lauterbach und in der Ampel-Koalition: Der Bundesrat hat entschieden: Das Cannabis-Gesetz muss nicht in den Vermittlungsausschuss. Die teilweise Cannabis-Legalisierung nimmt somit auch in Deutschland Gestalt an. Dadurch stellen sich viele Fragen rund um das Cannabis-Gesetz. Hier sind die wichtigsten Antworten:

Wann tritt das Cannabis-Gesetz in Kraft?

Das Cannabis-Gesetz kommt zum 1. April, also am Ostermontag. Die Mehrheit der Bundesländer verzichtete auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses, der das Inkrafttreten verzögert hätte.

Was ist überhaupt ein Vermittlungsausschuss?

Der Vermittlungsausschuss ist eine Art Streitschlichtungsorgan in der deutschen Politik. In diesem Gremium landen vom Bundestag beschlossene Gesetze, die im Bundesrat keine Mehrheit finden. Das Cannabis-Gesetz ist per se nicht zustimmungspflichtig. Das heißt, die Ampel konnte es sowieso mit ihrer Mehrheit im Bundestag durchdrücken. Die Länder hätten es durch den Vermittlungsausschuss aber eben verzögern können.

Wer stimmte für den Vermittlungsausschuss?

In den vergangenen Wochen hatten mehrere Bundesländer angekündigt, für den Vermittlungsausschuss zu stimmen. Letztlich waren es aber nur vier Länder: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und das Saarland. Die restlichen Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen enthielten sich. Die Enthaltung kommt einer Nein-Stimme gleich. Die kritischen Länder hat offenbar auch eine Protokollerklärung überzeugt, in der ihnen die Bundesregierung bei einigen Punkten entgegenkommt.

Blick in die Plenarsitzung des Deutschen Bundesrats.

Wird das Cannabis-Gesetz noch mal verändert?

Im Kern bleibt es so wie vom Bundestag verabschiedet. Protokollerklärungen sind nicht rechtlich bindend, sondern haben eher politischen Charakter. Die Regierung müsste aktiv werden und vor dem 1. Juli nachträgliche Gesetzesänderungen umsetzen, wie in der Protokollerklärung zugesagt. In der Protokollerklärung, die IPPEN.MEDIA vorliegt, geht es zum Beispiel um mehr Geld für Präventionsprogramme oder nachträgliche Gesetzesänderungen bei der Kontrolle von Cannabis-Clubs. Die bei den Ländern umstrittene Amnestie-Regelung bleibt bestehen.

Was regelt die Amnestie im Cannabis-Gesetz?

Darunter versteht man einen Straferlass für noch nicht abgeschlossene Cannabis-Delikte. Das heißt, die Staatsanwaltschaften müssten bald zahlreiche Fälle überprüfen, die nach dem neuen Recht nicht zu Strafen hätten führen dürfen. Daran will die Bundesregierung festhalten. Die Amnestie sei eine „Frage der Gerechtigkeit und trage verfassungsrechtlichen Prinzipien Rechnung“, heißt es in der Protokollerklärung.

Was ist laut Cannabis-Gesetz ab 1. April erlaubt?

Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Stoffe gestrichen. Erlaubt ist für Menschen ab 18 Jahren der Besitz bestimmter Mengen und der private Eigenanbau. Erlaubt werden soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung soll man bis zu 50 Gramm aufbewahren können. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen. Was darüber hinausgeht, muss sofort vernichtet werden. Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum, nicht zur Weitergabe an andere. Samen, Pflanzen und geerntetes Haschisch und Marihuana müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen.

Was ist mit den Cannabis-Clubs?

Laut Cannabis-Gesetz soll es Anbau und Weitergabe von Gras in speziellen Anbauvereinigungen geben. Diese Cannabis-Clubs für Volljährige sollen ab 1. Juli erlaubt werden: In den Clubs dürfen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben – an einem Tag höchstens 25 Gramm Cannabis je Mitglied und im Monat höchstens 50 Gramm. Für 18- bis 21-Jährige sollen monatlich 30 Gramm mit höchstens zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) zulässig sein, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung. Die Clubs sind als nicht kommerzielle Vereine zu organisieren und brauchen eine Erlaubnis, die befristet gilt. Das Anbaugebäude darf keine Wohnung sein und keine auffälligen Schilder haben. Werbung ist tabu, ebenso der Cannabis-Konsum direkt vor Ort. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden, für Transporte sollen Regeln gelten.

Was gilt beim Cannabis-Gesetz für Kinder und Jugendliche?

Ein großer Kritikpunkt am Cannabis-Gesetz ist der Kinder- und Jugendschutz. Für Minderjährige bleiben Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis komplett verboten. Weitergaben an Kinder und Jugendliche sind strafbar. Der Konsum „in unmittelbarer Gegenwart“ von unter 18-Jährigen soll verboten sein, ebenso in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Untersagt wird Kiffen auch auf Spielplätzen, in Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und jeweils „in Sichtweite“ davon – also in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Zunächst waren 200 Meter angedacht.

Welche Regelungen gibt es mit der Cannabis-Legalisierung noch?

Begleitend prüft das Verkehrsministerium gerade, wie ein THC-Grenzwert für Cannabis am Steuer gefasst werden könnte – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. Bis Ende März sollen Expertenvorschläge vorliegen. Geregelt werden auch Sanktionen: Erwachsene, die bis zu 30 Gramm Cannabis dabeihaben oder bis zu 60 Gramm zu Hause, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wenn es mehr sind, macht man sich weiter strafbar. Bei der geplanten Amnestie sollen Betroffene auch beantragen können, dass entsprechende Einträge im Bundeszentralregister getilgt werden. Relevant ist das etwa für Führungszeugnisse.

War nicht eine komplett andere Legalisierung geplant?

Richtig. Im Koalitionsvertrag versprach die Bundesregierung eigentlich „die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“. Von diesem Plan hat sich die Ampel längst verabschiedet – auch wegen EU-Recht. Es soll aber eine zweite Säule der Legalisierung geben: Modellregionen mit entsprechenden Geschäften. Ob und wann diese Säule kommt, ist aber vollkommen unklar. Es existiert noch nicht mal ein Entwurf zum Gesetz, sondern lediglich ein vierseitiges Eckpunktepapier.

Rubriklistenbild: © IMAGO/xGerain0812x

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